Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26442

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

"1. Die Förderrichtlinien „Richtlinie zur Förderung der Solarstromerzeugung", "Richtlinie zur Förderung regenerativer Wärme im Bestand" und "Richtlinie zur Förderung von Energieeffizienz- und Lärmminderungsmaßnahmen im Bestand" des Förderprogramms für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen, werden in der jeweils vorliegenden Fassung beschlossen.

 

2. Zur Steigerung der Teilnahmebereitschaft an einer Umfrage zur Zufriedenheit im Förderprozess wird erneut ein Betrag in Höhe von 300 Euro aus dem Fördertopf bereitgestellt.

 

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen ohne erneute Gremienbeteiligung vorzunehmen.“


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG.

Mit dem Förderprogramm für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen unterstützt die Stadt Braunschweig seit 2012 die Reduktion lokaler Treibhausgasemissionen durch den Umstieg privater Haushalte auf regenerative Energien. Das Förderprogramm stellt eine etablierte und erfolgreiche Maßnahme im kommunalen Klimaschutz dar und erfreut sich hoher Nachfrage unter den Bürger*innen der Stadt. Zudem leistet es einen wesentlichen Beitrag zur lokalen Wirtschaftsförderung im Bereich regenerativer Energien.

 

Zusammenfassung des Förderjahres 2025

 

Im diesjährigen Förderprogramm standen inclusive eines Haushaltsausgaberestes aus dem Jahr 2024 rund 475.000 Euro zur Verfügung. Das weiterhin große Interesse am Förderprogramm führte auch in diesem Jahr zu einer frühzeitigen Ausschöpfung der Fördermittel und dem damit einhergehenden Deaktivieren der Antragsformulare bereits zum 14. Juni 2025.

 

Da erfahrungsgemäß eine höhere Anzahl von Anträgen zurückgezogen oder als nicht förderfähig beurteilt werden (z.B. wenn keine Unterlagen vorgelegt werden oder das beantragte Gerät bzw. die Maßnahme nicht die Voraussetzungen erfüllt), wird die Antragsmöglichkeit erst nach einer gewissen Gesamtantragshöhe, die über das verfügbare Budget hinausgeht, beendet. Bis zum 14. Juni 2025 wurden Fördermittel in Höhe von über 528.000 Euro beantragt. Entsprechend dem Antragseingang wurde den letzten Antragstellenden mitgeteilt, dass sie auf einer Warteliste stehen. Insgesamt konnte ein Eingang von 570 Anträgen verzeichnet werden. Diese Anträge können, soweit die Antragsprüfung eine Förderfähigkeit bestätigt, voraussichtlich alle berücksichtigt werden. Die Gesamtinvestitionssumme beläuft sich auf über 11 Mio. Euro.

 

Ein Großteil der Anträge entfiel erneut auf steckerfertige PV-Anlagen (334 Anträge), von denen 7 Antragstellende den Bonus für die Sozialkomponente in Anspruch nahmen. Dadurch wurden für steckerfertige PV-Anlagen, einschließlich Bonus, über 67.000 Euro gebunden.

 

Gemeinschaftliche Solarprojekte von insgesamt 30 Haushalten und einer Dach-PV Leistung von insgesamt über 131 kWp konnten mit einer Fördersumme in Höhe von 28.000 Euro berücksichtigt werden. Der Ausbau von 90 kWp der vertikalen PV-Anlagen wird bei 12 Antragstellenden mit bis zu 18.000 Euro unterstützt und hat sich im Vergleich zum Vorjahr verdreifacht.

 

r den Bereich der regenerativen Wärme wurden etwa 163.000 Euro beantragt, die sich folgendermaßen zusammensetzen: 10 Anträge für Brauchwasserwärmepumpen, 8 Erdreichwärmepumpen und 120 Luft/Wasser Wärmepumpen. Einen Bonus für ein besonders klimafreundliches Kältemittel gibt es bei 110 Antragstellenden. Auch die neue Förderung einer Luft/Luft Wärmepumpe wurde mit 13 Anträgen bereits angenommen.

 

Der Förderbereich für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist von 130.000 Euro im Vorjahr auf 172.000 Euro gestiegen und umfasst 58 Anträge sowie 6 Anträge für die Sanierung auf ein Energieeffizienzhaus-Niveau, was in etwa 22.000 Euro entspricht.

 

Ergebnisse der Zufriedenheitsumfrage:

 

An der Umfrage im Anschluss an die Antragsstellung haben 42 % der Antragstellenden anonym teilgenommen. Als finanzieller Anreiz wurden 15x Stadtgutscheine im Wert von 20 Euro verlost. Die Bekanntheit des Förderprogramms ergibt sich vorwiegend durch Familie/Freund*innen/Bekannte, der Zeitung sowie der Website und dem Service Portal der Stadt Braunschweig. Sehr erfreulich ist die Rückmeldung, dass 79 % der Umfrageteilnehmer*innen mit der Informationsbeschaffung und dem Prozess der Antragsstellung zufrieden waren. Lediglich 2 % fanden diesen nicht gut und für 19 % war die Bewertung neutral.

 

Die meisten Befragten haben keine Verbesserungsvorschläge genannt und lobten ausdrücklich die gute Antragsstellung, die freundliche telefonische Beratung, die Informationsveranstaltung sowie die Qualität der städtischen Energieberatung. Die genannten Verbesserungsvorschläge konnten in die Bereiche Bürokratie, Antragsformulare, IT-Prozesse, Richtlinien und Informationslage unterteilt werden und lauteten wie folgt:

 

-       r die Antragsformulare ist ein freies Kommentarfeld, die Übersicht zur Förderhöhe sowie eine Aufzählung der förderfähigen Kosten gewünscht

-       Bei der IT-seitigen Abwicklung der Antragstellung wurde der Antragsprozess über die BundID mehrmals bemängelt

-       Änderungen, die laut Umfrage erfolgen sollen, beziehen sich auf die Abschaffung des Windhund-Prinzipes“ oder einer Ausdehnung des Umsetzungszeitraumes für größere Maßnahmen

-       Gewünscht wurden sich mehr Informationen bezüglich der Notwendigkeit einer BundID sowie die Aufklärung über das Windhund-Prinzip oder das Nachreichformular.

 

Unter Berücksichtigung der Umfrageergebnisse, der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen und zur Erweiterung des Förderspektrums schlägt die Verwaltung eine erneute Anpassung der Förderrichtlinien für das Jahr 2026 vor.

 

 

 

Folgende Änderungen sind beabsichtigt:

Allgemeines zum Förderprogramm:

Die Zeit zum Einreichen von antragsunterstützenden Unterlagen wird von 16 auf 10 Wochen reduziert, damit die Abwicklung der Bescheiderstellung zügiger vorgenommen werden kann. Eine Fristverlängerung auf Nachfrage ist dennoch weiterhin möglich.

 

Um den großen Projekten der Energieeffizienzmaßnahmen Rechnung zu tragen und die Lärmminderungsmaßnahmen besser berücksichtigen zu können, wird die maximale Förderhöhe je Förderjahr und Liegenschaft von 4.500 Euro auf 4.900 Euro angehoben.

 

 

Richtlinie zur Förderung von Solarstromerzeugung

 

Die Förderung von steckerfertigen PV-Anlagen bleibt weiterhin bei 200 Euro. Neu mit aufgenommen werden soll die Förderung von Inselanlagen für Kleingärten (gem. § 1 Bundeskleingartengesetz). Insbesondere Mietende ohne eigenen Garten nutzen Kleingärten zur Erholung. Um diese Personen auch an der Energiewende teilhaben zu lassen, empfiehlt sich die Förderung von Inselanlagen. Diese sind, anders als steckerfertige PV-Anlagen, auch in Kleingärten zulässig.

 

Auch die laut Umfrage gewünschte Förderung von Batteriespeichern für steckerfertige PV- Anlagen soll zukünftig aufgenommen werden. Batteriespeicher erhöhen den Eigenverbrauchsanteil von steckerfertigen PV-Anlagen und tragen dadurch zum Gelingen der Energiewende bei.

 

Die Förderung von stromerzeugenden Fassaden und Zäunen reduziert sich von 200 Euro auf 100 Euro je kWp.

 

Alle weiteren Förderschwerpunkte der „Richtlinie zur Förderung von Solarstromerzeugung“ bleiben in der bisherigen Form erhalten.

 

 

Richtlinie zur Förderung regenerativer Wärme im Bestand

 

Aufgrund der Erkenntnisse der kommunalen Wärmeplanung und der nicht vorhandenen Nachfrage der Förderung für Grundwasserwärmepumpen soll dieser Förderschwerpunkt getrichen werden.

 

Alle weiteren Förderschwerpunkte der „Richtlinie zur Förderung regenerativer Wärme im Bestand“ bleiben in der bisherigen Form erhalten.

 

Richtlinie zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Bestand

 

Als eine Maßnahme des städtischen Lärmaktionsplans und unter Berücksichtigung des hohen Synergiewerts sollen Schallschutzfenster und ähnliche Lärmminderungsmaßnahmen zukünftig auch im Rahmen des Förderprogramms unterstützt werden.

 

Die geförderten Lärmminderungsmaßnahmen haben das Ziel, die Wohnbevölkerung in definierten Lärmschwerpunkten vor hohen, gesundheitsschädlichen Lärmbelastungen zu schützen. Durch die Installation von u. a. Schallschutzfenstern in Kombination mit Schalldämmlüftern und schallgedämmten Rolladenkästen sowie den Einbau von Lärmschutzbausteinen an Fensteröffnungen, soll die Lärmbelastung in den betroffenen Wohngebieten reduziert werden.

 

Solche Lärmminderungsmaßnahmen sollen jedoch nur gefördert werden, wenn sie gleichzeitig zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen. Dementsprechend sollen auch weiterhin nur Maßnahmen gefördert werden, die auch eine BAfA Förderung erhalten. Bei Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen erhalten Antragstellende jedoch 50 % anstatt 25 % der BAfA Fördersumme.

 

Alle weiteren Förderschwerpunkte der „Richtlinie zur Förderung von Energieeffizienz­maßnahmen im Bestand“ bleiben in der bisherigen Form erhalten.In der Anlage sind die aktualisierten Förderrichtlinien des Förderprogramms für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen beigefügt.
 

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Anlagen

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