Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25908

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Dem Projektförderantrag r das kulturelle Bühnenprogramm und das Kinderfest während des Magnifestes 2025 in he des Fehlbetrages von 30.000 EUR als Zuwendung aus Mitteln der Projektförderung 2025 wird zugestimmt.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

I. Antrag der Werbegemeinschaft Magniviertel e.V.

Die Werbegemeinschaft Magniviertel e.V. hat einen Antrag auf Projektförderung für das zweite Halbjahr 2025 zur Unterstützung der Durchführung des Magnifestes 2025 gestellt. Die Förderung wird für die kulturellen Anteile (Bühnenprogramm und Kinderfest am Löwenwall) beantragt.

 

Für die kulturellen Anteile ergeben sich lt. Kosten- und Finanzierungsplan Gesamtausgaben i.H.v. 85.118 EUR. Da die Deckung durch Standgebühren nicht gegeben ist, wurde die Förderung des Fehlbetrages beantragt. In einem gemeinsamen Gespräch mit der Braunschweig Stadtmarketing GmbH betonte der Veranstalter erneut, dass die städtische Förderung für die Durchführung des Magnifestes essentiell sei, insbesondere weil die Veranstaltung nunmehr nur noch ehrenamtlich durch den Verein organisiert und nicht mehr auf einen professionellen Veranstalter zurückgriffen werde.

 

Kulturförderung in der Vergangenheit:

Bis zum Jahr 2019 wurden für das Magnifest das in diesem Rahmen stattfindende Kinderfest am Löwenwall mit einer Kooperation i.H.v. 10.000 EUR unterstützt sowie 2022 die Ersatzveranstaltungen für das ausgefallene Magnifest mit 20.000 EUR durch eine Projektförderung ermöglicht.

 

Die Projektfördergelder 2022 wurden vom organisierenden Verein wieder zurückgezahlt, nachdem der Verwendungsnachweis nicht erbracht werden konnte.

 

Für das Jahr 2023 wurden der Werbegemeinschaft Projektfördermittel i.H.v. 30.000 EUR durch den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft (AfKW) bewilligt. Die Auszahlung dieser Mittel erfolgte unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Abrechnung und Nachweisführung der tatsächlichen Verwendung der Mittel. Im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung für das Jahr 2023 haben sich jedoch offene Punkte ergeben. Der vorgelegte Nachweis ist bislang nicht abschließend prüfbar, da relevante Belege fehlen. Die Verwaltung hat den Antragsteller aufgefordert, die fehlenden Unterlagen nachzureichen. Die abschließende Prüfung der Unterlagen steht derzeit noch aus. Eine Rückforderung der Mittel aus dem Jahr 2023 ist nicht ausgeschlossen, sollte die Nachweiserbringung nicht ordnungsgemäß erfolgen.

 

Für 2024 wurden durch den AfKW Projektfördermittel i.H.v. 28.250 EUR bewilligt. Eine Verbescheidung und Auszahlung konnte im Anschluss aus förderrechtlichen Gründen nicht erfolgen, da die Verwendungsnachweisprüfung der Fördermittel aus 2023 noch nicht abgeschlossen war. Der Antrag 2024 wurde zwischenzeitlich durch den antragstellenden Verein zurückgezogen, sodass keine Mittel für 2024 ausgezahlt wurden.

 

Der nun vorliegende Antrag i.H.v. 30.000 EUR für das Jahr 2025 ist erneut auf die Förderung der kulturellen Inhalte des Magnifestes gerichtet.

 

II. Bewertung des Antrags für 2025 & außerordentliche vorfristige Entscheidung

 

  1. Vorfristige Entscheidung für das 2. Halbjahr 2025

Die Antragsfrist für das 2. Halbjahr 2025 endet am 31. Mai 2025. Eine Entscheidungsvorlage über die gesamten Zuwendungen aus Projektfördermitteln über 5.000 EUR könnte dem AfKW daher erst frühestens zu seiner Sitzung am 19. August 2025 vorgelegt werden, da erst dann eine vollständige Bewertung der Antragslage vorliegt.

 

Die Durchführung des Magnifestes ist vom 4. bis 7. September 2025 geplant. Nach Auskunft des Antragstellers ist dies mit erheblichem zeitlichen Vorlauf verbunden. Er hat gegenüber der Verwaltung erklärt, dass eine verbindliche Förderzusage im Frühsommer 2025 erforderlich sei, um die Planungen sowie die vertraglichen Bindungen für Programmpunkte, Infrastruktur und Technik rechtzeitig umsetzen zu können. Eine spätere Entscheidung über die Förderhöhe, im Rahmen der regulären Beratung der Projektförderanträge für das 2. Halbjahr in der Sitzung des AfKW am 19. August 2025, würde nach Aussage des Vereins die Realisierbarkeit des kulturellen Programms gefährden. Vor diesem Hintergrund besteht das Erfordernis, den politischen Beschluss für den Antrag der Werbegemeinschaft Magniviertel e.V. vorzuziehen.

 

Aus förderrechtlichen Gründen ist eine Entscheidung über die Förderung des Magnifestes 2025 nicht losgelöst von der bislang nicht abgeschlossenen Verwendungsnachweisprüfung der Projektförderung 2023 möglich. Daher steht die Verbescheidung und Auszahlung der vorgelegten Förderentscheidung 2025 unter dem Vorbehalt der vollständigen und positiven Verwendungsnachweisprüfung 2023.

 

b. Bewertung des Förderantrags

Die Entscheidungszuständigkeit für Anträge über 5.000 EUR obliegt dem AfKW.

 

Aufgrund der außerordentlichen Strahlkraft des Magnifestes in die Region und der Beliebtheit in der Stadt Brauschweig ist aus Sicht der Verwaltung eine Förderung in der Größenordnung von 30.000 EUR aus den Projektfördermitteln zu rechtfertigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass dann insgesamt nur noch Projektfördermittel i.H.v. 77.056 EUR für das 2. Halbjahr 2025 zur Verfügung stehen. Hierdurch wird die Vielfältigkeit der Förderung der Braunschweiger Kulturlandschaft absehbar im 2. Halbjahr 2025 in der Breite geringer ausfallen müssen.

 

Ergänzend wird angemerkt, dass mit der Entscheidung des AfKW eine Mittelbindung eintritt. Sollte der Verein erneut die Mittel nicht abrufen können bzw. zurückzahlen müssen, stehen diese Mittel nach Bewilligung nicht mehr für andere Projekte der allgemeinen Kulturförderung zur Verfügung.


 

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Anlagen

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