Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 25-27006
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung von § 41 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse und die Stadtbezirksräte der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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09.12.2025
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Beschlussvorschlag
§ 41 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse und die Stadtbezirksräte der Stadt Braunschweig vom 16. November 2021 (zuletzt geändert am 14. November 2023, „Ordnung im Sitzungssaal”) wird wie folgt gefasst:
„Jede/jeder Anwesende hat sich im Sitzungssaal der Würde des Hauses entsprechend angemessen zu verhalten. Jegliches sichtbare Tragen oder sichtbares Mitsichführen von Kennzeichen, die der Würde des Hauses, der Menschenwürde oder der rein wörtlichen Auseinandersetzung entgegenstehen, ist untersagt. Hierzu gehören sämtliche Kennzeichen insbesondere Spruchbänder, Transparente, Plakate, Poster, Schilder, Aufkleber, Buttons, Pins oder Kleidungsstücke mit politischen Aussagen, erst recht mit verfassungswidrigen, rassistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder anderen menschenverachtenden Inhalten. Jede/jeder Anwesende untersteht der Ordnungsgewalt der/des Ratsvorsitzenden.”
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Geschäftsordnung ist darauf ausgerichtet, dass die politische Auseinandersetzung allein durch die Kraft des Wortes geführt wird. Dieser Grundsatz ist zu schützen und daher klarzustellen, dass sämtliche nonverbalen Zeichen nicht erwünscht sind. Dazu gehören auch Spruchbänder und Kleidungsstücke mit politisch konnotiertem Inhalt oder auch Pins, die an Kleidungsstücken sichtbar getragen werden.
In der Hausordnung des Bundestages beispielsweise existiert in § 4 ebenfalls die explizite Regelung, dass Spruchbänder, Plakate und Ähnliches nicht erlaubt sind. Vor diesem Hintergrund kann eine solche Regelung auch in die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Braunschweig, seiner Ausschüsse und der Stadtbezirksräte aufgenommen werden. Da das Rathaus an sich über keine Hausordnung verfügt, die das Tragen und Mitsichführen von solchen Kennzeichen untersagt, ist wenigstens die Geschäftsordnung zu ergänzen.
Es ist weiterhin wünschenswert, dass die Zuschauer von der Verwaltung bereits bevor sie den Sitzungssaal betreten, darauf hingewiesen werden, dass sie insbesondere Plakate und Transparente nicht mit in den Sitzungssaal nehmen dürfen. Die Verwaltung hat hierbei möglichst in Zweifelsfragen den Ratsvorsitz vorher zu informieren, um dieser eine angemessene Prüfzeit zuzugestehen.
