Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24908
Grunddaten
- Betreff:
-
Festsetzung von Teilnahmeentgelten für die geplanten Ferienfreizeiten (FaBS) des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie in 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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16.01.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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18.02.2025
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Teilnahmeentgelte für die geplanten Ferienfreizeiten des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie in den Oster-, Sommer- und Herbstferien 2025, in den Weihnachtsferien 2025/2026 sowie für die Familienfreizeit 2025 und die „Ferien, die schlauer machen“ werden wie folgt festgesetzt:
Die Osterferienfreizeit im Schullandheim des Märkischen Kreises auf Norderney soll vom
12. bis 19. April 2025 stattfinden.
- 451,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
- 491,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der stationären Jugendhilfe
Die Familienfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste soll vom 3. bis 10. Mai 2025 stattfinden.
- 294,- € pro Elternteil wohnhaft in Braunschweig
- 86,- € pro Kind unter 3 Jahren
- 261,- € pro Kind von 3 bis 6 Jahren
- 334,- € pro Elternteil wohnhaft außerhalb Braunschweigs
- 126,- € pro Kind unter 3 Jahren
- 301,- € pro Kind von 3 bis 6 Jahren
Die Sommerfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste soll vom 26. Juli bis 9. August 2025 stattfinden. Aus pädagogischen Gründen wird sie als eine lange Freizeit durchgeführt, aber im Vergleich zu 2023 um zwei Tage gekürzt.
- 400,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
- 550,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der stationären Jugendhilfe
Die Herbstfreizeit im Schulland- und Jugendheim Berlin in Braunlage/Hohegeiß soll vom 11. bis 18. Oktober 2025 stattfinden.
- 291,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
- 331,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der stationären Jugendhilfe
Die Herbstfreizeit „Ferien, die schlauer machen“ im Naturfreundehaus Bündheim soll vom 13. Oktober bis 24. Oktober 2025 stattfinden.
- 60 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
Die Winterfreizeit im Schulland- und Jugendheim Berlin in Braunlage/Hohegeiß soll vom 28. Dezember 2025 bis 4. Januar 2026 stattfinden.
- 309,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
- 349,- € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der stationären Jugendhilfe
Bei der Kalkulation der Entgelte für die Freizeiten von Ferien außerhalb Braunschweigs (FaBS) finden folgende Berechnungsdetails weiterhin Anwendung:
- Die Gewährung eines Zuschusses von 5,00 € pro Person pro Tag für Teilnehmende aus Braunschweig sowie dem Betreuungspersonal für alle FaBS-Ferienfreizeiten (Oster-, Familien-, Sommer-, Herbst- und Winterfreizeit).
Dieser Zuschuss wird allen nicht städtischen Trägern der Jugendhilfe bei Ferienmaßnahmen gewährt. Analog wird er auch bei der Ermittlung der Teilnehmerbeiträge für FaBS-Ferienfreizeiten gewährt.
- Für Teilnehmende aus Braunschweig wird für die Sommerfreizeit in Lenste weiterhin exklusiv eine zusätzliche FaBS-Unterstützung von 5,00 € pro Teilnehmenden pro Tag gewährt, um die Freizeit im Hinblick auf den besonders hohen Anteil von Kindern aus sozial benachteiligten Familien auf einem bezahlbaren Niveau zu halten.
- Die Ermäßigung für Inhabende des Braunschweig-Passes wird wie folgt geregelt:
- Für das erstgeborene Teilnehmerkind wird ein Preisnachlass pro Tag von 10,00 € vom vollen Teilnehmerentgelt gewährt.
- Für das zweitgeborene Kind (1. Geschwisterkind) gilt ein Preisnachlass von 50 % des Teilnehmerentgeltes des erstgeborenen Teilnehmerkindes.
- Alle weiteren Geschwisterkinder erhalten einen Nachlass von 100 % des Teilnehmerentgeltes.
- Teilnehmende, welche außerhalb Braunschweigs wohnhaft sind oder in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht sind, bekommen keine Zuschüsse/Ermäßigungen wie Geschwisterermäßigung oder die FaBS-Unterstützung.
- Die Geschwisterermäßigung für die Ferienfreizeiten wird wie folgt gehandhabt:
- Für das erstgeborene Teilnehmerkind müssen 100 % des Teilnehmerentgeltes gezahlt werden.
- Für das zweitgeborene Teilnehmerkind (1. Geschwisterkind) wird ein Preisnachlass von 50 % des Teilnehmerentgeltes gewährt.
- Alle weiteren Geschwisterkinder erhalten einen Nachlass von 100 % des Teilnehmerentgeltes.
- Für die Sommerferienfreizeit wird für bis zu 10 Betreuerkinder und für die Oster-, Herbst- und Winterfreizeit jeweils für ein Betreuerkind je ein Platz kostenlos vorgehalten.
- Die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Betreuungskräfte bleiben jeweils pro Tag bei 13,00 € für die Sommerferienfreizeit bzw. 8,50 € für die Oster-, Familien-, Herbst-, und Winterfreizeit.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auch im Jahr 2025 ist beabsichtigt, von Seiten des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie während der Schulferien Ferienfreizeiten durchzuführen.
Die Osterfreizeit 2025 findet weiterhin auf der ostfriesischen Insel Norderney statt. Gesundes Klima und neue Freizeitperspektiven stehen im Vordergrund der Braunschweiger Nordsee-Freizeit.
Die Familienfreizeit 2025 findet im Mai in den Festgebäuden des Kinder- und Jugendzeltplatzes Lenste statt. 30 Personen (Familien mit noch nicht schulpflichtigen Kindern) können hier gemeinsam einen Kurzerholungsurlaub verbringen.
Die Sommerfreizeit I wird wie in jedem Jahr von der Sportjugend Braunschweig vom 12. Juli bis 26. Juli 2025 auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste durchgeführt.
Bei der FaBS-Sommerfreizeit der Stadt Braunschweig vom 26. Juli bis 9. August 2025 werden erneut bis zu 250 Kinder die Möglichkeit nutzen, ihre Sommerferien bei Sport, Spiel und Spaß an der Ostsee zu verbringen. Hier bietet der städtische Kinder- und Jugendzeltplatz in Lenste den Kindern und Jugendlichen alle erdenklichen Möglichkeiten einer sinnvollen Freizeitgestaltung.
Trotz gestiegener Kosten bei Transport und Unterkunft fällt die Steigerung des Teilnahmeentgeltes moderat aus. Die Aktualisierung der Kalkulation ergab eine bedarfsgerechte Reduzierung verschiedener Positionen der Sachkosten. Auf die Umlage der Ausbildungskosten der Ehrenamtlichen wird verzichtet. Ebenso werden die Kosten für die „Spülis“ im Sinne der Nachwuchsförderung von der Verwaltung übernommen und nicht mehr auf die Teilnehmenden umgelegt.
Die Herbstfreizeit 2025 sowie die Winterfreizeit 2025/2026 (mit je 38 Kindern) wird im Oktober bzw. Dezember/Januar im Schulland- und Jugendheim Haus Berlin in Braunlage/ Hohegeiß stattfinden.
Einzelheiten zur Berechnung aller Teilnahmeentgelte sind aus der Anlage ersichtlich.
Bei der Freizeit „Ferien, die schlauer machen“ handelt es sich um eine Sprachförderfreizeit, die sich speziell an Kinder der 3. und 4. Grundschulklassen richtet. Sie zielt darauf ab, die Sprachkompetenz der Kinder in der Sprache Deutsch zu fördern. Die Freizeit wird von der Richard-Borek-Stiftung finanziell unterstützt und kann deshalb den sehr niedrigen Teilnehmendenbeitrag ermöglichen. Aus diesem Grund werden keine weiteren Ermäßigungen für die Freizeit gewährt.
Die Geschwisterermäßigung ermöglicht kinderreichen Familien aus Braunschweig preiswerte Ferien für ihre Kinder. Die weiteren Ermäßigungsmöglichkeiten für Braunschweig-Pass-Besitzer erleichtern Kindern aus einkommensschwachen Familien ebenfalls die Teilnahme an diesen Ferienmaßnahmen.
Um weiterhin Betreuungspersonal zu gewinnen und zu binden, ist eine Regelung für sogenannte „Betreuerkinder“ wichtig. Diese können jeweils von einem Betreuer bzw. einer Betreuerin kostenlos mitgenommen werden. Die Kosten werden aus dem Haushaltsansatz getragen.
Die entsprechenden Ausgaben und Einnahmen sind im Haushaltsplanentwurf 2025 unter dem PSP 1.36.3620.01.15 veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des Haushaltsplanes 2025 zur Verfügung.
Gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung für den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Braunschweig beschließt der Rat insbesondere über die Festlegung und Anpassung von Entgelten oder Gebühren für Leistungen der Jugendhilfe. Die Durchführung von Ferienfreizeiten gehört gemäß §§ 2 und 11 des Sozialgesetzbuches VIII zu den Leistungen der Jugendhilfe.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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156,9 kB
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