Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26491

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„1. Der Planung und dem Bau der Querungshilfe über den Wendenring im Bereich der Einmündung Huttenstraße/Haupteingang der IGS Wendenring wird zugestimmt.

 

 2. Der Anpassung des nördlichen Seitenrands am Wendenring westlich der Einfahrt Hasenwinkel zur Anlage eines Linksabbiegestreifens wird zugestimmt.

 

 3. Der Einrichtung einer Einbahnstraße in der Huttenstraße wird zugestimmt.“

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben (AMTA) ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. h der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Straße Wendenring um eine Kreisstraße, die eine über die Grenzen des Stadtbezirks hinausgehende Funktion besitzt, für die der AMTA beschlusszuständig ist.

 

Anlass

Für die verkehrliche Erschließung des geplanten Neubaus der 6. IGS hat der Vorhabenträger im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „HA 143 Wendenring-Nord“ eine Verkehrsuntersuchung erstellen lassen. Danach ist für eine verkehrssichere Erschließung der Bau einer Querungshilfe über den Wendenring, die Einrichtung eines Linksabbiegestreifens in den Hasenwinkel sowie die Anpassung der Zufahrt zum Hasenwinkel erforderlich.

 

1. Querungshilfe

Der zu erwartenden Fuß- und Radverkehr für die IGS bewirkt eine deutliche Steigerung des Fuß- und Radverkehrs auf der Nord-Süd-Achse in diesem Bereich des Wendenrings und erfordert eine sichere Querungsmöglichkeit. Für die Anlage der Mittelinsel ist eine Aufweitung der Straße in diesem Bereich erforderlich, um weiterhin 4 Fahrstreifen des Rings gewährleisten zu können. Die dafür notwendigen öffentlichen Verkehrsflächen wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gesichert. Aufgrund der ausreichend gegebenen Leistungsfähigkeit einer Mittelinsel, der Nähe zu weiteren Lichtsignalanlagen auf dem Wendenring sowie aufgrund der geringeren Herstellungs- und Wartungskosten soll eine Mittelinsel als Querungshilfe hergestellt werden. Der Schulweg gem. Schulwegplan zur Grund- und Hauptschule Pestalozzistraße wird weiterhin über die signalisierten Querungen des Rings erfolgen.

 

Im Bereich des zukünftigen Haupteingangs der IGS wird ein gemeinsamer Geh- und Radweg angelegt. Aufgrund bestehender Zwangspunkte wäre die Breite für eine getrennte Führung im Bereich der Verschwenkung nicht ausreichend. Zudem trägt die gemeinsame Wegeführung zu einer erhöhten Aufmerksamkeit im Verflechtungsbereich von Querungsstelle, Freizeitweg, Geh-/Radweg und Haupteingang bei. Die Dimensionierung des gemeinsamen Geh- und Radwegs berücksichtigt sowohl die für die Einzelnutzungen notwendigen Regelbreiten als auch das in diesem Abschnitt erwartete, erhöhte Verkehrsaufkommen mit Verknüpfungen in mehrere Richtungen. Im Bereich vor der Schule werden Poller gesetzt, um Hol- und Bringverkehre auf dem Rad-/Gehweg zu unterbinden.

 

2. Linksabbiegestreifen und Einmündung Hasenwinkel

Für die Anlage des Linksabbiegestreifens in den Hasenwinkel sind geringe Anpassungen im nördlichen Seitenraum des Wendenrings erforderlich. Durch die Einrichtung der Linksabbiegespur wird es möglich sein, aus beiden Richtungen des Wendenrings sicher in die Straße Hasenwinkel einzubiegen, ohne den Verkehr auf dem Wendenring durch die wartenden Linksabbieger zu behindern. Sowohl das Einbiegen als auch das Ausbiegen in beide Fahrtrichtungen wird durch die Schaltung der nahe gelegenen Lichtsignalanlage an der Hamburger Straße erleichtert, weil diese koordiniert mit den angrenzenden Lichtsignalanlagen Lücken im Verkehrsstrom auf dem Wendenring freihält, ohne den Verkehrsfluss auf dem Wendenring selbst zu erschweren. Durch die Anpassung der Einmündung zum Hasenwinkel wird eine zusätzliche Verkehrsberuhigung sowie eine geringere Abbiegegeschwindigkeit erzielt (Sicherheitsgewinn für Rad- und Fußverkehr).

 

3. Einbahnstraßenregelung Huttenstraße

Die Huttenstraße wird nach Abschluss der Maßnahme im Bereich zwischen Ratsbleiche und Wendenring für den Kfz-Verkehr in Richtung Norden befahrbar sein, um die Verkehrssicherheit im Bereich der Querungshilfe und der Aufstellflächen zu erweitern. Der Konflikt zwischen einbiegenden Kfz und wartendem Radverkehr wird so vermieden.

 

Zeitrahmen

Die Realisierung der Maßnahmen soll vor Eröffnung der IGS Wendenring mit Beginn des Schuljahres 2027/2028 abgeschlossen sein.

 

Finanzierung

Die Kosten für Planung und Herstellung der Querungshilfe sowie der notwendigen baulichen Anpassungen am nördlichen Rand des Wendenrings für die Einrichtung eines Linksabbiegestreifens betragen insgesamt ca. 750.000 €. Die Finanzierung dieser Baumaßnahmen erfolgt aus dem Vorhaben 4E.210315 - 6. IGS/Neubau.

 

Anpassungen im Bereich der Einfahrt Hasenwinkel werden im Rahmen laufender Maßnahmen des Fachbereichs Tiefbau und Verkehr (4S.660020) getragen.

 

Klimawirkungsprüfung

Gemäß DS 24-24424 handelt es sich bei der geplanten Maßnahme um ein klimaschutzrelevantes Thema. Die Checkliste zur Klimawirkungsprüfung ist als Anlage beigefügt.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise