Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 26-28182
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün
- Verantwortlich:
- Hanusch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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30.01.2026
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Sachverhalt
Der Eichenprozessionsspinner (EPS) stellt eine Gesundheitsgefahr für Menschen insbesondere in sensiblen Bereichen mit hoher Aufenthaltsfrequenz dar. Diese Mitteilung zeigt den aktuellen Sachstand der Bekämpfung mit der Kostenentwicklung seit 2016 und der Darstellung des vorgesehenen Maßnahmenumfangs für das Jahr 2026.
Maßnahmenkategorien (Kurzüberblick)
Die Bekämpfungsstrategie orientiert sich an einem abgestuften Maßnahmenkatalog:
- Kategorie 1: Bereiche mit sehr geringer Aufenthaltsfrequenz (z. B. Randlagen, naturnahe Flächen ohne Erschließung)
- Kategorie 2: Grünflächen mit geringer bis mittlerer Nutzung
- Kategorie 3: Öffentliche Grünanlagen mit regelmäßiger Nutzung
- Kategorie 4: Bereiche mit sehr hoher Gefährdung und besonderer Schutzbedürftigkeit (z. B. Schulen, Kindergärten, Spielplätze, Krankenhäuser, Altenheime, Sportplätze, Freibäder städtischer Liegenschaften)
Kostenentwicklung der Vorjahre
Die Aufwendungen für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners mussten in den vergangenen Jahren zum Teil deutlich erhöht werden.
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Jahr |
Befallsstellen |
Kosten (gerundet) |
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2016 |
18 |
3.000 € |
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2017 |
13 |
4.500 € |
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2018 |
48 |
18.870 € |
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2019 |
67 |
28.000 € |
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2020 |
77 |
34.700 € |
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2021 |
80 |
67.630 € |
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2022 |
70 |
60.400 € |
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2023 |
51 |
66.300 € |
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2024 |
60 |
80.777 € |
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2025 |
76 |
36.200 € |
Tabelle 1: Kosten und Befallsstellen zwischen 2016 und 2025
In den Jahren 2021 bis 2024 lagen die jährlichen Kosten konstant auf einem hohen Niveau zwischen rund 60.000 € und 81.000 €. Die im Jahr 2025 geringeren Kosten von ca. 36.200 € resultieren trotz einer weiterhin hohen Zahl von 76 Befallsstellen aus einer im Vergleich zu Vorjahren deutlich reduzierten Anzahl von Nestern in Kombination mit dem präventiven Einsatz von Nematoden (Fadenwürmern).
Kostenmindernd wirkten sich zudem günstige organisatorische Rahmenbedingungen aus. Ein Großteil der Maßnahmen konnte planbar und gebündelt durchgeführt werden, ohne dass viele zeitkritische Soforteinsätze im Rahmen von „Gefahr in Verzug“ (bzw. Priorität 1) erforderlich waren
Von den 76 Befallsstellen waren 28 der Maßnahmenkategorie 4 (höchste Priorität) zuzuordnen. Die übrigen 48 Befallsstellen lagen überwiegend in Parks, Grünanlagen und weniger frequentierten Bereichen (Kategorien 2 und 3).
Abb. 1: Schwankungen und Kosten und Befallsstellen zwischen 2016 und 2025
Es wurde im Jahr 2025 aufgrund der gesammelten Erfahrungen ein zurückhaltender und mehr fokussierter Maßnahmenansatz und damit ein ressourcenorientierter Einsatz verfolgt. Die Bekämpfung konzentrierte sich vorrangig auf besonders sensible Bereiche, während in weniger gefährdeten Lagen ergänzend auf Informationsmaßnahmen, Hinweisschilder und punktuelle Absperrungen zurückgegriffen wurde.
In der Gesamtschau erklären diese Faktoren, warum trotz einer hohen Zahl an Befallsstellen in 2025 ein vergleichsweise geringes Kostenniveau erreicht werden konnte, ohne den erforderlichen Gesundheitsschutz in besonders sensiblen Bereichen zu vernachlässigen.
Prognose und Maßnahmenumfang für das Jahr 2026
Mit einer nachhaltigen Abnahme des EPS-Befalls ist auch im Jahr 2026 nicht zu rechnen. Die Eier des Eichenprozessionsspinners überstehen Temperaturen bis etwa −25 °C, sodass aktuelle winterliche Frostperioden keinen relevanten regulierenden Effekt haben. Es ist daher von einem vergleichbaren oder potenziell steigenden Befallsniveau auszugehen.
Für das Jahr 2026 stehen für die EPS-Bekämpfung aktuell im Haushalt 35.000 € zur Verfügung. Diese werden wie bereits 2025 prioritär für Bekämpfungsmaßnahmen an Örtlichkeiten der Maßnahmenkategorie 4 aufgewendet und umfassen insbesondere:
- Schulen und Kindertagesstätten
- Spielplätze
- Krankenhäuser und Altenheime
- Sportanlagen und Freibäder städtischer Liegenschaften
An diesen Standorten erfolgt die Bekämpfung im Rahmen der Gefahrenabwehr innerhalb von 24 Stunden nach Verdachtsbestätigung und Information an den Auftragnehmer, um die Verkehrssicherungs- und Schutzpflichten der Stadt weiterhin zu erfüllen.
Personalbindung
Neben den direkten Sachkosten bindet die Koordination, Vergabe, Kontrolle und Dokumentation der EPS-Bekämpfung jährlich erhebliche personelle Ressourcen. Der Aufwand entspricht etwa einer Vollzeitstelle über einen Zeitraum von rund drei Monaten.
Diese Personalkapazität steht in diesem Zeitraum für andere zentrale Aufgaben im Fachbereich Stadtgrün (z.B. Verkehrssicherung, Baubegleitung, Pflegemaßnahmen in NSG, LSG) nicht zur Verfügung. Durch die Konzentration auf Örtlichkeiten der Kategorie 4 wird auch diese personelle Belastung reduziert.
Konsequenzen für andere Bereiche (Kategorien 1–3)
In Bereichen der Kategorien 1 bis 3 werden folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Information der Öffentlichkeit über mögliche Gesundheitsgefahren,
- Aufstellung von Hinweisschildern,
- temporäre Absperrung einzelner befallener Bereiche, sofern erforderlich.
Die Nutzung dieser Flächen erfolgt unter Berücksichtigung der allgemeinen Lebensrisiken und der Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Durch transparente Information und punktuelle Sicherungsmaßnahmen soll dennoch ein angemessener Gesundheitsschutz gewährleistet werden.
Zusammenfassung und Ausblick
Die dargestellte Fokussierung auf die hoch sensiblen Bereiche ist fachlich geboten und aus Sicht eines effizienten Mitteleinsatzes empfehlenswert. Sie stellt sicher, dass der Schutz besonders gefährdeter Personengruppen sowie die Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten gewährleistet bleiben. Perspektivisch ist zu prüfen, ob durch neue Bekämpfungsverfahren ein erweiterter Maßnahmenumfang möglich wird.
