Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26541
Grunddaten
- Betreff:
-
148. Änderung des Flächennutzungsplanes "Holwedestraße" Stadtgebiet zwischen Holwedestraße, Freisestraße, westlicher Umflutgraben und Sidonienstraße Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Anhörung
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07.10.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Vorberatung
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08.10.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 (2) S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB von Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Aufstellungsbeschluss und Planungsziel
Am 11.12.2018 hat der Verwaltungsausschuss den Beschluss für die 148. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans (AP 25) „Holwedestraße“ gefasst.
Ziel der 148. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohnbaugebietes zur Versorgung mit dringend benötigtem Wohnraum. Bei dem ca. 2,7 ha großen Plangebiet handelt es sich um eine bisher als Klinikum genutzte Fläche, die mit der Umsetzung eines Zentralklinikums an anderer Stelle innerhalb der Stadt Braunschweig aufgegeben wurde. Ziel der Planung ist es, unter Berücksichtigung eines teilweisen Erhalts der Gebäudesubstanz ein Quartier mit ca. 300 neuen Wohneinheiten und weiteren infrastrukturellen Nutzungen zur Versorgung des Gebietes zu entwickeln.
Dem beiliegenden Entwurf des Änderungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht sind genauere Aussagen zum Gegenstand der Änderung, zu Ziel, Zweck und wesentlichen Auswirkungen der Planänderung zu entnehmen.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 (1) BauGB mit Bekanntmachung vom 16.05.2023 bis zum 16.06.2023 frühzeitig beteiligt. Der Inhalt der Fragen bzw. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ist in der Niederschrift zur Öffentlichkeitsbeteiligung in Anlage 3 zusammengefasst und jeweils mit einer Antwort der Verwaltung versehen. In den Stellungnahmen wird die Planung begrüßt und die Berücksichtigung von Interessenten gemeinschaftlicher Wohnprojekte gewünscht.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB, und sonstiger Stellen
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom 26.02.2025 von der 148. Änderung des Flächennutzungsplanes unterrichtet und mit Terminsetzung zum 27.03.2025 zur Äußerung aufgefordert. Stellungnahmen, die zu einer wesentlichen Planänderung geführt hätten, wurden nicht vorgebracht.
Die Stellungnahmen werden der Vorlage zum Planbeschluss beigefügt und dabei mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einem Beschlussvorschlag versehen.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB zur 148. Änderung des Flächennutzungsplanes „Holwedestraße“.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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764,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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140,6 kB
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