Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25703

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Die Verwaltung wird ermächtigt, ein Erbbaurecht zugunsten der Stadt Braunschweig an dem Grundstück Gemarkung Geitelde, Flur 2, Flurstück 70 tlw. (ca. 2.550 m²] für die Errichtung des Feuerwehrgerätehauses zu begründen.“

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Für die Ortsfeuerwehren in Geitelde und Stiddien ist ein gemeinsamer Neubau in Geitelde geplant. Dieser soll aufgrund der optimalen Erreichbarkeit für die Mitglieder beider Ortswehren Grundstück Gemarkung Geitelde, Flur 2, Flurstück 70 tlw. liegen. Der Eigentümer möchte das Grundstück nicht verkaufen. Er ist jedoch bereit, ein Erbbaurecht auszugeben.

 

 

Beschreibung des Objekts:

 

Unbebautes Grundstück, landwirtschaftliche Nutzung

 

 

Erbbaugrundstück:

 

Gemarkung Geitelde, Flur 2, Flurstück 70 tlw. (ca. 2.550 m²) Das Grundstück ist auf dem beigefügten Lageplan rot umrandet.

 

 

Zweck des Erbbaurechts:

 

Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses

 

 

Laufzeit des Erbbaurechts:

 

Das Erbbaurecht wird für die Zeit vom 01.01.2026 für 99 Jahre bestellt.

 

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Abschluss des Erbbaurechtsvertrags zuzustimmen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise