Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26921-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Vertreter der Stadt Braunschweig in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH werden angewiesen, den Wirtschaftsplan 2026 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 5. Dezember 2025 empfohlenen Fassung zu beschließen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zum Sachverhalt wird auf die Vorlage 25-26921 verwiesen, die ursprünglich zur Beschlussfassung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung am 27. November 2025 vorgesehen war.

 

Erfolgsplan 2026 und Mehrjahresplanung

 

 

Dem Aufsichtsrat der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH steht für die mehrjährige Umsetzungsbewertung der Maßnahmen aus dem Gutachten zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung seit Juli 2025 die WMC HEALTHCARE GmbH (WMC) unterstützend und beratend zur Verfügung (siehe hierzu DS 24-24703). In dieser Funktion hat WMC den Aufsichtsrat auch bei der Beratung des Wirtschaftsplanentwurfs 2026 in seinen Sitzungen am 25. November 2025 sowie am 5. Dezember 2025 unterstützt und sowohl den Planungsprozess, als auch die Inhalte des Wirtschaftsplanes fachlich bewertet. Nach Einschätzung von WMC ist das Ambitionsniveau u.a. im Bereich der Personal- und Sachkostenplanung als eher gering zu bewerten, um die bis zum Jahresende 2028 vorgesehenen Ergebnisverbesserungen zu erreichen. Daher wurden sechs Fokusthemen definiert, die bis zum 30. Juni 2026 mit konkreten Maßnahmen hinterlegt und anschließend umgesetzt werden sollen. Die zusätzlichen Maßnahmen den operativen Betrieb betreffend sollten eine Effekthöhe von 4 - 6 Mio. € umfassen (Potentiale aus Fokusthemen). Aufgrund der unterjährigen Quantifizierung wird eine vollumfängliche Effekterreichung im Geschäftsjahr 2026 als ambitioniert betrachtet.

 


Vor diesem Hintergrund ist der Aufsichtrat der Empfehlung von WMC gefolgt, den Wirtschaftsplan 2026 sowie die zugehörige Mehrjahresplanung unter Berücksichtigung folgender Fokusthemen zur Beschlussfassung zu empfehlen:

 

  1. Medizinische Leistungserbringung: Aktualisierung strategische Leistungsplanung.
  2. Ärztlicher Dienst: Entwicklung eines Personalkonzepts.
  3. Medizinisch-technischer Dienst: Zentralisierung der Vorzimmer und Sekretariate sowie Schärfung und Bereinigung des Aufgabenspektrums.
  4. Verwaltungsdienst: Organisationsanalysen & Redimensionierung.
  5. Kostenreduktion der medizinischen Sachkosten durch Optimierung von Preis, Mengeneinsatz und Produktauswahl.
  6. Vertragsmanagement: Umfassende Vertragsprüfung

 

Die Ergebnisverbesserungen aus den Fokusthemen sind in der Wirtschaftsplanung 2026 unter der lfd. Nr. 16 „Potentiale aus Fokusthemen“ erfasst. Eine konkrete Zuordnung der Ergebnisverbesserungen auf die einzelnen GuV Positionen wird im Rahmen der Quantifizierung der Maßnahmen unterjährig erarbeitet, gegenüber dem Aufsichtsrat reportet und im Jahresabschluss 2026 erfasst.

 

 


Investitions- und Vermögensplanung:

 

Die Investitions- und Vermögensplanung bildet im Wesentlichen die Umsetzung des Zwei-Standorte-Konzeptes sowie Maßnahmen für die Zukunftssicherung skbs ab. Entsprechend der vorgenommenen Budgetanpassung zur Realisierung des Zwei-Standorte-Konzepts sowie r weitere für die Zukunftssicherung des Klinikums zwingend notwendigen Maßnahmen beträgt das Gesamtbudget 1.005,7 Mio. €. In der Wirtschaftsplanung 2025 war ein Budget für die Realisierung des Zwei-Standorte-Konzepts in Höhe von rd. 803 Mio. € vorgesehen.   

 

Ursächlich für die Budgetsteigerung sind  Kostensteigerungen in der laufenden Baumaßnahme Zwei-Standorte-Konzept sowie die notwendigen Maßnahmenr die Zukunftssicherung des Klinikums.

 

Die Kostensteigerungen betreffen primär die Realisierung des Neubau Ost. Die ursprüngliche Budgetplanung umfasste hierfür 277,0 Mio. €. U.a. bedingt durch die Pandemie, den Ukrainekrieg, Lieferkettenprobleme und Rohstoffverknappungen wurden die aktivierungsfähigen Kosten zur Wirtschaftsplanung 2026 auf 311,0 Mio. € angepasst. Die Mehrkosten in der laufenden Baumaßnahme Zwei-Standorte-Konzept konnten aufgrund von Einsparungen in anderen Teilmaßnahmen auf 28,8 Mio. € begrenzt werden.

 

Darüber hinaus werden 173,6 Mio. €r die zwingend notwendigen Maßnahmen zur Zukunftssicherung des Klinikums angesetzt.

 

 

Die Maßnahmen sind bereits zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich, um den klinischen Betrieb sicherzustellen und einen betriebssicheren und rechtskonformen Zustand zu gewährleisten.

 

Ein Großteil der Kosten entfällt auf den Ausbau der Infrastruktur. Die Dimensionierung der Infrastruktur ist daran ausgerichtet eine spätere Realisierung einer Zentralklinik zu ermöglichen.


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise