Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26718

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Der Umsetzung des „Qualitätsstandards für Fahrradstraßen und Fahrradzonen in Braunschweig“ wird für die Adolfstraße (Kurt-Schumacher-Straße bis Leonhardstraße) gem. Anlage 1 und 2 mit Beschilderung „Anlieger frei“ zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben (AMTA) ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. h der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei Fahrradstraßen um einen Beschluss über Planungen, für die der AMTA beschlusszuständig ist. Fahrradstraßen sind Teil eines übergeordneten Radverkehrsnetzes, deren Bedeutung somit wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.

 

Anlass

Im Juli 2020 hat der Rat der Stadt Braunschweig den Ziele- und Maßnahmenkatalog Radverkehr in Braunschweig zur umfassenden Förderung des Radverkehrs beschlossen (DS 20-13342-02). Die Maßnahme 6.1 sieht die Entwicklung eines Qualitätsstandards für Fahrradstraßen vor, um künftig eine einheitliche und klar erkennbare Gestaltung zu gewährleisten und den besonderen Charakter dieser Straßen hervorzuheben.

 

Um den Radverkehr zu fördern und die Sicherheit für Radfahrende zu erhöhen, wurde im Dezember 2022 der von der Verwaltung entwickelte „Qualitätsstandard für Fahrradstraßen und Fahrradzonen in Braunschweig“ beschlossen (DS 22-19984).

 

Fahrradstraßen bündeln den Radverkehr und bieten eine sichere und komfortable Alternative zu herkömmlichen Radwegen entlang von Hauptverkehrsstraßen. Ein gut ausgebautes Netz von Fahrradstraßen ermöglicht es, über längere Strecken hinweg attraktive Routen zu schaffen und so den Anteil des Radverkehrs zu steigern.

 

Planung

In der Adolfstraße sollen die Markierungen gemäßQualitätsstandard für Fahrradstraßen und Fahrradzonen in Braunschweig“ umgesetzt werden. Der betrachtete Abschnitt der Adolfstraße verbindet die Kurt-Schumacher-Straße mit der Leonhardstraße und stellt eine außerordentlich hohe Netzrelevanz für den Radverkehr dar.

 

Parken findet im Seitenraum als Längsparken in beidseitig baulich angelegten Parkständen statt. Baumstandorte befinden sich im Seitenraum. Fahrradabstellanlagen stehen in der Adolfstraße ausreichend zur Verfügung.

 

Bauliche Veränderungen sind nicht notwendig. Es wird ausschließlich markiert und beschildert. Alle Parkstände bleiben erhalten und alle Baumstandorte unverändert bestehen. Die Fahrgassenbreite beträgt ca. 4,00 m. Damit ist das Regelmaßr Fahrradstraßen eingehalten.

 

Um Phantommarkierungen zu vermeiden, sollen bereits vorhandene Piktogramme erhalten bleiben (hier vorhandene Tempo 30-Markierungen). In dem Einmündungsbereich zur Leonhardstraße wird die Radwegefurt erneuert sowie Fahrradpiktogramme markiert.

 

Zur Verringerung des Kfz-Durchgangsverkehrs ist die Beschilderung „Anlieger frei“ vorgesehen. Um die Ausfahrt aus dem Bereich Bertramstraße/Villierstraße über die Adolfstraße auch für die dortigen Bewohner zu ermöglichen, ist vorgesehen, die dortige Zufahrt in die Adolfstraße weiterhin mit „Kfz frei“ zu beschildern.

 

Im Einmündungsbereich der Villierstraße (Tempo 30-Zone) wird die Adolfstraße (Fahrradstraße) bevorrechtigt.

 

Weitere Prüfungen

Der beschlossene „Qualitätsstandard für Fahrradstraßen und Fahrradzonen in Braunschweig“ (DS 22-19984) sieht eine Beschränkung der Zufahrt auf Anliegerverkehre vor, sofern Kfz-Verkehr zugelassen ist. Weiterhin sollen r jede Fahrradstraße geeignete (bauliche) Maßnahmen zur Verhinderung von Kfz-Durchgangsverkehr, wie z.B. durch Einbahnstraßen, Sackgassen oder Diagonalsperren, geprüft werden.

 

r die Adolfstraße wurden vier Varianten geprüft:

 

  • Variante 1: Einbahnstraße auf voller Länge

Eine Einbahnstraße wird von der Kurt-Schumacher-Straße kommend in Richtung Leonhardstraße r den Kfz-Verkehr eingerichtet. Diese Einbahnstraßenrichtung wird gewählt, da Verkehrserhebungen zeigen, dass der Kfz-Verkehr in Nord-Süd-Richtung überwiegt. Die Maßnahme unterbindet glicherweise stattfindende regelwidrige Abkürzungsverkehre (nicht-Anliegerverkehre).

 

Mit der Einrichtung einer durchgehenden Einbahnstraße und der Bevorrechtigung gegenüber der Villierstraße ist mit erhöhter Geschwindigkeit der Kfz zu rechnen, die in Tempo-30-Zonen und Fahrradstraßen vermieden werden sollte.

 

Der Knoten Kurt-Schumacher-Straße / Adolfstraße zeigte in der Vergangenheit Unfallauffälligkeiten zwischen ausfahrenden Kfz und dem Radverkehr auf dem Zweirichtungsradweg der Kurt-Schumacher-Straße. Der Entfall des ausfahrenden Kfz-Verkehrs aus der Adolfstraße und die Einrichtung der Einbahnstraße in dieser Fahrtrichtung wird sich auf den Sicherheitsaspekt dieses Knotenpunktes sehr positiv auswirken.

 

Die Erreichbarkeit des Quartiers wird durch diese zusätzliche Maßnahme für den Radverkehr nicht und für den Kfz-Verkehr wenig eingeschränkt bzw. ist weiterhin ohne große Umwege gewährleistet.

 

Vor dem Hintergrund der sich ergebenden höheren Geschwindigkeit der KfZ ist die Variante 1 mit Nachteilen verbunden und damit nur bedingt zu empfehlen.


  • Variante 2: Modalfilter / bauliche Durchfahrtsbeschränkung

Die Umsetzung eines baulichen Modalfilters erfordert eine Wendemöglichkeit für Kfz in der entstehenden Sackgasse. Dies wäre in der Adolfstraße nur mit größeren Umbauarbeiten möglich. Parkraum müsste entfallen und der Gehweg evtl. eingeschränkt werden. Entstehende Wendemanöver innerhalb der Fahrradstraße werden aufgrund der begrenzten Flächenverfügbarkeit für die Wendemöglichkeiten als kritisch eingeschätzt.

 

Die Variante 2 ist daher nicht zu empfehlen.

 

  • Variante 3: Modalfilter / gegenläufige Einbahnstraßen

Es wird eine gegenläufige Einbahnstraße für den MIV eingerichtet. Die Einbahnstraßen würden zum einen von der Kurt-Schumacher-Straße und zum anderen von der Leonhardstraße auf die Villierstraße zulaufen. Diese Maßnahme würde die Abkürzungsverkehre sowohl von Nord nach Süd als auch in Gegenrichtung unterbinden.

 

Diese Maßnahme würde jedoch für die Feuerwehr im Einsatzfall das Befahren des nördlichen Abschnittes der Adolfstraße in Gegenrichtung einer Einbahnstraße bedeuten. Dies wird von der Einsatzvorbereitung abgelehnt.

 

Die Variante 3 ist daher nicht zu empfehlen.

 

  • Variante 4: Einbahnstraße im südlichen Abschnitt der Adolfstraße

r den MIV wird eine Einbahnstraße eingerichtet: die Einbahnstraße würde im südlichen Abschnitt der Adolfstraße, von der Kurt-Schumacher-Straße kommend, auf die Villierstraße zulaufen. Im nördlichen Abschnitt der Adolfstraße, zwischen Villierstraße und Leonhardstraße, findet weiterhin Begegnungsverkehr r Kfz statt. Diese Maßnahme würde die Abkürzungsverkehre von Nord nach Süd unterbinden. Durchgangsverkehr r Anlieger wäre weiterhin von Süd nach Nord glich.

 

Mit der Einrichtung einer Einbahnstraße und der Bevorrechtigung gegenüber der Villierstraße ist grundsätzlich wie bei Variante 1 mit erhöhter Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs zu rechnen. Durch die jedoch weiterhin stattfindenden Begegnungsverkehre im rdlichen Abschnitt der Adolfstraße und die Begrenzung der Ausdehnung der Einbahnstraße wird dieser Geschwindigkeitssteigerung im Vergleich zu Variante 1 entgegengewirkt.

 

Die Erreichbarkeit des Quartiers wird durch diese zusätzliche Maßnahme für den Radverkehr nicht und für den Kfz-Verkehr wenig eingeschränkt bzw. ist weiterhin ohne große Umwege gewährleistet. Der Entfall des ausfahrenden Kfz-Verkehrs aus der Adolfstraße wird sich - wie auch schon bei Variante 1 beschrieben - positiv auf den Sicherheitsaspekt des Knotenpunktes Kurt-Schumacher-Straße/Adolfstraße auswirken.

 

Sollte die Ausschilderung „Anlieger frei“ zu keiner ausreichenden Reduzierung des Kfz-Verkehrs führen, ist die Variante 4 am ehesten zu empfehlen.

 

Fazit

Die Verwaltung empfiehlt, zunächst die Zufahrtsbeschränkung auf Anliegerverkehre in der Adolfstraße aus der Kurt-Schumacher-Straße und Leonhardstraße einzurichten. Sofern dies nicht zum Erfolg führt, ist zu einem späteren Zeitpunkt die Umsetzung der Variante 4 denkbar.

 

Klimawirkungsprüfung

Gemäß DS 24-24424 handelt es sich bei der geplanten Maßnahme um ein klimaschutzrelevantes Thema. Die Checkliste zur Klimawirkungsprüfung ist als Anlage beigefügt.

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Anlagen

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