Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26491-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erschließung der IGS Wendenring (6. IGS)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Entscheidung
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10.10.2025
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Beschlussvorschlag
Beschluss (1-3 unverändert):
„1. Der Planung und dem Bau der Querungshilfe über den Wendenring im Bereich der Einmündung Huttenstraße/Haupteingang der IGS Wendenring wird zugestimmt.
2. Der Anpassung des nördlichen Seitenrands am Wendenring westlich der Einfahrt Hasenwinkel zur Anlage eines Linksabbiegestreifens wird zugestimmt.
3. Der Einrichtung einer Einbahnstraße in der Huttenstraße wird zugestimmt.
4. Die Verwaltung prüft, ob für den Bereich Wendenring zwischen den Einmündungen Hasenwinkel und Tunicastraße Tempo 30 angeordnet werden sollte.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beratung der Vorlage 25-26491 im Stadtbezirksrat 330:
Der Stadtbezirksrat Nordstadt-Schunteraue hat in seiner Sitzung am 08.10.2025 den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt ergänzt:
„Es wird angeregt, für den Bereich Wendenring zwischen den Einmündungen Hasenwinkel und Tunicastraße Tempo 30 anzuordnen.“
Mit dieser Ergänzung hat der Stadtbezirksrat 330 der Vorlage zugestimmt.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Prüfung der Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit im Bereich Wendenring zwischen den Einmündungen Hasenwinkel und Tunicastraße ist sehr komplex. Hierbei muss zwischen vielen verschiedenen Aspekten abgewogen werden. Dazu zählen unter anderem die Schulwegsicherheit, die Bedeutung des Wilhelminischen Ringes für den Kfz-Verkehr und den ÖPNV.
Daher schlägt die Verwaltung vor, diese Thematik bis zum Bau der Querungshilfe, bzw. die Inbetriebnahme der Schule zu prüfen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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242,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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213,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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79,8 kB
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