Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26902
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung des Mietvertrages mit dem VfL Leiferde von 1924 e.V. und Anpassung des Mietvertrages mit der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Sportausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
19.11.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Der Verlängerung des Mietvertrages mit dem VfL Leiferde von 1924 e.V. bis zum 31. Dezember 2049 wird zugestimmt.
2. Der Anpassung des Mietvertrages mit der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KgaA wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, Vertragsanpassungen im Benehmen mit dem jeweiligen Mieter vorzunehmen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG, wonach der VA über diejenigen Angelegenheiten, über die nicht die Vertretung, der Stadtbezirksrat, der Ortsrat oder der Betriebsausschuss zu beschließen hat und für die nicht nach § 85 die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist, beschließt.
A.
Die Stadt hat mit dem unter 1. genannten Sportverein bereits einen seit vielen Jahren laufenden Mietvertrag über die Sportanlage in Leiferde. Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 29. Oktober 2024 (Ds. 24-24376) wurde die Verwaltung ermächtigt, Vertragsverhandlungen mit den Sportvereinen hinsichtlich der notwendigen Umsatzsteuerregelung nach § 2b UStG zu führen mit dem Ziel, Änderungsverträge mit Miet-und Pachtzinsvereinbarungen zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer ab dem 1. Januar 2025 abzuschließen. Im Einvernehmen mit den Vereinen ist es Ziel diese Mietverträge in diesem Zusammenhang langfristig zu verlängern. Zum jetzigen Zeitpunkt würde die bestehende Vertragssituation des genannten Vereins weder die Förderkriterien des Landessportbundes Niedersachsen e. V. noch die Voraussetzungen nach Ziffer 3.6.2 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig erfüllen.
Demnach kann die Stadt für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von vereinseigenen Sportstätten oder Teilen von Sportstätten wie z.B. Sportfunktionsgebäuden, die sich im Eigentum von Sportvereinen befinden oder dem Eigentum gleichstehende langfristige Rechte (z.B. aus Erbbaurechtsverträgen) bzw. langfristig vertraglich eingeräumte Nutzungsrechte (z.B. aus Pachtverträgen) mit einer Laufzeit von in der Regel noch mindestens zwölf Jahren ab dem Jahr der Antragstellung bestehen, Zuwendungen gewähren.
Damit bei ggf. zukünftigen Zuschussanträgen keine kurzfristigen Beschlüsse zu Vertragsverlängerungen erforderlich werden, sollen nun im Vorfeld langfristige Verlängerungen erwirkt werden. Bei der Verlängerung bis zum Ende des Jahres 2049 beträgt die Vertragsdauer 25 Jahre. Dem Verein werden somit günstige Rahmenbedingungen für mögliche zukünftige Investitionen geboten.
Die Verwaltung empfiehlt daher, der Vertragsanpassung und -verlängerung die Zustimmung zu erteilen.
B.
Die Verwaltung informiert zusätzlich, dass der Mietvertrag mit der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA für die Sportanlage am Kennelweg 5 ausgelaufen ist. Der Vertrag wurde einvernehmlich mit einer Laufzeit von zwei Jahren inklusive Verlängerungsoption neu gefasst und insbesondere hinsichtlich der o. g. Umsatzsteuerregelung angepasst.
Als Anlage sind die Vertragsentwürfe für die unter 1. und 2. genannten Vereine beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
