Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26915
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2022 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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27.11.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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09.12.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen der Arbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses wurde festgestellt, dass verschiedene Haushaltsansätze aus den nachfolgend beispielhaft genannten Gründen nicht auskömmlich sind bzw. die Ausgaben nicht im Rahmen der bestehenden Budget- bzw. Deckungsregeln gedeckt werden können.
- Die Notwendigkeit der Bildung von Rückstellung stand erst zum Ende des Haushaltsjahres fest.
- Im Rahmen der nach Bilanzstichtag vorgenommenen Prüfung von Geschäftsvorgängen durch die Anlagenbuchhaltung wurde festgestellt, dass ursprünglich als investiv eingestufte Geschäftsvorgänge haushaltsrechtlich als konsumtiv zu bewerten sind. Investive Haushaltsansätze können allerdings nicht zur Deckung von Aufwendungen verwendet werden (§ 19 Abs. 3 KomHKVO), so dass der Projektausgleich im Ergebnishaushalt trotz rechnerisch zur Verfügung stehender Haushaltsmittel nur durch überplanmäßige Bereitstellungen erfolgen kann.
- Durch unerwartete Projektverläufe bzw. Kostensteigerungen stand erst nach dem Bilanzstichtag fest, dass die Gesamtkosten der Einzelmaßnahme oberhalb der Grenze für die Einzelveranschlagung liegen.
- Die Mittel im Ergebnishaushalt unterliegen bei der Übertragung der Beschränkung der einmaligen Übertragbarkeit (gem. § 18 Abs. 2 Satz 3 KomHKVO). Bei Auftragserteilung in 2021 standen im Aufwandsbereich Haushaltsreste aus 2020 zur Verfügung. Die Geschäftsvorgänge wurden aber erst in 2022 aufwandswirksam und die Haushaltsreste konnten nicht nach 2022 übertragen werden.
- Diverse Teilhaushalte (Personal- und Versorgungsaufwendungen)
Zeile 13 u. 14 Personal- und Versorgungsaufwendungen
Produkt Diverse
Kostenart Diverse
Für Personal- und Versorgungsaufwendungen werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 3.253.600 € beantragt.
Haushaltsansatz 2022 (Aufwendungen) 251.528.728,00 €
überplanmäßig beantragte Aufwendungen: 3.253.600,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 254.782.328,00 €
Bei den zentral bewirtschafteten gesamtstädtischen Aufwendungen für Personal und Versorgung ist im Haushaltsjahr 2022 ein überplanmäßiger Aufwand in Höhe von insgesamt 3.253.600 EUR entstanden. Die Mehraufwendungen begründen sich insbesondere durch folgende Sachverhalte:
Bei den Zahlungsverpflichtungen aufgrund des Versorgungslastenteilungsstaatsvertrages sowie aufgrund des Sozialgesetzbuches VI (Nachversicherungen für Beamte) haben sich Mehraufwendungen von insgesamt rund 0,76 Mio. EUR ergeben. Es handelt sich hierbei um individuelle Abfindungszahlungen sowie individuelle Nachversicherungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, die im Vorfeld nicht konkret absehbar sind und von daher im Rahmen der Haushaltsanmeldung lediglich geschätzt werden können.
Bei den Beamtenbezügen (einschl. Nachwuchskräften) sowie den Versorgungsleistungen haben sich saldierte Mehraufwendungen in Höhe von rund 0,2 Mio. EUR ergeben. Diese Mehraufwendungen basieren hauptsächlich auf der verstärkten Fluktuation aktiver Beamtinnen und Beamten in die Versorgung.
Im Bereich der Beihilfezahlungen für aktives Personal sowie für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger haben sich Mehraufwendungen in Höhe von rund 0,86 Mio. EUR ergeben. Diese Aufwendungen sind von Seiten der Stadt nicht beeinflussbar.
Im Tarifbereich ist ein Mehraufwand In Höhe von rund 0,23 Mio. EUR entstanden, der hauptsächlich auf die Weiterbeschäftigung des Containment-Personals zurückzuführen ist.
Darüber hinaus haben sich bei der Bildung von Rückstellungen für Altersteilzeit, nicht genommenen Urlaub, Überstunden und Dienstjubiläen in der Höhe nicht vorhergesehene Mehraufwendungen in Höhe von rund 1,206 Mio. EUR ergeben (s. o. g. einleitende Erläuterung zu Ziffer 1 zur “ Notwendigkeit der Bildung von Rückstellung“).
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € | Nachveranschlagung in 2027 ff. erforderlich |
Mehrerträge | 1.61.6110.01 / 311110 | Steuern und ähnliche Abgaben / Schlüsselzuweisungen vom Land | 3.253.600,00 | Nein, freie Mittel |
- Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.210252 San. /Erw. RS Nibelungen / IGS Querum
Sachkonto 427193 IM Sonstige Sachaufwendungen
Zeile 25 Baumaßnahmen
Projekt 4E.210097 San. /Erw. RS Nibelungen / IGS Querum
Sachkonto 787110 Hochbaumaßnahmen - Projekte
Bei den o.g. Projekten werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 17.549,34 € und außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 86.403,56 € beantragt.
Haushaltsansatz 2022 (Aufwendungen und Auszahlungen) 0,00 €
außerplanmäßig beantragte Aufwendungen: 17.549,34 €
außerplanmäßig beantragte Auszahlungen: 86.403,56 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 103.952,90 €
Im Haushaltsjahr 2022 fielen die Schlussrechnungen der Projekt- und Ingenieurbüros höher aus, als ursprünglich geplant. Zum Zeitpunkt der Planung und Auftragsvergabe waren eine kürzere Bauzeit und somit geringere Kosten geplant. Außerdem fielen im Rahmen der mehrjährigen Gesamtmaßnahme an der Schule auch nicht investive Kosten an. Im Zuge der Jahresabschlussarbeiten wurden daher Umbuchungen zu Lasten des Aufwands vorgenommen.
Die beantragten Beträge müssen nunmehr außerplanmäßig bereitgestellt werden, um das Projekt ausgleichen zu können.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € | Nachveranschlagung in 2027 ff. erforderlich |
Mehrerträge | 1.61.6110.01 / 311110 | Steuern und ähnliche Abgaben / Schlüsselzuweisungen vom Land | 103.952,90 | Nein, freie Mittel |
- Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.210144 IGS Franzsches Feld / Sanierung
Sachkonto 427193 IM Sonstige Sachaufwendungen
Bei den o.g. Projekten werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 613.804,04 € beantragt.
Haushaltsansatz 2022 (Aufwendungen) 2.280.000,00 €
Haushaltsrest 2.193.500,00 €
Haushaltsansatz 2022 (Auszahlungen) 0,00 €
Haushaltsrest 1.579.877,25 €
überplanmäßig beantragte Aufwendungen: 613.804,04 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 6.667.181,29 €
In 2022 erfolgte bereits im Rahmen des durchgeführten VGV-Verfahrens eine Anpassung des Budgets. Zum Zeitpunkt der Budgeterhöhung konnten jedoch die Auswirkungen der noch andauernden Pandemie und des Ukraine-Konfliktes nicht voll umfänglich überblickt werden. Materialpreissteigerungen, insbesondere in der zweiten Jahreshälfte und die zum Teil erheblichen Störungen im Projektablauf, haben insgesamt Kostensteigerungen zur Folge gehabt, die vorher nicht abschätzbar waren (s. o. g. einleitende Erläuterung zu Ziffer 4 zum „Projektausgleich im Ergebnishaushalt und Beschränkung der einmaligen Übertragbarkeit“).
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € | Nachveranschlagung in 2027 ff. erforderlich |
Mehrerträge | 1.61.6110.01 / 311110 | Steuern und ähnliche Abgaben / Schlüsselzuweisungen vom Land | 613.804,04 | Nein, freie Mittel |
- Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.210196 GS Comeniusstraße / Brandschutzm.
Sachkonto 421110 Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen
Bei den o.g. Projekten werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 125.001,96 € beantragt.
Haushaltsansatz 2022 (Aufwendungen und Auszahlungen) 0,00 €
außerplanmäßig beantragte Aufwendungen: 125.001,96 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 125.001,96 €
Die Verwaltung hat die im Jahr 2021 zu Lasten des Projekts 4E.210214 MP GS Comeniusstraße / Verbesserung GTB und Sanierung gebuchten Rechnungen auf das Projekt 4E.210196 MP GS Comeniusstraße / Brandschutzmaßnahmen umgebucht, damit die Kosten der bereits seit 2016 laufenden Brandschutzmaßnahme von denen der erst seit 2018 finanzierten Maßnahmen für den Ganztagsbetrieb (GTB) im Haushalt getrennt nachgewiesen werden können.
Die fehlenden Aufwandsmittel müssen nunmehr außerplanmäßig bereitgestellt werden, um das Projekt ausgleichen zu können. (s. o. g. einleitende Erläuterung zu Ziffer 3 zu den „Gesamtkosten der Einzelmaßnahme oberhalb der Grenze für die Einzelveranschlagung“)
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € | Nachveranschlagung in 2027 ff. erforderlich |
Mehrerträge | 1.61.6110.01 / 311110 | Steuern und ähnliche Abgaben / Schlüsselzuweisungen vom Land | 125.001,96 | Nein, freie Mittel |
- Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.210214 GS Comeniusstraße / Verbess.GTB-San.
Sachkonto 427193 IM Sonstige Sachaufwendungen
Bei den o.g. Projekten werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 117.868,14 € beantragt.
Haushaltsansatz 2022 (Aufwendungen) 0,00 €
Haushaltsrest 422.244,32 €
Haushaltsansatz 2022 (Auszahlungen) 0,00 €
Haushaltsrest 1.223.583,87 €
außerplanmäßig beantragte Aufwendungen: 117.868,14 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 1.763.696,33 €
In 2021 erfolgte bereits eine Anpassung des Budgets, da sich im Rahmen der Bauabwicklung Mehrkosten für den unerwartet schlechten Zustand der Fassade und unvorhersehbare technisch erforderliche Mehrleistungen ergaben. Zum Zeitpunkt der Budgeterhöhung konnten jedoch die Auswirkungen der noch andauernden Pandemie und des Ukraine-Konfliktes, nicht voll umfänglich überblickt werden. Materialpreissteigerungen, insbesondere in der zweiten Jahreshälfte und die zum Teil erheblichen Störungen im Projektablauf, haben insgesamt Kostensteigerungen zur Folge gehabt, die vorher nicht abschätzbar waren (s. o. g. einleitende Erläuterung zu Ziffer 2 zum „Projektausgleich im Ergebnishaushalt trotz rechnerisch zur Verfügung stehender Haushaltsmittel“).
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € | Nachveranschlagung in 2027 ff. erforderlich |
Mehrerträge | 1.61.6110.01 / 311110 | Steuern und ähnliche Abgaben / Schlüsselzuweisungen vom Land | 117.868,14 | Nein, freie Mittel |
- Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.210235 GS Ilmenaustr. / Einrichtung GTB
Sachkonto 422900 Erwerb Vermögensgegenstände Festwert
Bei den o. g. Projekten werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 292.100,97 € beantragt.
Haushaltsansatz 2022 (Aufwendungen) 91.600,00 €
Haushaltsrest 210.286,69 €
Haushaltsansatz 2022 (Auszahlungen) 366.400,00 €
Haushaltsrest 2.052.784,93 €
überplanmäßig beantragte Aufwendungen: 292.100,97 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 3.013.172,59 €
Die Fertigstellung und Übergabe der für den Ganztagsbetrieb geschaffenen Räume incl. Mensa waren zum Schuljahresbeginn 2023/2024 vorgesehen. Um diesen Termin zu halten, war eine schnellstmögliche Vergabe und Ausführung sämtlicher restlicher Aufträge zur Fertigstellung der Gebäude und zur Herrichtung der Außenanlagen erforderlich. Erschwerend kamen die Materialpreissteigerungen und die Pandemieauswirkungen hinzu. (s. o. g. einleitende Erläuterung zu Ziffer 2 zum „Projektausgleich im Ergebnishaushalt trotz rechnerisch zur Verfügung stehender Haushaltsmittel“).
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € | Nachveranschlagung in 2027 ff. erforderlich |
Mehrerträge | 1.61.6110.01 / 311110 | Steuern und ähnliche Abgaben / Schlüsselzuweisungen vom Land | 292.100,97 | Nein, freie Mittel |
- Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.210240 GS Bültenweg /Erw./Einr.GTB/Sanierung
Sachkonto 421110 Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen
Zeile 25 Baumaßnahmen
Projekt 4E.210240 GS Bültenweg /Erw./Einr.GTB/Sanierung
Sachkonto 787230 Grünbaumaßnahmen - Projekte
Bei den o. g. Projekten werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 747.867,90 €
€ beantragt.
Haushaltsansatz 2022 (Aufwendungen) 260.000,00 €
Haushaltsansatz 2022 (Auszahlungen) 1.040.000,00 €
Haushaltsrest 2.599.391,89 €
überplanmäßig beantragte Aufwendungen: 747.867,90 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 4.647.259,79 €
Bei der o. a. Baumaßnahme handelt es sich haushaltsmäßig um ein Mischprojekt mit werterhöhenden (Investition) und nicht werterhöhenden Kostenanteilen (Aufwand).
Im Haushaltsjahr 2022 fielen im Rahmen der mehrjährigen Gesamtmaßnahme an der Schule auch nicht investive Kosten an. Im Zuge der Jahresabschlussarbeiten müssen daher Umbuchungen zu Lasten des Aufwandsanteils der Haushaltsmittel vorgenommen werden. Das Raumprogramm und die damit verbundene Einrichtung einer kooperativen Ganztagsschule wurde in 2020 beschlossen (Objekt- und Kostenfeststellung in 2022). In diesem Zusammenhang wurde an der Stelle des ehemaligen Hausmeisterhauses ein Erweiterungsgebäude gebaut. Um den geplanten Fertigstellungstermin zu halten, war eine schnellstmögliche Vergabe und Ausführung sämtlicher Aufträge zur Durchführung der Sanierung des Nordflügels des Bestandsgebäudes erforderlich. Erschwerend kamen die Materialpreissteigerungen und die Pandemieauswirkungen hinzu. (s. o. g. einleitende Erläuterung zu Ziffer 2 zum „Projektausgleich im Ergebnishaushalt trotz rechnerisch zur Verfügung stehender Haushaltsmittel“).
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € | Nachveranschlagung in 2027 ff. erforderlich |
Mehrerträge | 1.61.6110.01 / 311110 | Steuern und ähnliche Abgaben / Schlüsselzuweisungen vom Land | 747.867,90 | Nein, freie Mittel |
- Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 26 Erwerb von beweglichem Sachvermögen
Projekt 4E.210252 Kita Stöckheim Süd / Neubau
Sachkonto 783110 Erw.imm.+bew.VermGgst.>1000Eur-Projekte
Bei den o. g. Projekten werden überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 108.826,16 € beantragt.
Haushaltsansatz 2022 (Aufwendungen) 36.000,00 €
Haushaltsrest 175.610,81 €
Haushaltsansatz 2022 (Auszahlungen) 324.100,00 €
Haushaltsrest 593.909,67 €
überplanmäßig beantragte Auszahlungen: 108.826,16 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 1.238.446,64 €
Bei der o. a. Baumaßnahme handelt es sich haushaltsmäßig um ein Mischprojekt mit werterhöhenden (Investition) und nicht werterhöhenden Kostenanteilen (Aufwand).
Im Haushaltsjahr 2022 fielen im Rahmen der mehrjährigen Gesamtmaßnahme auch nicht investive Kosten an. Im Zuge der Jahresabschlussarbeiten müssen daher Umbuchungen zu Lasten des Aufwandsanteils der Haushaltsmittel vorgenommen werden. Die fehlenden Aufwandsmittel müssen nunmehr überplanmäßig bereitgestellt werden, um das Projekt ausgleichen zu können
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € | Nachveranschlagung in 2027 ff. erforderlich |
Mehrerträge | 1.61.6110.01 / 311110 | Steuern und ähnliche Abgaben / Schlüsselzuweisungen vom Land | 108.826,16 | Nein, freie Mittel |
- Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.210325 Sporthalle Schapen / Sanierung
Sachkonto 421110 Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen
Bei den o.g. Projekten werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 199.737,68 € beantragt.
Haushaltsansatz 2022 (Aufwendungen) 0,00 €
außerplanmäßig beantragte Aufwendungen: 199.737,68 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 199.737,68 €
Aufgrund von inflationsbedingten Preissteigerungen bei den Entwässerungsarbeiten und der Sportbodentechnik sind höhere nicht geplante Kosten angefallen. (s. o. g. einleitende Erläuterung zu Ziffer 4 zum „Projektausgleich im Ergebnishaushalt und Beschränkung der einmaligen Übertragbarkeit“).
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € | Nachveranschlagung in 2027 ff. erforderlich |
Mehrerträge | 1.61.6110.01 / 311110 | Steuern und ähnliche Abgaben / Schlüsselzuweisungen vom Land | 199.737,68 | Nein, freie Mittel |
- Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
Projekt 4E.210333 Halle Hamburger Str.267/Dachs.+Brand.
Sachkonto 445526 Erst.an Gebäudeman. - Servicekosten
Bei den o. g. Projekten werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 425.558,40 € beantragt.
Haushaltsansatz 2022 (Aufwendungen) 253.600,00 €
Haushaltsrest 384.833,17 €
Haushaltsansatz 2022 (Auszahlungen) 0,00 €
Haushaltsrest 260.000,00 €
überplanmäßig beantragte Aufwendungen: 425.558,40 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 1.323.991,57 €
Die Kunsthalle wurde wegen der Bauarbeiten gesperrt. Nach der Erteilung des Auftrags für die Dachsanierung, die noch im Jahr 2021 erfolgt ist, mussten die Installation der Brandwarnanlage und weitere Restarbeiten vergeben werden, um die Baumaßnahme ordnungsgemäß abschließen zu können. Es handelte sich um eine Sicherheitsmaßnahme, die ohne Zeitverzug fortzuführen und abzuschließen war (s. o. g. einleitende Erläuterung zu Ziffer 4 zum „Projektausgleich im Ergebnishaushalt und Beschränkung der einmaligen Übertragbarkeit“).
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € | Nachveranschlagung in 2027 ff. erforderlich |
Mehrerträge | 1.61.6110.01 / 311110 | Steuern und ähnliche Abgaben / Schlüsselzuweisungen vom Land | 425.558,40 | Nein, freie Mittel |
- Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 19 Sonstige ordentliche Aufwendungen
Projekt 4E.210392 Bohlweg 32/33 / Umbau für 32.41
Sachkonto 445526 Erst.an Gebäudeman. - Servicekosten
Bei den o. g. Projekten werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 302.384,56 € beantragt.
Haushaltsansatz 2022 (Aufwendungen) 98.600,00 €
Haushaltsrest 508.500,00 €
überplanmäßig beantragte Aufwendungen: 302.384,56 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 909.484,56 €
Die für 2022 angefallenen Kosten beinhalten die Fortführung und den ordnungsgemäßen Abschluss der Baumaßnahme. Aufgrund haushaltsrechtlich nicht mehr übertragbarer Haushaltsmittel aus Vorjahren ist die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für 2022 erforderlich geworden. (s. o. g. einleitende Erläuterung zu Ziffer 4 zum „Projektausgleich im Ergebnishaushalt und Beschränkung der einmaligen Übertragbarkeit“).
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € | Nachveranschlagung in 2027 ff. erforderlich |
Mehrerträge | 1.61.6110.01 / 311110 | Steuern und ähnliche Abgaben / Schlüsselzuweisungen vom Land | 302.384,56 | Nein, freie Mittel |
- Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.210394 GS Volkmarode / Erweiterung Modulbauw
Sachkonto 427193 IM Sonstige Sachaufwendungen
Bei den o. g. Projekten werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 191.993,42 € beantragt.
Haushaltsansatz 2022 (Aufwendungen) 0,00 €
Haushaltsrest 306.911,11 €
Haushaltsansatz 2022 (Auszahlungen) 0,00 €
Haushaltsrest 1.211.700,00 €
außerplanmäßig beantragte Aufwendungen: 191.993,42 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 1.710.604,53 €
Die Erweiterung der Grundschule in Modulbauweise wurde wegen unwirtschaftlicher Ausschreibungsergebnisse nicht mehr verfolgt, daher wurden Mietcontainer aufgestellt (Aufwand). Hierdurch entstand im Aufwandsanteil des Budgets eine Mittelüberschreitung, die nunmehr auszugleichen ist (s. o. g. einleitende Erläuterung zu Ziffer 2 zum „Projektausgleich im Ergebnishaushalt trotz rechnerisch zur Verfügung stehender Haushaltsmittel“).
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € | Nachveranschlagung in 2027 ff. erforderlich |
Mehrerträge | 1.61.6110.01 / 311110 | Steuern und ähnliche Abgaben / Schlüsselzuweisungen vom Land | 191.993,42 | Nein, freie Mittel |
- Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 25 Baumaßnahmen
Projekt 4E.210450 TG Eiermarkt/Ern. CO-Warnanlage
Sachkonto 787110 Hochbaumaßnahmen - Projekte
Bei den o. g. Projekten werden außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 158.549,85 € beantragt.
Haushaltsansatz 2022 (Auszahlungen) 0,00 €
außerplanmäßig beantragte Auszahlungen: 158.549,85 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 158.549,85 €
Die für 2022 angefallenen Kosten beinhalten die Fortführung und den ordnungsgemäßen Abschluss der Baumaßnahme. Eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung wird erforderlich, da aufgrund der bestehenden Budget- bzw. Deckungsregeln ein Einzelprojekt ausgewiesen werden musste (4E.210368 zu 4E.210450, s. o. g. einleitende Erläuterung zu Ziffer 3 zu den „Gesamtkosten der Einzelmaßnahme oberhalb der Grenze für die Einzelveranschlagung“).
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € | Nachveranschlagung in 2027 ff. erforderlich |
Mehrerträge | 1.61.6110.01 / 311110 | Steuern und ähnliche Abgaben / Schlüsselzuweisungen vom Land | 158.549,85 | Nein, freie Mittel |
- Teilhaushalt Fachbereich Schule
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.400004 Medienentwicklungsplan
Sachkonto 422220 Geringwertige Vermögensgegenstände 250 - 1.000 €
Zeile 27 Erwerb von beweglichem Vermögen
Projekt 4E.400004 Medienentwicklungsplan
Sachkonto 783110 Vermögensgegenstände > 1.000 €
Bei den o. g. Projekten werden überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 1.627.800 € und überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 367.000 € beantragt.
Haushaltsansatz 2022 (Aufwendungen) 1.442.600,00 €
Haushaltsansatz 2022 (Auszahlungen) 1.656.300,00 €
überplanmäßig beantragte Aufwendungen: 376.000,00 €
überplanmäßig beantragte Auszahlungen: 1.627.800,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 5.102.700,00 €
Im Haushaltsplan 2022 wurden die Ansätze für Ausgaben des Medienentwicklungsplans Schule (MEP) aufgrund neuer haushaltsrechtlicher Regelungen bei der Behandlung von geringwertigen Vermögensgegenständen in einem neuen Mischprojekt zusammengeführt (4E.400004). Damit sollte die bereits in Vorjahren vorhandene flexible Mittelbewirtschaftung bei der Beschaffung von Hard- und Software auch weiterhin gewahrt bleiben.
Zur vollständigen Umsetzung dieser Maßnahme müssen nun noch formal die auf den ehemaligen Projekten gebildeten Haushaltsreste in das neue Projekt überführt werden, um den vom Rat beschlossenen MEP vollumfänglich umsetzen zu können. Zur Deckung der Ausgaben im Aufwand ist dafür ein Betrag in Höhe von 376.000 € erforderlich, zur Deckung der Ausgaben für Sachanlagevermögen (> 1.000 €) ein Betrag in Höhe von 1.627.800 €.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € | Nachveranschlagung in 2027 ff. erforderlich | ||||||
Minderauf- wendungen | 5S400031.00.515 / 422220 | GVG Gegenstände MEP Schulen / Geringwertige Vermögensgegenstände | 996.555,00 | Nein, freie Mittel | ||||||
Minderaus- zahlungen | 5S400011.00.510 / 783110 | Gegenstände MEP Schulen / Vermögens-gegenstände > 1.000 € | 631.245,00 | Nein, freie Mittel | ||||||
Minderauf- wendungen | 5S400031.00.515 / 422220 | GVG Gegenstände MEP Schulen / Geringwertige Vermögensgegenstände | 376.000,00 | Nein, freie Mittel | ||||||
14. Teilhaushalt Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Zeile 25 Baumaßnahmen
Projekt 4E.510004 Jug.zeltlager Lenste/Einb.Lüftung
Sachkonto 787110 Hochbaumaßnahmen
Bei dem o.g. Projekt werden außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 212.237,15 € beantragt.
Haushaltsansatz 2022 (Aufwendungen und Auszahlungen) 0,00 €
außerplanmäßig beantragte Auszahlungen: 212,237,15 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 212.237,15 €
Um den Zeltplatz Lenste weiter betreiben zu dürfen, war der Einbau einer Abluftanlage in der
Küche notwendig. Die Abluftanlage war zwingend notwendig, da sonst gegen die arbeitsrechtlichen Vorschriften verstoßen wird. Dies hat eine Kontrolle des Gewerbeaufsichtsamtes in Lenste ergeben (s. o. g. einleitende Erläuterung zu Ziffer 3 zu den „Gesamtkosten der Einzelmaßnahme oberhalb der Grenze für die Einzelveranschlagung“).
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € | Nachveranschlagung in 2027 ff. erforderlich |
Minderauf- wendungen | 1.36.3630.09.01 / 433250 | Allg. Heimerziehung / Jugendhilfeleistungen i.E. | 212.237,15 | Nein, freie Mittel |
15. Teilhaushalt Fachbereich Tiefbau und Verkehr
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.660037 FB 66: Hagenmarkt/Umgestaltung +Sanierung
Sachkonto 427193 IM Sonstige Sachaufwendungen
Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 128.899,18 € beantragt.
Haushaltsansatz 2022 (Aufwendungen und Auszahlungen) 0 €
außerplanmäßig beantragte Aufwendungen: 128.899,18 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 128.899,18 €
Die im Projekt Hagenmarkt angefallenen Kosten, insbesondere für einen städtebaulichen Wettbewerb und Öffentlichkeitsbeteiligung, können nicht als Investitionskosten gewertet werden. Aufwandsmittel standen in dem Projekt Hagenmarkt im Jahr 2022 jedoch nicht zur Verfügung, daher ist eine Deckung mit anderen Aufwandsmitteln erforderlich (s. o. g. einleitende Erläuterung zu Ziffer 2 zum „Projektausgleich im Ergebnishaushalt trotz rechnerisch zur Verfügung stehender Haushaltsmittel“).
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € | Nachveranschlagung in 2027 ff. erforderlich |
Minderauf-wendungen | 4S.660012 / 421210 | Programm Radwege/Neubau/ Unterhaltung Infrastrukturvermögen | 128.899,18 | Nein, freie Mittel |
16. Teilhaushalt Fachbereich Stadtgrün und Sport
Zeile 25 Baumaßnahmen
Projekt 4E.670012 Sportanlage Illerstraße Sanierung - Bau
Sachkonto 787110 Hochbaumaßnahmen - Projekte
Bei dem o. g. Projekt werden überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 424.099,03 € beantragt.
Haushaltsansatz 2022 (Aufwendungen und Auszahlungen) 0,00 €
Haushaltsreste (Auszahlungen) 45.622,39 €
überplanmäßig beantragte Auszahlungen: 424.099,03 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 469.721,42 €
Im Jahr 2019 wurde mit umfangreichen Baumaßnahmen am Sportfunktionsgebäude der städtischen Sportanlage Illerstraße 44 begonnen. Es wurden Sanierungen in den Gewerken Trockenbau, Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektroarbeiten, Fenster- und Türbauarbeiten, Fliesenarbeiten und Malerarbeiten in Teilbereichen des Sportfunktionsgebäudes durchgeführt.
Die im November 2020 beauftragten Leistungen „Erneuerung der Außentüren und Fenster“ wurden im Januar 2021 gestoppt, weil mit Beginn der Arbeiten massive Schädigungen am Dach des Sportfunktionsgebäudes festgestellt wurden. Eine anschließende Untersuchung des Dachtragwerks und die folgende Planung und Ausschreibung der Dach- und Sanie-rungsarbeiten haben zu einer weiteren Verzögerung in der Umsetzung der Arbeiten geführt.
Aufgrund der festgestellten Feuchtigkeitsschäden und einen Pilzbefall an den Deckenbalken am nördlichen Gebäudeteil wurde die komplette Trockenbau-Unterdecke zur Kontrolle voll-ständig demontiert. Im Zuge der notwendigen kompletten Dach Erneuerung, wurden alle Lichtkuppeln getauscht, alle Fenster im Gebäude ausgewechselt und sämtliche Fenster-anschlüsse im Trockenbau neu hergestellt. Bei der Entfernung der Unterdecken im Gebäude wurde die marode Elektroinstallation sichtbar. Diese muss inklusive der Elektroverteilung aus sicherheitstechnischen Gründen ebenfalls komplett erneuert werden. Die bestehende Lüftungsanlage im Duschbereich ist abgängig und wurde erneuert.
Die bei Beginn der geplanten Baumaßnahme nicht ersichtlichen Beschädigungen und sicherheitstechnischen Mängel am und im Gebäude führen zu einer vollumfänglichen Sanierung der Gewerke Dach, Elektro, Trockenbau, Fenster/Lichtkuppel und Lüftung. Dies führte zu nicht vorhersehbaren Gesamtkosten der Maßnahme (s. o. g. einleitende Erläuterung zu Ziffer 3 zu den „Gesamtkosten der Einzelmaßnahme oberhalb der Grenze für die Einzelveranschlagung“).
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € | Nachveranschlagung in 2027 ff. erforderlich |
Minderaus- zahlungen | 5E.670075 / 787230 | Sportzentrum Melv./Stöckh./Um-setz./Grünbaumaßn. Projekte | 424.099,03 | Nein, freie Mittel |
17. Teilhaushalt Fachbereich Stadtgrün und Sport
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.670048 Sportanlage Stöckheim / Sanierung Sportgebäude
Sachkonto 421110 Grundst.+baul.Anlagen - Instandhaltungen
Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 148.500,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2022 (Aufwendungen und Auszahlungen) 0 €
außerplanmäßig beantragte Aufwendungen: 148.500,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 148.500,00 €
Das Projekt „Sportfunktionsgebäude / Sanierung – Bau“ (4S.670049) war ursprünglich als investive Baumaßnahme mit ausreichend Haushaltsmitteln geplant worden.
Das Vereinsheim auf der Sportanlage in Stöckheim bestehet aus drei Gebäudeteilen mit einer Flachdachkonstruktion. Eine Dachfläche sollte vollumfänglich saniert werden. Bei den beiden anderen Dächern sollten vollumfänglich Dachränder, Regenrinnen, fehlender Durchfallschutz und ein Seilsicherungssystem als Absturzsicherung erneuert bzw. neu installiert werden. Zusätzlich sollten in dem gesamten Gebäudekomplex u. a. alle Fenster-, Türelemente, WC-Anlagen und Schmutzwasserleitungen ausgetauscht und erneuert werden.
Letztendlich wurde nur die Sanierung der Fensterfront an der Vereinsgaststätte, der WC-Bereich im vorderen und hinteren Gebäudeteil, eine umlaufende Dachsanierung ohne den Gebäudeanbau am Spielfeldrand, die komplette Absturzsicherung, der Austausch von vier Fenster-/Türelementen und Putzarbeiten im Innenbereich ausgeführt.
Da es sich damit um keine vollumfängliche Sanierung von drei Gewerken handelt, musste ein neues PSP-Element „Sportanlage Stöckheim / Sanierung Sportgebäude“ (4E.670048)
für das konsumtive Projekt eingerichtet werden (s. o. g. einleitende Erläuterung zu Ziffer 2 zum „Projektausgleich im Ergebnishaushalt trotz rechnerisch zur Verfügung stehender Haushaltsmittel“).
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € | Nachveranschlagung in 2027 ff. erforderlich |
Minderauf- wendungen | 4S.670053 / 421270 | Park-/Grünanlagen/Opt. Nutz./Infrastrukturvermögen-Unterhaltung Grünanlagen.
| 148.500,00 | Nein, freie Mittel |
18. Teilhaushalt Fachbereich Umwelt
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.680009 Breite Straße/Görderlingerstr-Altlastenbeseit.
Sachkonto 421210 Unterhaltung des Infrastrukturvermögens
Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 729.944,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2022 (Aufwendungen) 0,00 €
Haushaltsrest 712.409,19 €
überplanmäßig beantragte Aufwendungen: 729.944,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 1.442.353,19 €
Gem. § 45 Abs. 1 Nr. 6 KomHKVO müssen Rückstellungen - soweit ein Sanierungsbedarf bekannt ist - für die Sanierung von Altlasten gebildet werden. Die o. g. Haushaltsansätze werden für die laufende Sanierung von Altlasten auf den Grundstücken Breite Straße 16 und Gördelingerstraße 18 und die Bildung einer entsprechenden Rückstellung benötigt (s. o. g. einleitende Erläuterung zu Ziffer 1 zur “ Notwendigkeit der Bildung von Rückstellung“).
Bei den Grundstücken Breite Straße 16 und Gördelingerstraße 18 handelt es sich um einen Sanierungsfall mit akuter Gefahrenlage: Der Untergrund ist massiv mit chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW) belastet. Die Schadstoffe haben sich bereits über die Grundstücksgrenzen hinaus ausgebreitet und zu einer großflächigen Verunreinigung des innerstädtischen Grundwassers geführt. Zudem gefährden CKW-Ausgasungen in der Raumluft die Gesundheit der Anwohner.
Die Stadt ist zum Einschreiten verpflichtet, da eine unmittelbare Gefährdung von Umwelt und menschlicher Gesundheit vorliegt. Die Verursacher der Altlast sind nicht mehr greifbar, eine Sanierung durch die Eigentümer ist rechtlich nicht durchsetzbar. Auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrags aus dem Jahr 2016 führt die Stadt die Sanierung auf eigene Verantwortung und Kosten fort. Die Eigentümer haben ihren Anteil im Rahmen der verfassungsrechtlichen Opfergrenze vollständig erbracht.
Die Sanierung konnte bisher nicht abgeschlossen werden, da weiterhin relevante Schadstoffmengen im Untergrund vorhanden sind.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € | Nachveranschlagung in 2027 ff. erforderlich |
Mehrerträge | 1.61.6110.01 / 301310 | Steuern, allg. Zuweisungen/Umlagen / Gewerbesteuer | 729.944,00 | Nein, freie Mittel |
19. Teilhaushalt Fachbereich Umwelt
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.680002 Anstrom Breite Str. 27/Altlastensanierung
Sachkonto 421210 Unterhaltung des Infrastrukturvermögens
Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 658.435,35 € beantragt.
Haushaltsansatz 2022 (Aufwendungen) 0,00 €
überplanmäßig beantragte Aufwendungen: 658.435,35 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 658.435,35 €
Gem. § 45 Abs. 1 Nr. 6 KomHKVO müssen Rückstellungen - soweit ein Sanierungsbedarf bekannt ist - für die Sanierung von Altlasten gebildet werden. Die o. g. Haushaltsansätze werden für die beginnende Sanierung von Altlasten auf dem Grundstück Breite Straße und die Bildung einer entsprechenden Rückstellung benötigt (s. o. g. einleitende Erläuterung zu Ziffer 1 zur “ Notwendigkeit der Bildung von Rückstellung“).
Im westlichen Innenstadtbereich ist auf Höhe Breite Straße 27 ein Grundwasserschaden mit Lösemittel entstanden und hat von hier eine mehrere hundert Meter lange Schadstofffahne ausgebildet. Für den Grundwasserschaden besteht Sanierungsbedarf. Der CKW-Schaden ist im öffentlichen Raum entstanden. Die Stadt ist als Zustandsverantwortliche verpflichtet, zum Grundwasserschutz eine hydraulische Sanierung durchzuführen, die den Schadensherd beseitigt. Bereits Anfang 2022 bestand aufgrund von fachgutachterlichen Untersuchungen Klarheit darüber, dass ein Sanierungserfordernis für den Grundwasserschaden besteht. Eine Variantenstudie für die weiteren Sanierungsüberlegungen wurde in Auftrag gegeben.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € | Nachveranschlagung in 2027 ff. erforderlich |
Mehrerträge | 1.61.6110.01 / 301310 | Steuern, allg. Zuweisungen/Umlagen / Gewerbesteuer | 658.435,35 | Nein, freie Mittel |
