Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 26-28143-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindertagesstätte Volkmarode Am Feuerteich / St. Thomas
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 111 Hondelage-Volkmarode
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zur Kenntnis
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20.01.2026
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Sachverhalt
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 08.01.2026 (28-143) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1)
Zahlen zur Ausfallquote sind beim Träger der Einrichtung zu erfragen. Dies ist der Ev.-luth. Propsteiverband Braunschweig e.V.
Je nach Umfang der Einschränkungen besteht jedoch eine Anzeige-/Meldepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde. Dies ist das Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB). Eine Auswertung oder Veröffentlichung des RLSB ist nicht bekannt.
Zu 2)
Die Stadt steht mit dem Träger im Kontakt und hat das Anliegen bereits erörtert.
Es ist bedauerlich, dass die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zum Betrieb der Kindertagesstätten teils zu Einschränkungen der Betreuungszeit oder vorübergehenden tageweisen Schließungen führt. Erfahrungsgemäß haben die Träger in unterschiedlicher Form diverse Anstrengungen unternommen, um die Personalgewinnung und -bindung zu verbessern bzw. Ausfallzeiten und Vakanzen entgegenzuwirken. Die strukturellen Probleme des Bereichs lassen sich aber aufgrund des generellen Fachkräftemangels auch durch eine gute Personalpolitik nicht vollständig auffangen. Dies bestätigt auch die Erörterung mit dem Propsteiverband.
Alle Träger von Kindertagesstätten sind entsprechend des Niedersächsischen Gesetzes für Kindertagestätten und Kindertagespflege (NKiTaG) und der dazugehörigen Verordnungen zur Einhaltung personeller Mindeststandards in der Betreuung verpflichtet. Die Stadt Braunschweig hat gemeinsam mit den Trägern von Kindertagesstätten hierzu einen kurzen Erklärfilm zum Personaleinsatz erstellt, um über die personellen Anforderungen zu informieren: https://www.braunschweig.de/leben/soziales/kinderbetreuung/index.php
Zu 3)
Bezüglich der finanziellen Situation wird die Kita einerseits mit Personalkostenförderung durch das Land unterstützt als auch durch die kommunale Förderung. Die kommunale Förderung umfasst auch die Finanzierung von Vertretungszeiten, deren Höhe unter Einbeziehung der Kita-Träger in Braunschweig verhandelt wurde.
Außerdem steht die Stadt mit Vertretenden der freien Träger von Kindertagesstätten und Eltern-Kind-Gruppen sowie Stadtelternrat der Kindertagesstätten im regelmäßigen Austausch. Über regelmäßige Zusammenkünfte der trägerübergreifenden Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII – zur Kindertagesbetreuung ist die Thematik des Fachkräftemangels und der Umgang mit dessen Folgen für die Betreuung in Kindertagesstätten in andauernder Bearbeitung.
Die Stadt Braunschweig fordert bereits seit vielen Jahren über die Kommunalen Spitzenverbände die Abstimmung und Umsetzung von Maßnahmen gegen die Auswirkungen des Fachkräftemangels gegenüber dem Kultusministerium.
