Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 25-26575-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortsetzung des Tanzförderprogramms
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Rat der Stadt / Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt / CDU-Fraktion im Rat der Stadt / FDP-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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Vorberatung
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07.10.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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04.11.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Tanzförderprogramm geht zurück auf das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und den partizipativen Kulturentwicklungsprozess, der 2022 in einen Grundsatzbeschluss des Rates (Drs. 22-18910) mündete. In Umsetzung des VA-Beschlusses vom 17. Mai 2022 (Drs. 22-18435) legte die Stadtverwaltung im Oktober 2022 ein Konzept zur Unterstützung der Tanzszene in Braunschweig (Drs. 22-19638) vor. Mit dem Haushaltsbeschluss des Rates vom 21. März 2023 (Drs. 23-20805) wurden Mittel zur Umsetzung des Konzepts bereitgestellt, und der Rat stimmte am 19. Dezember 2023 der von der Verwaltung vorgelegten Richtlinie zum Tanzförderprogramm (Drs. 23-22535) zu. Seitdem hat sich die Tanzförderung in Braunschweig grundsätzlich bewährt. Zum Januar 2025 legte die Verwaltung das Ergebnis der Evaluation des Tanzförderprogramms nach der Förderperiode 2024 (Drs. 24-24911) vor, und die Richtlinie zum Tanzförderprogramm wurde auf Grundlage der Evaluation durch Ratsbeschluss vom 1. Juli 2025 geändert (Drs. 25-25913). Am Ende der Drucksache weist die Verwaltung darauf hin, dass die Mittel für das Tanzförderprogramm bis Ende 2026 bereitgestellt sind und dass die Richtlinie daher bis zum 31. Dezember 2026 befristet ist.
Die TANZKOOP ist eine Kooperative von im Bereich zeitgenössischer Tanz fundiert ausgebildeten und langjährig professionell tätigen Choreograf*innen in Braunschweig. TANZKOOP gründete sich 2022, um die Produktions- und Arbeitsstrukturen der freien Tanzszene nachhaltig zu stabilisieren. Dank des Förderprogramms TANZPAKT RECONNECT und der Kofinanzierung durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur sowie der Unterstützung des Fachbereiches für Kultur und Wissenschaft konnte die TANZKOOP in einem ehemaligen innerstädtischen Leerstand ein gut ausgestattetes Tanzstudio einrichten, das von professionellen zeitgenössischen Tanzschaffenden als Proben- und Arbeitsraum sowie für Fortbildungs- und Vernetzungsaktivitäten genutzt werden kann. Auf diese Weise konnten von der TANZKOOP bereits eine Vielzahl an Angeboten für die freie Tanzszene initiiert und der Tanzstandort Braunschweig gestärkt werden. Die Probenraumförderung aus dem Tanzförderprogramm ermöglicht die Fortführung dieser Initiative. Aktuell strebt die TANZKOOP eine Förderung durch den TANZPAKT Stadt-Land-Bund an.
Das Förderprogramm TANZPAKT Stadt-Land-Bund dient der Exzellenzförderung im Tanz. Sein Ziel ist die Realisierung wegweisender Projekte, die zur künstlerischen wie strukturellen Weiterentwicklung und Profilierung der Kunstform Tanz in Deutschland beitragen. TANZPAKT Stadt-Land-Bund unterstützt mehrjährige Projekte mit einer Regellaufzeit von 36 Monaten, deren Förderung sich aus einer Finanzierung durch den Bund und einer Ko-Finanzierung in mindestens gleicher Höhe durch Kommunen, Länder und ggf. weitere Förderer im Matchfunding zusammensetzt. Die Mindestantragssumme beim Bund beträgt 90.000 Euro.
Das Konzept der TANZKOOP für den TANZPAKT-Antrag sieht vor, dass das TANZKOOP-Studio zusätzlich zu seiner aktuellen Funktion als mietfreier, professioneller Produktionsort für Tanzschaffende weiter belebt wird und eine noch größere Öffentlichkeit erhält. Dazu sind konkrete Angebote für Tanzschaffende und Publikum geplant: Workshops mit internationalen Gastlehrer*innen, Profitrainings, bezahlte Künstler*innen-Residenzen, Open Stages und offene Proben (Einblicke für das Publikum in künstlerische Prozesse) sowie Netzwerktreffen und Austauschformate (Fachtage, Fortbildungen etc.). Die TANZKOOP beabsichtigt, beim TANZPAKT Stadt-Land-Bund 90.000 Euro p. a. für 2026 bis 2028 zu beantragen. Die Ko-Finanzierung muss durch Fördermittel der Stadt, des Landes und ggf. weiterer Förderer sichergestellt werden.
Die antragstellenden Fraktionen möchten das Antragsverfahren unterstützen und beantragen daher bereits jetzt, das Tanzförderprogramm über 2026 hinaus fortzusetzen und die Befristung der Richtlinie zum Tanzförderprogramm, die derzeit nur bis zum 31. Dezember 2026 gilt, aufzuheben.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat bei ihrer Fraktionssitzung am 29. September 2025 beschlossen, den Antrag als Antragstellerin zu unterstützen. Dieser Antrag ersetzt daher den Ursprungsantrag.
