Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 25-25825-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Verwaltung wird gebeten, eine Satzung über die Erhebung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen/-geschirr/-bestecke (Verpackungssteuersatzung) zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sollen folgende Eckpunkte beachtet werden:

a) Die Steuer soll für das Gewerbe sowie für Endkund*innen einfach handhabbare Beträge umfassen.

b) Öffentliche Feste, Märkte und sonstige zeitlich befristete öffentliche Veranstaltungen sollen von der Steuer ausgenommen werden, sofern die dortigen Anbieter von Speisen und Getränken keine gewerblichen Endverkäufer sind.

c) Begleitend sollen Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Kommunen und Landkreisen der Region geführt werden, um mittelfristig eine einheitliche Lösung anzustreben.

d) Zusätzlich soll ein Konzept erarbeitet werden, welches eine möglichst sozialverträgliche Einführung der Verpackungssteuer vorsieht. Dabei soll geprüft werden, inwieweit für bestimmte Verpackungen des alltäglichen Bedarfs praktikable und rechtssichere Ausnahmeregelungen, Bagatellgrenzen oder Übergangsfristen vorgesehen werden können, ohne die ökologische Lenkungswirkung der Steuer zu beeinträchtigen.

e) Essbare Verpackungen sollen grundsätzlich von der Steuer ausgenommen werden.

2. Die Verwaltung wird gebeten, ein Anreizkonzept zur Müllvermeidung zu erarbeiten, welches darauf abzielt, das bestehende Mehrwegangebot zu stärken und auszubauen.  

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Dieser Änderungsantrag ersetzt den Änderungsantrag 25-25825-01.

Jährlich fallen in Deutschland 120.000 Tonnen Einweg-Kaffeebecher, Einwegboxen, Menüschachteln, Pizzakartons und andere Einwegverpackungen für den Unterwegsverzehr von Speisen und Getränken an – viermal so viel wie vor 30 Jahren. Da ein Großteil dieser Einwegverpackungen bestenfalls in öffentlichen Mülleimern landet, ist ein Recycling in der Regel nicht möglich. Diese Verpackungsflut verunstaltet das Erscheinungsbild des öffentlichen Raumes und verursacht für die Kommunen erhebliche Entsorgungskosten. Zudem werden wertvolle Ressourcen verschwendet und es erfolgt ein Eintrag in die Gewässer- und Pflanzenwelt.

Die Einführung einer Verpackungssteuer ist daher ein geeignetes Instrument, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Nicht als alleiniges Mittel, sondern als Bestandteil eines umfassenden kommunalen Abfallvermeidungskonzepts. Dieses Ziel wurde bereits von der KGSt in früheren Haushaltsoptimierungsvorschlägen anerkannt. Die Verwaltung hatte damals richtigerweise empfohlen, die rechtliche Klärung des Tübinger Modells abzuwarten. Inzwischen ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eindeutig: Die Tübinger Verpackungssteuer ist verfassungsgemäß.

Trotz dieser geklärten Rechtslage empfiehlt die Verwaltung aktuell weiterhin von einer Einführung abzusehen. Die genannten Argumente – etwa der Verwaltungsaufwand, die Bürokratiebelastung für Unternehmen oder eine zunächst schwer zu beziffernde Einnahmeerwartung – greifen jedoch zu kurz oder sind teilweise entkräftet:

Die Verwaltung verweist auf eine Studie der Universität Tübingen, laut der die Müllmenge in den Straßenmüllkörben nicht signifikant zurückgegangen sei. Dabei wurde jedoch lediglich das Gewicht des Mülls gemessen – nicht dessen Volumen, das gerade bei leichten, voluminösen Einwegverpackungen entscheidend ist. Der entscheidende Aspekt der Abfallreduzierung bezieht sich nicht auf schweres Material, sondern auf Platzbedarf im öffentlichen Raum und die damit verbundenen Entsorgungskosten.

Zudem zeigt dieselbe Studie einen klaren Lenkungseffekt: Das Angebot an Mehrwegverpackungen wurde durch die Steuer in Tübingen erheblich stimuliert. Die Stadt hat heute bundesweit mit die höchste Dichte an gastronomischen Betrieben, die Speisen und Getränke in Mehrwegbehältnissen anbieten – ein Erfolg, der direkt auf die Steuer zurückgeführt werden kann. Gerade in Kombination mit der gesetzlichen Mehrwegangebotspflicht seit 2023 entsteht hier eine effektive Steuerung hin zu umweltfreundlicheren Alternativen.

Ergänzend zur Einführung einer Verpackungssteuer soll ein städtisches Anreizkonzept zur Müllvermeidung und Stärkung von Mehrwegangeboten entwickelt werden. Während die Verwaltung zurecht auf bestehende gesetzliche Regelungen wie die Mehrwegangebotspflicht verweist, zeigen die Erfahrungen aus Tübingen, dass es ergänzender, kommunal koordinierter Maßnahmen bedarf, um diese Pflicht mit Leben zu füllen. Ein gezieltes städtisches Förder- und Informationsangebot kann gerade kleinen und mittleren Betrieben helfen, bestehende Hürden beim Umstieg auf Mehrweg zu überwinden, etwa durch Zuschüsse zur Anschaffung von Rücknahmesystemen, begleitende Öffentlichkeitsarbeit oder Unterstützung bei der Vernetzung mit Anbietern entsprechender Infrastrukturen.

Die Verpackungssteuer kann dabei zusätzlich als wichtiges Lenkungsinstrument flankierend wirken.

Zur Anzahl der möglichen Betriebe und zu den positiven Effekten auf den städtischen Haushalt hat die Verwaltung in der Stellungnahme 25-25146-01 folgendes mitgeteilt:

„In Braunschweig wird derzeit von 660 betroffenen Betrieben ausgegangen. Ausgehend von den Zahlen der Stadt Tübingen ist anzunehmen, dass 300 Unternehmen steuerpflichtige Einwegverpackungen anbieten, die Einnahmen i. H. v. 1,2 Mio. € erwarten lassen. In der Einführungsphase ist von einem Personalaufwand i. H. v. 4 Stellen (rd. 300.000 €) auszugehen. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass für die Einführung einer Verpackungssteuer weitere Kosten für die SAP-Programmierung (rd. 10.000 €), lfd. SAP-Betrieb und Sachmittel entstehen.

Nach den Erfahrungen der Stadt Tübingen werden voraussichtlich weitere Kosten für die Umsetzung des Mehrwegsystems bei den Gastronomen entstehen. Hierfür ist einmalig mit 100.000 € zu kalkulieren.“

Straßenfeste und temporäre Veranstaltungen, bei denen keine gewerblichen Endverkäufe stattfinden, sollen ausdrücklich ausgenommen werden, um soziale und kulturelle Aktivitäten nicht unnötig zu belasten.    

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