Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-25275-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu der Anfrage der Fraktion B90/Grüne vom 19.02.2025 (Drucksachen-Nr. 25-25275) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Nach der Örtlichen Bauvorschrift I. 4. zum Bebauungsplan „Dibbesdorfer Straße Süd“, QU62, sind Flachdächer zu mindestens 50 % der Dachfläche der Hauptgebäude mindestens extensiv zu begrünen. Nach gegenwärtigem Stand sind bei den bisher realisierten Flachdachgebäuden deutlich mehr als 50% der Dachflächen mit extensiver Begrünung umgesetzt worden.

 

Bei der extensiven Begrünung finden häufig Sedumarten und Moose sowie auch trockenresistente Kräuter und Gräser Verwendung. Diese Art der Dachbegrünung ist aus der Perspektive von Zufußgehenden meist nicht wahrnehmbar und auch in Luftbildern oft kaum als „grün“ zu erkennen, bietet jedoch trotzdem positive Effekte für Mensch und Natur.
 

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