Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 25-25255

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Ausgangslage

Der Rat der Stadt Braunschweig hat am 12.11.2019 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) entsprechend ISEK-Rahmenprojekt 01 Integriertes Flächenmanagement beschlossen. Der FNP steuert die Entwicklung von Baugebieten und anderen Flächennutzungen im gesamten Stadtgebiet. Die Neuaufstellung ist erforderlich, weil der bestehende FNP aus dem Jahre 1979 stammt und angepasst werden muss an neue Bedarfsprognosen, besonders zu Wohnen und Gewerbe sowie an neue Ziele von Stadtentwicklung und Klimaschutz.

 

Kernaufgaben des FNPs

Die FNP-Neuaufstellung ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen gemäß § 1 Abs. 3 BauGB. In diesem Plan ist gemäß § 5 Abs. 1 BauGB für das gesamte Stadtgebiet die sich aus der beabsichtig­ten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Grundbedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Diese Darstellungen sind Voraussetzung, z. B. um mit Bebauungsplänen Planungsrecht für Wohn- oder Gewerbegebiete zu schaffen. Der Planungshorizont wird auf 2040 ausgerichtet, dar diese Aufgabe ein Zeitraum von 15 Jahren als voraussehbar genug eingeschätzt wird.

 

Entwicklung des FNPs aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK)

Der Rat der Stadt Braunschweig hat das ISEK am 06.11.2018 als zentrale Arbeitsgrundlage der Verwaltung einstimmig beschlossen (Ds 18-08544-01). Der neue FNP konkretisiert die flächenrelevanten Ziele und Projekte des ISEKs. Das oberste Leitziel „Die Stadt kompakt weiterbauen“ gibt dabei Vorrang für die Entwicklung im Siedlungsbestand (Innenentwicklung) gegenüber der Bebauung von Ackerflächen und anderen unversiegelten Freiflächen an den Rändern. Damit wird die Stadt ihren Beitrag zur Verringerung des Flächenverbrauchs von landwirtschaftlichen Fchen leisten, vgl. Kap.3.3 im Analysebericht. Allerdings muss der FNP weiterhin genügend Entwicklungspotential für die flächenintensiven und bisher flächenexpansiven Nutzungen Wohnen, Wirtschaft sowie die davon direkt abhängigen Themen Umwelt, Klima und Verkehr bieten.

 

r eine abgewogen koordinierte Flächenentwicklung im querschnittsorientierten FNP sind viele flächenrelevante Fachinformationen Bestand, Analysen, Bedarfsprognosen und Konzepte zu erbringen, auszuwerten und miteinander abzustimmen.

 

Entwicklung in Abstimmung mit dem Klimaschutzkonzept (IKSK 2.0)

Auch das IKSK 2.0 ist eine integrierte Entwicklungsplanung mit deutlicher Tragweite für die Nutzflächenentwicklung der Stadt. Es wurde am 27.09.2022 beschlossen (Ds 22-18957-03) und weist den Weg zur Klimaneutralität der Stadt bis möglichst 2030. Die FNP-Neuaufstellung orientiert sich an der städtischen Leitlinie Klimagerechte Bauleitplanung.

 

Analysebericht und Bestandsfassung der Planzeichnung

Seit dem Aufstellungsbeschluss hat die Verwaltung mit eigenen Mitteln die Neuaufstellung des FNP vorbereitet. Die Verwaltung hat 2024 die Planungsleistung aufgrund begrenzter Personalkapazitäten an ein Planungsbüro vergeben.

 

Der Analysebericht erklärt das Instrument FNP und informiert umfassend über die Entwicklungsthemen im Hinblick auf Bestand, Bedarf und bereits beabsichtigter Entwicklung. Damit bereitet er Politik, interessierte Öffentlichkeit und Behörden auf den für das vierte Quartal 2025 anvisierten förmlichen Vorentwurf des FNPs vor.

 

Die Bestandsfassung der Planzeichnung stellt als Zwischenschritt zwischen dem bisherigen und dem künftigen FNP den aktuellen Zustand in neuer Systematik dar. Sie berücksichtigt die realen Nutzungen und bestehenden Planungsrechte.

 

Vorzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB)

Die Behörden und anderen TÖB werden im Anschluss an diese Mitteilung auf Basis von Analysebericht und Bestandsfassung zur Abgabe von Grundlageninformationen aufgefordert. Dies geschieht bereits vor und zusätzlich zu der üblichen Vorentwurfs-Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB. So können grundsätzliche umweltrelevante und weitere Informationen möglichst frühzeitig eingeholt und berücksichtigt werden.

 

Weitere Meilensteine und Beteiligungsverfahren

Das Aufstellungsverfahren ist in Kapitel 2.1 des Berichtes näher beschrieben. Auf Grundlage von Analysebericht und Planzeichnung wird der Vorentwurf für den FNP erstellt. Abweichend von Bebauungsplänen informiert der FNP-Vorentwurf über alternative Siedlungsentwicklungsmöglichkeiten. Zugehörige Flächensteckbriefe werden Detailinformationen bieten. Hierüber können Politik und Öffentlichkeit in der frühzeitigen Beteiligung beraten. Gremienvorlagen werden neben dem federführenden Ausschuss für Planung und Hochbau auch an den Umwelt- und Grünflächenausschuss adressiert. Anlass ist die Umwelt- und Klimarelevanz der FNP-Neuaufstellung. Die Öffentlichkeit kann sich besonders im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung mit einer gesamtstädtischen und zehn dezentralen Veranstaltungen in den Prozess einbringen. Zur öffentlichen Auslegung und zum Feststellungsbeschluss des FNP sind alle Stadtbezirksräte zu beteiligen.

 

Als Meilensteine sind anvisiert:

  • 4. Quartal 2025: Frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden zum Vorentwurf
  • 1. Quartal 2027: Öffentliche Auslegung des Entwurfes (Kommunalwahl im Herbst 2026)
  • 3. Quartal 2027: Ratsbeschluss zur FNP-Feststellung

 

Gründung eines FNP-Beirates

Die Verwaltung beabsichtigt, Politikvertreter für den Neuaufstellungsprozess vor den Meilensteinen in einem FNP-Beirat zu informieren und grundsätzliche Fragestellungen zu beraten. Als Teilnahmekreis angedacht sind die Ausschussvorsitzenden nebst Stellvertretungen sowie Fraktionssprecher der Ausschüsse für Planung und Hochbau sowie Umwelt- und Grünflächen. Die erste Sitzung nach den Sommerferien dient der Vorberatung des Vorentwurfs.

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise