Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25764

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Struktur-Förderung

Braunschweig GmbH werden angewiesen, folgenden Beschluss zu fassen:
 

-          Der Jahresabschluss der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH für das Geschäftsjahr 2024, der mit einem Jahresüberschuss von 229.889,17 € abschließt, wird festgestellt.
 

-          Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Entscheidung über die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 11

Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der SFB der Gesellschafterversammlung.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SFB

herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziff. 1 lit. a) der

Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der

Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung (FPDA).

 

Der Aufsichtsrat der SFB hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2025 den Jahresabschluss 2024 beraten und eine entsprechende Beschlussempfehlung abgegeben.

 

Der Jahresabschluss 2024 der SFB weist in Gesamtbetrachtung aller drei Sparten ein positives Ergebnis in Höhe von 229,9 T€ aus und liegt somit um rd. 172,9 T€ besser als der Nachtragswirtschaftsplan 2024, der ein Ergebnis von 57,0 T€ vorsah.

 

Im Einzelnen:

 

 

 

Für die Sparte ‚Kern + Gewerbe‘ ergibt sich ein Ergebnis von - 479,0 T€ und somit um ca. 84,0 T€ besser als der Nachtragswirtschaftsplan 2024 für diese Sparte kalkulierte. Es konnten vor allem höhere Umsatzerlöse vereinnahmt werden.

 

Im Hochbau-Bereich ergibt sich ein Ergebnis in Höhe von + 736,3 T€. Der Nachtragswirtschaftsplan 2024 sah für diese Sparte ein Ergebnis von + 420,0 T€ vor, mithin ergibt sich eine Verbesserung um rd. 316,3 T€. Es konnten höhere Umsatzerlöse aus Honorareinnahmen erzielt werden (siehe hierzu auch unten), Einsparungen gegenüber dem Nachtragswirtschaftsplan bei den Personalkosten sowie ein besseres Zinsergebnis erreicht werden. Der Materialaufwand (Ausgaben insbesondere für die Stadthallensanierung) kann ertragswirksam bei den Bestandsveränderungen (‚Erhöhung des Bestandes an unfertigen und fertigen Erzeugnissen‘) korrespondierend gegengebucht werden und hat somit keine Ergebnisauswirkung.

 

Die im Nachtragswirtschaftsplan 2024 erstmals dargestellte weitere Sparte ‚Projektentwicklung‘ (Entwicklung ‚Stiftshöfe‘ (siehe hierzu beispielsweise die

Mitteilung außerhalb von Sitzungen für den Verwaltungsausschuss vom 20. März 2024,

DS 24-23372, sowie die Beschlussvorlage zum Grundstücksankauf durch die SFB vom

27. März 2024, 24-23379)) veranschlagte ein Ergebnis 2024 in Höhe von + 200,0 T€. Das Ergebnis 2024 liegt nunmehr bei rd. -27,5 T€. Grund hierfür ist hauptsächlich, dass die Honorarerlöse für den Schulneubau (als Teil der Stiftshöfe) bei den Umsatzerlösen der Sparte Hochbau verbucht werden. Daneben sind die Aufwendungen für die Stiftshöfe ertragswirksam bei den Bestandsveränderungen gegenzubuchen (s. o.). Der Nachtragswirtschaftsplan 2024 sah hierzu noch vor, dass dies in dieser Sparte als ‚Aktivierte Eigenleistungen‘ erfolgen soll. Dies hat jedoch keine Ergebnisauswirkung, sondern stellt nur eine buchungssystematische Änderung dar.

 

Da eine Verrechnung ggf. entstehender Verluste und Gewinne der einzelnen Sparten der SFB untereinander beihilfe- und steuerrechtlich möglich ist, ist ein Verlustausgleich resp. Zuschuss der Stadt an die Gesellschaft nicht erforderlich.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Friedrichs &

Partner, Göttingen, hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte

Bestätigungsvermerk wurde am 5. April 2025 erteilt.

 

Als Anlage sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht 2024 beigefügt.

 

 

 


 

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Anlagen

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