Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25894

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der vorliegende Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes für die Jahre 2026 bis 2030 wird zwei Wochen öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange werden beteiligt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Im Rahmen der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWIKO) für die Jahre 2026 bis 2030 wurde am 27.03.2025 ein Workshop mit Vertretern der Politik veranstaltet, um die abfallwirtschaftlichen Ziele und Maßnahmen der Stadt Braunschweig für diesen Zeitraum gemeinsam zu erarbeiten. Die Ergebnisse des Workshops wurden in den Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes aufgenommen. Die öffentliche Auslegung des AWIKO und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist für August 2025 (nach den Sommerferien) vorgesehen.

 

Beschlusskompetenz:

Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 Satz 1, § 58 Abs. 1 NKomVG und der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der zu treffenden Entscheidung um eine Grundsatzentscheidung und damit um kein Geschäft der laufenden Verwaltung, für das der Oberbürgermeister zuständig wäre. Eine Zuständigkeit des Rates nach § 58 Abs. 1 NKomVG ist nicht gegeben. Daher bleibt es nach § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

 

Erläuterung:

Gemäß § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und § 5 Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG) haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen über die Verwertung und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden bzw. ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben. In § 5 Abs. 2 NAbfG wird festgelegt, dass bei der Aufstellung und Fortschreibung von Abfallwirtschaftskonzepten die Behörden und Stellen, die als Träger öffentlicher Belange von dem Abfallwirtschaftskonzept berührt werden können, zu beteiligen sind. Die Entwürfe sind gemäß NAbfG für die Dauer zwei Wochen öffentlich auszulegen.

 

Das Abfallwirtschaftskonzept wird von der Verwaltung erstellt. Die ALBA Braunschweig GmbH als Beauftragte Dritte der Stadt wurde bei der Erstellung des Konzeptes eingebunden. Auch die Belange der Gebührenpflichtigen wurden bei der Erstellung berücksichtigt. Des Weiteren wurde im März 2025 ein Workshop mit Vertretern der Politik zur gemeinsamen Entwicklung der abfallwirtschaftlichen Ziele der Stadt Braunschweig veranstaltet. Bei der Planung, Durchführung und Moderation des Workshops wurde die Verwaltung von einem externen Gutachter (GAVIA, Berlin) unterstützt.

 

Die Durchführung und Auswertung der im September 2024 stattgefundenen Restabfallanalyse erfolgte ebenfalls durch einen Gutachter (Witzenhausen-Institut).

 

Die Ergebnisse des Workshops vom 27.03.2025 sowie weitere Hinweise aus der Politik aus dem Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben (AMTA) vom 13.05.2025 wurden im vorliegenden Abfallwirtschaftskonzept berücksichtigt. Eine Priorisierung der im neuen AWIKO zu prüfenden und ggf. umzusetzenden Maßnahmen wurde in Hinblick auf die bestehenden Verträge und mögliche Vertragsänderungen in der Abfallentsorgung der Stadt Braunschweig vorgenommen. Es wurden diejenigen Maßnahmen herausgearbeitet, welche in den kommenden zwei Jahren prioritär untersucht werden sollten, um richtungsweisende Entscheidungen bezüglich der zukünftigen Ausrichtung der Abfallwirtschaft in Braunschweig vornehmen zu können. Die Entscheidung hinsichtlich der Einführung einer Pflicht-Papiertonne (blaue Tonne) ist aus vergabe- und vertragsrechtlichen Gründen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Daher wird eine intensivere Prüfung notwendig sein. 

 

Nach der Beschlussfassung im Verwaltungsausschuss wird das Abfallwirtschaftskonzept zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange versendet und für die Dauer von zwei Wochen ausgelegt, um den Interessierten ausreichend Möglichkeit zur Einsichtnahme und zum Vorbringen von Bedenken und Anregungen zu geben.

 

Anschließend wird denjenigen, die Anregungen und Bedenken vorgebracht haben, im Rahmen eines Termins Gelegenheit zur Erörterung gegeben.

 

Abschließend wird das Abfallwirtschaftskonzept dem Rat voraussichtlich im Dezember 2025 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Zeitplanung:

 

Zeitraum

Verfahrensschritt

17.06.2025

Auslegungsbeschluss und TöB-Beteiligung einschl. Awiko-Entwurf im AMTA

24.06.2025

Beschluss TöB-Beteiligung im VA

Aug/Sept 2025

Beteiligung TöB und Auslegung (2 Wochen)

Sept / Okt 2025

ggf. Überarbeitung Awiko

09.12.2025

Beschluss des Awikos im Rat (vorher AMTA am 26.11.2025 und
VA am 02.12.2025)

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise