Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 25-25675
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Offenlegung der Prüfgutachten der Landwind GmbH im Zusammenhang mit streng geschützten Arten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion, Paulina Pohler (CDU), Julia Kark (CDU), Timm Sowade (CDU), Nicole Bratschke (CDU), Niels Salveter (BIBS) im Stadtbezirksrat 222
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Südwest
|
Entscheidung
|
|
|
|
06.05.2025
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Im Zusammenhang mit den geplanten Windkraftanlagen der Landwind GmbH zwischen Stiddien, Geitelde und Broitzem fordern wir gemäß dem Umweltinformationsgesetz (UIG) §3 sowie den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen die Offenlegung der zugrundeliegenden Prüfgutachten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Es bestehen erhebliche Zweifel, dass die Prüfverfahren eine hinreichende Berücksichtigung streng geschützter Arten wie des Rotmilans (Milvus milvus) oder der Rohrweihe (Circus aeruginosus) enthalten.
Beide Arten sind im Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie aufgeführt, weshalb die Mitgliedsstaaten der EU besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume umzusetzen haben, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen.
Wir möchten vorab folgende wichtige Information vorausschicken:
Das Kernvorkommen des Rotmilans mit rund 75 % des Weltbestandes konzentrieren sich dabei auf Deutschland, Frankreich und Spanien. In Deutschland ist mit 10.000-14.000 Paaren etwa die Hälfte der Weltpopulation beheimatet. Damit nimmt der Rotmilan den Spitzenwert unter den etwa 250 hier vorkommenden Brutvogelarten ein. Mit 22 Paaren/100 km² stellt das Nordharzvorland großflächig noch das Weltdichtezentrum der Art dar.
Das Nördliche Harzvorland erstreckt sich von Seesen im Westen bis Hettstedt im Osten und reicht im Norden von Braunschweig bis Wefensleben. Diese Region zeichnet sich durch eine abwechslungsreiche Kulturlandschaft mit Wiesen, Feldern und Waldgebieten aus und bietet ideale Lebensbedingungen für den Rotmilan. (Quelle: Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen – Ökologie, Gefährdung und Schutz des Rotmilans Milvus milvus in Europa).
Insbesondere in vergleichbaren Fällen haben verschiedene Gerichte – darunter der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Az. 9 A 1540/12.Z) und das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (Az. 2 L 6/09) – betont, dass Mindestabstände von bis zu 2.000 Metern zum Brutplatz von Rotmilanen erforderlich sein können. Darüber hinaus können Nahrungshabitate einen Prüfbereich von bis zu 6.000 Metern haben. Da in der betroffenen Region Sichtungen beider Arten dokumentiert wurden, unter anderem auf einschlägigen Webseiten und in Publikationen, sind wir besorgt, dass die genehmigten Abstände nicht ausreichend sind.
Wir verweisen zudem auf die EU-Parlament-Anfrage (2013/C 88 E/01), in deren Antwort die Europäische Kommission auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Greifvögeln in Bezug auf Windkraftanlagen hinweist. Ferner ist in der Roten Liste des NABU dokumentiert, dass verstärkte indirekte Einwirkungen, wie die Verschlechterung der Habitatqualität, eine wesentliche Bedrohung für betroffene Arten darstellen können.
Weiterhin verweisen wir auf das Bundesnaturschutzgesetz §44 Satz 1 Absatz 1-3, welches den Schutz streng geschützter Arten vor Störungen, Tötungen sowie der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten festlegt. In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass die vor 20 Jahren erstellten Gutachten lediglich als Orientierung dienen können und nicht als gegebene Grundlage betrachtet werden sollten. Die Natur hat sich in den vergangenen Jahren erheblich verändert, sodass eine erneute Prüfung der aktuellen Gegebenheiten zwingend erforderlich ist. Darüber hinaus ist gemäß §45c BNatSchG Satz 1-2 zu beachten, dass die geplanten Windkraftanlagen deutlich höher als die bestehenden Bestandsanlagen sind, was potenzielle zusätzliche Auswirkungen auf geschützte Arten haben kann.
Weiterhin gehen wir davon aus, dass die zugrunde liegenden Gutachten nicht von der Firma Landwind GmbH selbst erstellt wurden, sondern von unabhängigen Gutachtern, die eine objektive Bewertung der Auswirkungen auf geschützte Arten vorgenommen haben. Daher bitten wir um eine Auflistung, welche Institution oder Sachverständige diese Gutachten erstellt haben.
Abschließend halten wir fest, dass effektive Schutzmaßnahmen für den Rotmilan unerlässlich sind.
Neben landwirtschaftlichen Förderprogrammen und Habitatschutzmaßnahmen müssen vor allem direkte Maßnahmen wie Nestschutzzonen intensiviert werden.
Insbesondere bei der Planung von Windkraftanlagen ist eine strengere Berücksichtigung der Art in der Raumplanung erforderlich, um die negativen Auswirkungen auf den Rotmilan zu minimieren. Eine verantwortungsvolle Standortwahl und naturschutzfachliche Abwägung sind daher zwingend notwendig.
Bis zur vollständigen Aufklärung dieser offenen Fragen und der transparenten Offenlegung der Prüfgutachten gehen wir davon aus, dass das Genehmigungsverfahren ausgesetzt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, erwarten wir eine nachvollziehbare Begründung seitens der Stadtverwaltung.
Im Namen der
SPD-Fraktion Fraktionsvorsitzender Sven Grabenhorst
den Bezirksratsmitgliedern der CDU-Fraktion Paulina Pohler, Julia Kark, Timm Sowade, Nicole Bratschke,
der BIBS Niels Salveter
