Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-26503-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der BIBS-Fraktion, CDU-Fraktion und Tobias Zimmer (FDP) vom 17.09.2025 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Der Stadtbezirksrat hat in dem einstimmig beschlossenen Antrag 24-24583 um einen Ortstermin zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden und zur Lösung der Park- und Geschwindigkeitsprobleme im Wohngebiet östlich des Messewegs, in den Straßen Am Hasselteich, Am Sandkamp, Schopenhauerstraße und Im Schapenkamp gebeten.

 

Hintergrund sei u. a. die sich ändernden Bewohner*innenstrukturen im Quartier (älter werdende Bewohner*innen, Generationswechsel, Baumaßnahmen mit Schaffung von zusätzlichen Wohneinheiten, etc.) und erneuten Beschwerden von Bürger*innen. Daher sollten im Rahmen eines Ortstermins die bestehenden Probleme analysiert und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden und die Parksituation diskutiert werden.

 

Dies vorweggestellt beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:

 

Zu 1.: Auf Basis der Ausführungen in der o. g. Drucksache wurden beim Ortstermin am 28.01.2025 verschiedene Lösungsansätze diskutiert. Letztendlich wurde sich für ein absolutes Haltverbot (Zeichen 283) mit wechselseitiger Verschwenkung analog der Regelung in der Parallelstraße Im Schapenkamp entschieden. In dieser Straße, die der Schopenhauerstraße in Länge, baulicher Ausführung und Anwohneranzahl ähnlich ist, funktioniert die Regelung bereits seit Jahren ohne Probleme.

 

Die vorherige Parkregelung in der Schopenhauerstraße sah für die Westseite ein eingeschränktes Haltverbot werktags von 8-18 Uhr vor, während gleichzeitig für die Ostseite keine Regelung bestand. Somit durften Verkehrsteilnehmende auf der Ostseite der Schopenhauerstraße uneingeschränkt parken, während auf der Westseite werktags von 8-18 Uhr kurzzeitig gehalten werden durfte, zum Be-/Entladen bzw. zum Ein-/Aussteigen auch länger. Die zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite ließ jedoch keine beidseitig abgestellten Fahrzeuge zu.

 

 

 

 

Zu 2.: Die Zuwegungen bis zur nächsten zu erreichenden Hauptverkehrsstraße innerhalb eines Wohngebietes werden in den Schulwegplänen standardmäßig nicht immer abschließend bewertet. In der Schopenhauerstraße und der Straße Im Schapenkamp sind bislang keine erkennbaren Gefahren auf dem Schulweg von der Polizei oder der Schule benannt worden. Die neue Parkregulierung führt zu einer Geschwindigkeitsreduzierung und erhöht somit die Sichtbarkeit aller Verkehrsteilnehmenden und damit auch der Schülerinnen und Schüler.

 

Zu 3.: Die Terminabstimmung erfolgte wie üblich mit der Bezirksbürgermeisterin bzw. Ihrer Vertretung. Wie auch vom Bezirksrat generell gewünscht, wurde dazu ein Termin in den Nachmittagsstunden (hier 15:30 Uhr) gewählt. Aufgrund der Vielzahl der Beteiligten war das potenzielle Zeitfenster allerdings eingeschränkt. AnwohnerInnen werden an internen Ortsterminen zwischen Verwaltung und Stadtbezirksrat grundsätzlich nicht eingeladen. Die Notwendigkeit, davon im konkreten Fall abzuweichen, war im Kontext des Antrages nicht gegeben.

 

Darüber hinaus trifft die Verwaltung die Entscheidung zur Einrichtung von Haltverboten im sogenannten übertragenen Wirkungskreis. Nichtsdestotrotz wurde die Verwaltung aufgrund des einstimmigen Beschlusses hier tätig. Das Ergebnis wurde in einem Protokoll, welches auch der Stadtbezirksrat erhalten hat, festgehalten.


 

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