Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26187

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. Das Konzept zur Errichtung eines mobilen Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsangebotes in der Innenstadt wird entsprechend des vorliegenden Verwaltungsvorschlags beschlossen.

 

  1. Die Beschlussfassung steht unter Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Stadt in seiner Sitzung am 16.09.2025 zur Einwerbung von Fördermitteln im Rahmen des Förderprogramms „Resiliente Innenstädte“ sowie eines entsprechenden positiven Förderbescheides des Landes Niedersachsen. Zudem steht die Beschlussfassung unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Finanzmittel ab dem Jahr 2027.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau (APH) ergibt sich aus § 76 Abs. 3 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. e der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei dem Vorhaben um eine Planung zum Einsatz von Fördermitteln in Fördergebieten.

Anlass

Mit dem Antrag DS 24-23034 wurde die Verwaltung beauftragt, dem Ausschuss ein Konzept mit dem Ziel vorzulegen, durch die Auswahl von geeigneten Standorten zur Anlage sog. Pop Up-Spielplätze in der Innenstadt zu deren weiterer Attraktivierung beizutragen. Auf der Basis dieses Konzeptes sollen anschließend - je nach Ergebnis - weitere Maßnahmen diskutiert und entwickelt werden können. Im Zuge der Konzepterstellung gab es bereits verschiedene Gespräche mit dem Arbeitsausschuss Innenstadt Braunschweig e.V. (AAI) und dem Stadtmarketing sowie verwaltungsinterne Abstimmungen mit den Fachbereichen Tiefbau und Verkehr, Stadtplanung und Geoinformation und weiteren Organisationseinheiten. Zur Suche nach geeigneten Standorten wurde der Fokus auf die Fußngerzone in der Innenstadt Braunschweigs gelegt. Neben Standortvorschlägen und Vorschlägen für Spiel- und Aufenthaltsangebote enthält das vorliegende Konzept auch Kosten für die Herstellung dieser Flächen sowie für das Umsetzen der Spiel- und Aufenthaltsangebote. Das Konzept wird dem Ausschuss nun zur Beschlussfassung vorgelegt.

Ziel

Die Errichtung so genannter Pop Up-Spielplätze soll insbesondere die Aufenthaltsfunktion der Innenstadt stärken und diese als Einkaufs- und Erlebnisstätte attraktivieren. Dabei werden durch das periodische Umsetzen der Spiel- und Aufenthaltsangebote immer wieder neue Standorte begünstigt und belebt. Die Pop Up-Spielplätze stellen eine Ergänzung der bereits bestehenden und beliebten innerstädtischen Spielfährte dar. Möglicherweise könnten im Zuge einer Evaluation Erkenntnisse über die Eignung von Standorten für ein permanentes Spielangebot im Rahmen einer erweiterten Spielfährte gewonnen werden.

Ausgangssituation

Die Innenstadt ist allgemein geprägt durch ein Defizit an Spielflächen. Im Stadtkern bietet die Spielfährte mit verschiedenen Kleinstspielgeräten ein beliebtes Bewegungsangebot für Kinder. Die Spielfährte ist zurzeit in der Überarbeitung und soll perspektivisch ausgeweitet werden. In dem Zuge sollen zusätzliche Kleinstspielgeräte im innerstädtischen Bereich, die insbesondere auch für jüngere Kinder geeignet sind, ergänzt werden.

Darüber hinaus befinden sich in den innenstadtnahen Grün- und Parkanlagen namentlich Hohetorwall, Gieselerwall, Inselwallpark, Theaterpark und Museumpark sowie in der Neuen Knochenhauerstraße Spielplätze, die ein umfangreicheres Spielangebot bereithalten.

Obgleich der statistische Anteil der Kinder bis 12 Jahre im Innenstadtbereich deutlich unterdurchschnittlich im Vergleich zur Gesamtstadt ist, so ist das Stadtzentrum durch hohe Besucherzahlen gekennzeichnet. Unter den Besucherinnen und Besuchern sind auch Kinder, die in der Regel mit ihren Eltern oder anderen Begleitpersonen die Innenstadt zum Einkaufen und für Freizeitveranstaltungen aufsuchen. Um den Stadtkern sowohl für die ansässigen Kinder als auch für Besucherinnen und Besucher attraktiver zu gestalten, bedarf es weiterer Spiel- und Bewegungsangebote für Kinder sowie attraktiver Aufenthaltsbereiche für Begleitpersonen in der Fußngerzone.

Hinsichtlich von Lärmemissionen im Zusammenhang mit der vorhandenen Wohnbebauung bestehen keine Bedenken, da Kinderspiel während der festgesetzten Nutzungszeiten zwischen 07:00 und 22:00 Uhr (vgl. städtische Park- und Grünanlagensatzung) als sozialadäquate Lärmemission toleriert werden muss.

Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsangebote

Bei einem Pop-Up-Spielplatz handelt es sich um eine in sich geschlossene Anlage, die aufgrund ihrer Beschaffenheit transportabel ist und an verschiedenen Standorten platziert werden kann. Daher eignet sie sich gut als temporäres Spielangebot, das auch im urban geprägten Stadtraum, wie z.B. dem Stadtzentrum, realisiert werden kann.

Die einzelnen Angebote sind für den öffentlichen Raum konzipiert und durch ihre Größe und ihr Gewicht weitgehend diebstahlsicher. Hinsichtlich Vandalismus ist mit den leider immer wieder auftretenden Schäden an öffentlichem Gut (z.B. Graffiti) zu rechnen.

Es werden in dem Zusammenhang drei Arten von Spiel- und Bewegungsangeboten unterschieden: Spielcontainer mit mehreren Funktionen, Spielcontainer mit begrenzter Spielfunktion, Schwinganlage und Fitnesszirkel. Zur Stärkung der Aufenthaltsfunktion sollen außerdem Möglichkeiten zum Verweilen in Form von Sitzinseln mit ergänzendem Grün geschaffen werden. Bei diesem Angebot wäre es wünschenswert, wenn für die temporäre Pflege (z.B. Gießen bei Trockenheit) die Anlieger (Anwohnende und/oder Gewerbetreibende) der jeweiligen Standorte des mobilen Grüns gewonnen werden könnten.

In der folgenden Übersicht sind beispielhaft die verschiedenen Angebote zusammengestellt:

 

Angebot

beanspruchte Flächengröße

Anschaffungskosten

Beispielbild

großer Spielcontainer (mehrere Funktionen, z.B. Klettern, Rutschen)

ca. 8m x 18m = 144 

ca. 60.000 

Quelle: kukuk-box.com

kleiner Spielcontainer (begrenzte Spielfunktion, z.B. Klettern)

ca. 9,2 m x 14,3 m = 131,6 m²

ca. 40.000 €

Quelle: kukuk-box.com

Schwinganlage (verankerte Schwingschaukel)

ca. 3 m x 3 m = 9 m²

ca. 25.000 €

Fitnesszirkel (kombiniertes und konfektionierbares Bewegungs- und Aufenthaltsangebot mit Fitnessgeräten und Sitzgelegen-heiten)

ca. Ø 7 m; 38 m² 

ca. 40.000 €

Quelle: www.flex-dex.de

Sitzinsel (mit Bepflanzung)

ca. 2,50 m x 2,50 m = 5 m²

ca. 20.000 €

Quelle: www.euroform-w.com

 

 

 

Standorte für Pop Up-Spielplätze und mobile Aufenthaltsbereiche

Abhängig von der verfügbaren Platzgröße und möglichen Einschränkungen hinsichtlich Feuerwehrzufahrten, Fußngerverkehrsströmen, Untergrundbeschaffenheit etc. hat die Verwaltung verschiedene innerstädtische Örtlichkeiten bzgl. der temporären Aufstellung von Pop Up-Angeboten geprüft. Die Verwaltung hält ggf. vorbehaltlich weiterer Prüfungen - folgende Standorte für Pop Up-Spielplätze und mobile Aufenthaltsbereiche für geeignet. Dabei wurden auf Grundlage der geografischen Konzentration der Standorte so genannte Cluster gebildet.

Blaues Cluster:

a) Wollmarkt:

Der Wollmarkt nordwestlich der St. Andreas-Kirche bietet Potenzial für eine temporäre Spielfläche. Zum Teil wird hier geparkt oder Teile werden als Aufstellbereich für die ansässige Gastronomie genutzt. Der Wollmarkt gehört im Ensemble mit der Alten Waage und der Andreaskirche zum kulturhistorischen Erbe der Stadt Braunschweig.

b) Alte Waage:

Wie der Wollmarkt ist der Bereich südlich der Alten Waage ein solches Potenzial und könnte durch ein temporäres Spielangebot attraktiviert werden. Auch dieser Platz gehört zum kulturhistorischen Erbe.

c) Hintern Brüdern:

Der gepflasterte und mit Bäumen umstandene Vorplatz der St. Ulrici-Brüdern-Kirche bietet Potential für einen Pop Up-Spielplatz. In den Randbereichen befinden sich Fahrradabstellanlagen und Sitzbänke. Da sich der geplante Standort unmittelbar vor der Kirche befindet, sollte die Zustimmung der Kirche zur Aufstellung eines Spielangebotes eingeholt werden.

Die Fläche ist durch Unebenheiten und Gefälle gekennzeichnet, was die Aufstellung des Spielangebotes einschränkt. Daher ist die Eignung des Standortes für die Aufstellung eines größeren Pop Up-Spielangebotes nicht gegeben.

Gelbes Cluster:

d) An der Martinikirche:

Der betreffende Standort westlich der St. Martini-Kirche ist ggfs. für ein Pop Up-Angebot geeignet. In der Advents- und Weihnachtszeit gibt es Einschränkungen in Verbindung mit dem hrlich stattfindenenWintertheater“, das großflächige Aufbauten erfordert. Daher steht die Fläche lediglich außerhalb dieses Zeitraumes zur Verfügung.

e) Friedrich-Wilhelm-Platz:

Der Friedrich-Wilhelm-Platz ist als Eingangstor zur Innenstadt und Standort von ÖPNV-Haltestellen von Bussen und Straßenbahnen stark von fußufigem Verkehr frequentiert. In den vergangenen Jahren wurden bereits Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsfunktion durchgeführt (Pflanzbeet mit Bänken) Fläche für einen Pop-up-Spielplatz mindert und nur ein eingeschränktes Angebot ermöglicht. Die Aufstellung eines großen Spielcontainers ist an dieser Stelle daher nicht möglich.

Rotes Cluster:

f) Ruhfäutchenplatz:

Der Bereich rund um den Obelisken südlich des Ruhfäutchenplatzes stellt eine Potenzialfläche für ein temporäres Spielangebot dar. In der Vorweihnachtszeit ist die Fläche Teil des Braunschweiger Weihnachtsmarktes und wird entsprechend als Aufstellfläche für Verkaufsstände und Aufenthaltsbereiche genutzt. Der Standort ist nur eingeschränkt nutzbar und wird eher nachrangig betrachtet.

g) Burgplatz/Trompete:

Wie auch der Ruhfäutchenplatz stellt auch diese Platzfläche im östlichen Bereich zwischen Burg Dankwarderode und Dom eine Potenzialfläche für ein temporäres Spielangebot dar. Während der Sommermonate wird dieser Bereich z.T. für die jährliche Theateraufführung auf dem Burgplatz beansprucht, in der Vorweihnachtszeit findet hier der Weihnachtsmarkt statt. Der Bereich wird ebenfalls eher nachrangig betrachtet.

h) Platz der Deutschen Einheit:

Der großflächige Platz der Deutschen Einheit wird ganzjährig intensiv für wiederkehrende Veranstaltungen genutzt. Insbesondere in den Sommermonaten bietet die Fläche zusätzlich mit den Fontänenfeldern ein beliebtes Abkühlungserlebnis und attraktives Spielangebot. Außerhalb des sommerlichen Zeitraums sowie außerhalb des Weihnachtsmarktes wären die Fontänenfelder für die Aufstellung eines temporären Spiel- oder Bewegungsangebotes bedingt verfügbar.

i) Platz am Ritterbrunnen:

Der Platz am Ritterbrunnen wird insbesondere von Besucherinnen und Besuchern des angrenzenden Einkaufszentrums „Schloss-Arkaden“ frequentiert. In den warmen Jahreszeiten stellen Gastronomiebetriebe der Schlossarkaden im nördlichen Teil Tische und Stühle für ihre Kundschaft bereit. Auch die Sitzgelegenheiten am Springbrunnen und am Pflanzbeet werden gern zum Verweilen genutzt. Über eine geplante Aufstellung von temporären Spielangeboten im nördlichen Bereich sollten die angrenzenden Gastronomiebetriebe der „Schloss-Arkaden“ informiert werden. In den Monaten April bis September und von November bis Dezember stehen die vorhandenen Freiflächen aufgrund von Aufbauten bzw. Veranstaltungen nicht zur Verfügung.

j) Georg-Eckert-Straße/Schlossplatz:

Der Bereich zwischen dem Schlossplatz, der Georg-Eckert-Straße und dem Bohlweg dient vor allem dem fußufigen Verkehr zwischen der Innenstadt, dem Einkaufszentrum „Schloss-Arkaden“ und den Kultureinrichtungen im Schloss (Stadtbibliothek, Roter Saal). Im Untergrund des vorgeschlagenen Standortes befindet sich eine Tiefgarage, sodass hier die punktuelle Traglast des jeweiligen Pop-up-Spielangebotes berücksichtigt werden muss. Dies wiederum schränkt die Aufstellung des Spielgebotes ein, so dass ein großer Spielcontainer an diesem Standort nicht realisiert werden kann.

Grünes Cluster:

k) Platz vor der Magnikirche:

Der südwestliche Bereich vor der Magnikirche könnte mit Zustimmung der Grundstückseignerin temporär für die Aufstellung eines kleinen Spielangebotes dienen. Zu berücksichtigen sind die Baumstandorte und die Aufstellungsflächen für den wöchentlichen Bauernmarkt. Auch die benachbarte Gastronomie nutzt Teile der Fläche zum Aufstellen von Tischen und Stühle in den wärmeren Jahreszeiten, so dass das zu realisierende Spielangebot hinsichtlich der Flächengröße auf die Schwinganlage beschränkt ist.

l) Kurt-Seeleke-Platz:

Der Platz nördlich des Städtischen Museums dient in erster Linie dem Zugang ins Magniviertel. Er stellt in begrenztem Umfang eine Potenzialfläche für ein temporäres Spielangebot dar. Während der Kulturnacht (jährlich im Juni) und am Wochenende des Magnifestes (Anfang September) wird der Platz für Festaktivitäten und Stände genutzt, so dass in dieser Zeit die Aufstellung eines Pop-up-Spielplatzes eingeschränkt wäre.

Bei der Übersicht über die geeigneten Standorte und die möglichen Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsbereiche wurde jeweils das flächenmäßig größtmögliche Angebot geprüft. Angebote mit kleinerer Flächeninanspruchnahme sind jeweils ebenfalls möglich. Das bedeutet, dass an zwei Standorten lediglich eine Schaukelanlage installiert werden könnte. An vier Standorten könnte ein kleiner Spielcontainer mit einem begrenzten Spielangebot oder eine Schaukelanlage aufgestellt werden. An den verbleibenden acht geprüften Standorten wäre eine große Spielanlage und damit auch alle anderen Spiel- und Bewegungsangebote realisierbar.

 

Umsetzungskonzept

Denkbar wären Umsetzungsintervalle der fünf Angebote von ca. 12 Wochen vor, was sich in Verbindung mit dem städtischen Veranstaltungskalender etwa quartalsweise realisieren ließe.

Überlegenswert wäre, dass - soweit wie möglich jeweils ein Spiel-, Bewegungs- oder Aufenthaltsangebot pro Quartal und Cluster umgesetzt wird. Ein mögliches Aufstellungskonzept, abgestimmt auf den aktuellen Veranstaltungskalender ist in der obenstehenden Tabelle ersichtlich. Dieses Konzept wäre jährlich im Vorfeld mit dem Stadtmarketing abzustimmen und entsprechend anzupassen.

Aus der Aufstellung wird deutlich, dass bestimmte Cluster häufiger durch ein Spiel-, Bewegungs- oder Aufenthaltsangebot versorgt werden könnten als andere. Das liegt insbesondere daran, dass an den jeweiligen Standorten regelmäßige Veranstaltungen stattfinden, die eine Nutzung der Bereiche als Spiel- und Bewegungsraum ausschließen (z.B. Burgplatz Open Air, Magnifest, Weihnachtsmarkt).

Zuständigkeit

Bei einer Umsetzung des Konzeptes könnte die Beschaffung, Aufstellung und periodische Umsetzung der temporären Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsbereiche durch den Fachbereich Stadtgrün nach Abstimmung mit dem Braunschweiger Stadtmarketing unter Berücksichtigung geplanter Veranstaltungen an den jeweiligen Standorten erfolgen.

Kosten

Bei einer Umsetzung des vorstehend skizzierten Konzeptes für die Anschaffung, das erstmalige Aufstellen von 5-6 Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsangeboten sowie deren Erstinbetriebnahme sind Kosten in Höhe von ca. 250.000 € zu veranschlagen. Hierfür sollen Fördermittel aus dem Programm „Resiliente Innenstädte“ mit einer Förderquote von 40% akquiriert werden. Die Mittel für die Kosten der Anschaffung, Aufstellung und Erstinbetrieb-nahme in der aktuell eingeschätzten Höhe stehen im städtischen Haushalt (Stabsstelle 0800) zur Verfügung. r die Umsetzung aus dem Teilhaushalt der Stabsstelle 0800 ist eine außerplanmäßige Bereitstellung erforderlich. Der Antrag soll dem Rat in einer seiner nächsten Sitzungen zur Entscheidung vorgelegt werden.

r den periodischen Umzug und die jeweilige Neuinbetriebnahme an den alternierenden Standorten wären pro Jahr in Abhängigkeit von der jeweiligen Verweildauer an einem Standort jährliche Kosten in Höhe von ca. 50.000 € - 60.000 € (bei quartalsweisen Standortwechseln) zu veranschlagen. Im Haushalt 2025/2026 mit der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2027 bis 2029 sind auf dem Projekt 4S.670021 Ansätze für die Instandhaltung von Kinderspielplätzen in Höhe von jährlich 685.600 EUR eingeplant. Ob die o. g. Mittel für die laufende Instandhaltung in gleichem Maße im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes auch in den Haushalten 2027 ff. zur Verfügung stehen, steht noch nicht fest bzw. ist abhängig von der Prioritätensetzung im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanungen. Die Pop Up-Angebote sollen haushaltsneutral durch Finanzmittel aus diesem Haushaltsansatz mit der Folge einer angepassten bzw. reduzierten Instandhaltung bestehender Spielangebote auf Kinderspielplätzen sowie an Schulen und Kindertagesstätten, wie z.B. zeitliche Streckung der Austauschintervalle für Fallschutzmaterial und Spielsand sowie zeitlich verzögerter Spielgeräteersatz und Beschaffung von Ersatzteilen, unterhalten werden.

 

 

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Anlagen

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