Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25283

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

"1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und gemäß § 4 a (3) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen 6 und 7 zu behandeln.

  1. Der Bebauungsplan „Friedhof Weststadt“, WI 114, wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
  2. Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

 

Die Zuständigkeit des Rates für den Satzungsbeschluss ergibt sich aus § 58 (2) Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).

 

Aufstellungsbeschluss und Planungsziel

 

Das im Jahr 2018 vom Rat der Stadt Braunschweig beschlossene Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK 2030) sieht für die Weststadt und das Westliche Ringgebiet einen eigenen Ortsteilfriedhof vor, der den lokalen Bedarf decken soll. Es besteht insbesondere für ältere Menschen ein Bedarf an einem ortsteilbezogenen Ort für die Trauerarbeit und Grabpflege.

 

Dieser „Westfriedhof“ soll auf einer Fläche am östlichen Rand der Weststadt, nördlich der Straße Am Lehmanger entstehen. Hier steht eine geeignete Fläche im Eigentum der Stadt Braunschweig zur Verfügung. Zwischen der für den Friedhof benötigten Fläche und dem östlich angrenzenden Gelände des Kleingartenvereins Lehmanger liegt eine weitere landwirtschaftliche Fläche, die ebenfalls im Bebauungsplan WI 63 als Fläche für Sportanlagen festgesetzt ist. Dieses Planungsziel wird mit der Planung und Realisierung des Friedhofes hinfällig. Stattdessen soll die Fläche als „Dauerkleingärten“ festgesetzt werden.  Damit kann dem anhaltend hohen Bedarf an Kleingärten entsprochen werden.

 

Der Standort sowie das von der Verwaltung vorgeschlagene planerische Konzept für den Friedhof wurde vom Grünflächenausschuss am 23. Juni 2021 bereits beschlossen (Beschlussvorlage 21-16325) und dient als Leitbild zur Entwicklung des Westfriedhofs.

 

Am 12. Dezember 2023 hat der Verwaltungsausschuss den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Friedhof Weststadt“, WI 114, gefasst.

 

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert (163. FNP-Änderung „Friedhof Weststadt“).

 

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen

 

Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 3. Juni bis 3. Juli 2024 durchgeführt.

 

Die Ev.-Luth-Propstei und das Dekanat Braunschweig haben Bedenken gegen die Planung geäert. Es gebe gesamtstädtisch keinen Bedarf an zusätzlichen Friedhofsflächen. Der evangelische Hauptfriedhof habe bereits heute einen Flächenüberhang. Für den katholischen Friedhof werde ein solcher befürchtet, wenn die Planung verwirklicht werde. Darüber hinaus wird die Eignung des Standortes angezweifelt.

 

Der Landesverband der Gartenfreunde begrüßt die Festsetzung einer Fläche für Dauerkleingärten.

 

Die Stellungnahmen sind in der Anlage 6 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung versehen.

 

Erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (3) BauGB und sonstiger Stellen

 

Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 13. bis 27. September 2024 durchgeführt.

 

Nach der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB wurden die Festsetzungen des Bebauungsplans geändert bzw. ergänzt. Diese Änderungen betrafen die Grünordnung. Die von diesen Änderungen betroffenen Behörden wurden gemäß § 4a (3) BauGB erneut beteiligt. Die Landwirtschaftskammer begrüßt es, dass keine zusätzlichen landwirtschaftlichen Flächen für Ausgleichsmaßnahmen benötigt werden.

 

Die Stellungnahme ist in der Anlage 7 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung versehen.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

 

Am 10. Dezember 2024 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB vom Verwaltungsausschuss beschlossen und in der Zeit vom 8. Januar 2025 bis 10. Februar 2025 durchgeführt.

 

Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 


Empfehlung

 

Die Verwaltung empfiehlt, die in den Anlagen 6 und 7 aufgeführten Stellungnahmen den Vorschlägen der Verwaltung entsprechend zu behandeln und den Bebauungsplan „Friedhof Weststadt“, WI 114, als Satzung sowie die Begründung mit Umweltbericht zu beschließen.
 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise