Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-26375-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Wie wird die Einhaltung gesetzlicher Regelungen für Mietwagenservices im Auftrag von Uber in Braunschweig überwacht?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- 01 Büro des Oberbürgermeisters; 0130 Referat Kommunikation; 37 Fachbereich Feuerwehr; 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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zur Kenntnis
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02.09.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 20.08.2025 (25-26375) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Nach Rückmeldung aus dem Taxengewerbe stellen Mietwagenunternehmen, die Fahrten über eine Vermittlungsplattform durchführen, eine stärkere Konkurrenz für Taxenunternehmen dar, als dies durch die bisherigen Mietwagen der Fall war, die ihre Dienstleistungen ebenfalls unterhalb des Taxentarifs anbieten können.
In Braunschweig gibt es derzeit 101 Konzessionen für Mietwagen, nach Kenntnis der Verwaltung nutzen aktuell 45 Mietwagen die Vermittlung über eine Plattform.
Aktuell zeigt sich eine Zurückhaltung bei den Braunschweiger Taxenunternehmen,
freigewordene Taxi-Konzessionen zu übernehmen. So besteht derzeit keine Vormerkliste,
was in vergangenen Jahren der Fall war. Dies könnte ein Hinweis auf mangelnde Rentabilität
bzw. wirtschaftliche Schwierigkeiten im Taxigewerbe sein.
Für einen direkten (oder gar ausschließlichen) Zusammenhang dieser Beobachtung mit dem
Marktzutritt neuer Mietwagenunternehmen liegen bisher keine Belege vor. Die Verwaltung
erhofft sich durch das zu beauftragende Taxengutachten nähere Erkenntnisse zur
wirtschaftlichen Situation der Taxenunternehmen.
Zu Frage 2:
Für die Einhaltung der Regelungen des § 49 Personenbeförderungsgesetz ist in Braunschweig die Straßenverkehrsabteilung des Fachbereichs Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit zuständig.
Zu Frage 3:
Bei allen in Braunschweig aktiven Mietwagenunternehmen wurden im Rahmen der Konzessionsvergabe - wie gesetzlich vorgeschrieben - die persönliche Zuverlässigkeit, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die fachliche Eignung überprüft. Der Betriebssitz wurde überprüft, z. B. auf das Vorhandensein ausreichender Parkplätze. Laufende Kontrollen werden im Rahmen der personellen Ressourcen durchgeführt.
