Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 25-27013
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschichts- und Erinnerungsort JVA Rennelberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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09.12.2025
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Beschlussvorschlag
1. Das Gedenkstättenkonzept der Stadt Braunschweig wird um den Geschichts- und Erinnerungsort JVA Rennelberg ergänzt.
2. Die Verwaltung wird dazu beauftragt, auf der Grundlage der sog. Ideenskizze „Braunschweigischer Geschichtsort Rennelberg“ zeitnah, nach Möglichkeit noch im Dezember 2025 ein Expertengremium einzuberufen, das Rahmenbedingungen und Kriterien benennt, wie die ehemalige Justizvollzugsanstalt Braunschweig Rennelberg zu einem Gedenk- und Erinnerungsort entwickelt werden kann und wie die künftige Nutzung eine dauerhafte Sichtbarkeit und öffentliche Zugänglichkeit eines Erinnerungs- und Lernortes gewährleisten kann.
3. Bei der Zusammenstellung der Rahmenbedingungen und Kriterien sind folgende Institutionen und Vereine zu beteiligen:
· Institut für Braunschweigische Regionalgeschichte,
· Gedenkstätte KZ-Außenlager Braunschweig Schillstraße,
· Arbeitskreis Andere Geschichte e. V.,
· Verein Stolpersteine für Braunschweig e. V.,
· Gedenkstätte in der JVA Wolfenbüttel sowie
· ggf. weitere relevante Akteure und Initiativen vor Ort.
Das Expertengremium wird gebeten, auf Grundlage der vorliegenden Ideenskizze eigene Eckpunkte zu skizzieren, wie ein künftiger Gedenk- und Erinnerungsort JVA Rennelberg ausgestaltet sein könnte. In der geplanten Sitzung des Gremiums im Dezember 2025 sollen die verschiedenen Vorstellungen diskutiert und zu einem gemeinsamen Eckpunktepapier zusammengeführt werden.
4. Es wird angestrebt, mit einem möglichen Investor eine Einigung zu erzielen, dass Räumlichkeiten für einen Gedenk- und Erinnerungsort JVA Rennelberg zur Verfügung stehen und bei Bedarf genutzt werden können und dass eine solche Nutzung vom Investor geduldet wird.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Braunschweig hat am 6. Februar 2001 das Konzept zur Planung, Errichtung und Gestaltung von städtischen Erinnerungsstätten zur nationalsozialistischen Gewaltherrschaft (kurz: Gedenkstättenkonzept) beschlossen. Als zentraler Ort des Gedenkstättenkonzepts wurde die Gedenkstätte KZ-Außenlager Braunschweig Schillstraße festgelegt. Daran wird festgehalten. Eine grundsätzliche Forderung des Gedenkstättenkonzepts war und ist die Kontinuität: „Es ist nicht allein mit der Aufstellung und Einweihung von Mahn- und Gedenkorten getan. Vielmehr ist es relevant – auch vor dem Hintergrund, dass Zeitzeugen in absehbarer Zeit nicht mehr für greifbare, erlebte Erfahrungen und erlebbare Erinnerungen zur Verfügung stehen –, die Erinnerung wachzuhalten“ (Drs. 4912/01).
Das Land Niedersachsen hat im Mai 2024 die Nutzung der JVA Rennelberg in Braunschweig als Gefängnis aufgegeben. Das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL) beabsichtigt, den Gebäudekomplex der ehemaligen JVA zu veräußern. Dem eigentlichen öffentlichen Vergabeverfahren ist ein Interessenbekundungsverfahren vorgeschaltet, das bereits läuft (unter www.nlbl.niedersachsen.de/startseite/liegenschaften/immobilienangebote/ im Bereich „Gewerbeobjekte“). Ziel des Interessenbekundungsverfahrens ist es, einen umfassenden Marktüberblick zu erlangen. Es dient ferner der Feststellung, ob es Interessenten für die Übernahme der Aufgabe gibt und welche Preisvorstellungen sowie Vorstellungen zur Art des Umgangs mit der Liegenschaft entwickelt werden (Drs. 24-23573-01). Es wurde vereinbart, dass die Stadt Braunschweig für die Ausschreibung Nutzungen, die voraussichtlich zugelassen oder ausgeschlossen werden, sowie städtebauliche und denkmalfachliche Rahmenbedingungen und Anforderungen für die spätere Planung benennt (Drs. 24-23573-01). Ziel des vorliegenden Antrags ist es, dass im Interessenbekundungsverfahren auch Aspekte der Erinnerungskultur und die besondere historische Bedeutung der JVA Rennelberg berücksichtigt werden.
In dem Kurzexposé des NLBL zum Interessenbekundungsverfahren heißt es u. a.: „Die unter der Rubrik Allgemeines ausgeführten Verkaufsbedingungen gelten nur für Investoren/Privatpersonen, deren Nachnutzungskonzepte von der Stadt Braunschweig mitgetragen werden. Hierüber ist ein schriftlicher Nachweis gegenüber dem Land zu erbringen... [und es] sind die beabsichtigten Nutzungskonzepte und der Nachweis der Finanzierbarkeit zunächst an das Land zu übersenden, welches eine Vorauswahl treffen kann, ehe an die Stadt Braunschweig herangetreten wird. Zum weiteren Vorgehen: Unter den Interessenten, deren Nachnutzungskonzept von der Stadt Braunschweig positiv beschieden wurde, wird im Anschluss ein Gebotsverfahren über den Verkauf der Gesamtliegenschaft durchgeführt.“
Es gibt somit ein kurzes Zeitfenster, in dem sich die Stadt Braunschweig inhaltlich in die Nachnutzung des ehemaligen JVA-Geländes einbringen kann und neben Aspekten der Stadtplanung und des Denkmalschutzes insbesondere auf die Berücksichtigung der besonderen historischen Bedeutung hinwirken kann: Die Justizvollzugsanstalt hat eine wechselvolle Geschichte. Die historische Bedeutung des Ortes als Haft- und Verfolgungsstätte in der Zeit des Nationalsozialismus – insbesondere als einziges Frauengefängnis im Land Braunschweig – gilt es angemessen zu berücksichtigen. Auf die Ideenskizze „Braunschweigischer Geschichtsort Rennelberg“ von Prof. Dr. h.c. Gerd Biegel, PD Dr. Nadine Freund, Dr. Angela Klein, Dr. Thomas Kubetzky und Martina Staats aus dem Juli 2022 sei ausdrücklich hingewiesen; Auszug: „Schon kurz nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde dieses Gefängnis zu einem Haftort für politische Gegner wie etwa den damaligen Oberbürgermeister Dr. Ernst Böhme, der bereits am 13. März 1933 aus einer Stadtverordnetensitzung heraus abgeführt und inhaftiert, am 25. März 1933 erneut gefangengenommen, brutal misshandelt und unter menschenunwürdigen und demütigenden Umständen mit roter Schärpe gezeichnet durch die Stadt zum Rennelberg getrieben wurde und schließlich bis zum 19. April inhaftiert war. Schon am 12. April 1933 waren in Braunschweig 515 Personen in »Schutzhaft« verzeichnet worden, von denen viele grausam misshandelt und inhaftiert worden waren. Prägendes Beispiel war der ehemalige Ministerpräsident des Landes Braunschweig, Dr. Heinrich Jasper, der im März 1933 inhaftiert war, nachdem er sich nach schwerer Misshandlung im Volksfreundhaus »freiwillig« mit seiner »Schutzhaft« gegen die »Erregung« einverstanden erklärt hatte...“
Aspekte der Stadtplanung können auch noch im Bauleitplanverfahren berücksichtigt werden; der Rat hat am 11. Dezember 2018 die Aufstellung des Bebauungsplans „Rennelbergstraße“, AP 26, beschlossen (Drs. 18-09091-01). Es wäre jedoch wünschenswert, wenn bereits im laufenden Interessenbekundungsverfahren darauf hingewirkt werden könnte, dass ein potenzieller Investor dauerhaft Zugang zu einem Geschichts- und Erinnerungsort auf dem Gelände ermöglicht, zumindest zeitweise Räumlichkeiten für eine solche Nutzung zur Verfügung stellt und bereit ist, eine solche Nutzung zu dulden. Genauere Rahmenbedingungen, Kriterien und Kosten für einen Geschichts- und Erinnerungsort JVA Rennelberg sollte ein Expertengremium (siehe oben) formulieren.
Gez. Annette Schütze
