Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25244

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Der Sanierung des Radweges entlang der Theodor-Heuss-Straße in der als Anlage beigefügten Fassung wird zugestimmt.“

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung wird den stadteinwärtigen Zweirichtungsradweg entlang der Theodor-Heuss-Straße zwischen Frankfurter Straße und Eisenbütteler Straße sanieren.

 

Da aufgrund der begrenzten Flächenverfügbarkeit im Bereich der Sanierungsstrecke eine Verbreiterung des Radweges generell nur zulasten der Gehwegbreite möglich ist, wurde entschieden, die Flächen nutzergruppengerecht aufzuteilen. Eine Verbreiterung des Radweges auf den Braunschweiger Standard ist aufgrund der begrenzt vorhandenen Breite des Straßendamms nicht möglich. Die Flächen werden daher so aufgeteilt, dass sowohl für Radfahrende als auch für Zu-Fuß-Gehende zumindest die Mindestmaße eingehalten werden. Der bestehende Radweg ist mit ca. 1,70 m nach geltendem technischen Regelwerk zu schmal und wird weitgehend auf die ERA-Breite von 2,50 m verbreitert. Im Bereich des Knotenpunktes mit der Otto-von-Guericke-Straße kann auf kurzem Abschnitt nur eine Radwegbreite von 2,30 m realisiert werden. Im Rahmen der Radwegverbreiterung steht nach der grundhaften Sanierung im Bereich zwischen Frankfurter Straße und Otto-von-Guericke-Straße eine Gehwegbreite von ca. 2,30 m und zwischen Otto-von-Guericke-Straße und Eisenbütteler Straße eine Gehwegbreite von im Mittel 1,80 m zur Verfügung. Die Trennung zwischen Geh- und Radweg wird mit einem taktilen Leitelement ausgebildet (vgl. DS 21-16545). Die flankierenden Bäume und der Grünstreifen bleiben erhalten.

 

Der Bau des Radweges ist von April bis Juli 2025 anvisiert. Der stadtauswärtige Radweg wurde bereits in 2020 saniert (Deckensanierung), so dass hier zunächst kein Sanierungsbedarf besteht.

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Anlagen

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