Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 25-26359
Grunddaten
- Betreff:
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Kriterien für die künftige Anpassung der Freigabezeiten der Lichtsignalanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Beantwortung
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02.09.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Steuerung der Lichtsignalanlagen und die Festlegung der Freigabezeiten ist schon jetzt ein hochkomplexes Thema, bei dem viele Aspekte berücksichtigt werden und viele zum Teil widersprüchliche Interessen der unterschiedlichen Mobilitätsarten gegeneinander abgewogen werden müssen. Durch einige politische Beschlüsse der jüngsten Zeit werden weitere Anpassungen an den Freigabezeiten der LSA in Braunschweig erfolgen müssen, was wiederum komplexe Abwägungsprozesse zur Folge haben wird. Zu diesen Beschlüssen gehören u.a.:
- MEP-Maßnahme ÖV3 - Vorhaben zur Beschleunigung des ÖPNV umsetzen
- MEP-Maßnahme F5 - Schaffung fußgängerfreundlicher Kreuzungen und Querungen (u.a. “Rundum-Grün” an ausgewählten Kreuzungen)
- MEP-Maßnahme R15 - Ausbau der automatisierten Lichtsignalanlagendetektion für den Radverkehr
- MEP-Maßnahme R16 - Optimierung der LSA-Schaltungen für den Radverkehr
- Ziele und Maßnahmenkatalog “Radverkehr in Braunschweig” mit Ziel 6 “Wartezeit an Ampeln [für den Radverkehr] verkürzen”
- Projekt SIRENE mit dem Ziel die Fahrzeiten für Rettungskräfte bei Einsatzfahrten durch Eingriffe in die LSA-Umläufe zu verkürzen.
Während die Eingriffe durch das Projekt SIRENE zeitlich und örtlich begrenzt sind und sich nur im direkten Umfeld der jeweiligen Einsatzfahrten bemerkbar machen, werden die anderen oben genannten Aspekte die Steuerung der LSA sehr nachhaltig beeinflussen. Aus Sicht der Grünen Ratsfraktion ist dabei selbstverständlich, dass sich eine Anpassung der Freigabezeiten zuallererst positiv auf die Verkehrsarten des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) auswirken sollte. Es sollte außerdem der Grundsatz gelten, dass die Bevorzugung einer Verkehrsart des Umweltverbundes möglichst nicht zulasten der jeweils anderen umwelt- und klimafreundlichen Verkehrsarten gehen sollte. Eine “Kannibalisierung” bei den Freigabezeiten innerhalb des Umweltverbundes sollte möglichst ausgeschlossen werden. Hierzu bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche allgemeinen konzeptionellen Überlegungen zur künftigen Festlegung der Freigabezeiten für die unterschiedlichen Verkehrsträger gibt es bislang innerhalb der Verwaltung?
2. Teil die Verwaltung den hier skizzierten Grundsatz, dass sich eine Anpassung der Freigabezeiten grundsätzlich möglichst positiv auf alle Verkehrsarten des Umweltverbundes auswirken sollte?
3. Welche konkreten Schritte bei der Anpassung der Freigabezeiten sind als nächstes geplant?
