Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26786
Grunddaten
- Betreff:
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Oberbauform für die Erneuerung der Gleisanlagen Friedrich-Wilhelm-Straße/Waisenhausdamm
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0610 Stadtbild und Denkmalpflege; 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation; 0600 Baureferat; 68 Fachbereich Umwelt; DEZERNAT VIII - Umwelt-, Stadtgrün- und Hochbaudezernat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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Anhörung
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20.01.2026
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Geplant
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Vorberatung
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27.01.2026
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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10.02.2026
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Beschlussvorschlag
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Die Gleisoberbauform heller Stahlfaserbeton für die Gleiserneuerung Friedrich-Wilhelm-Straße/Waisenhausdamm wird für die gesamte Strecke entsprechend der Anlage 1 „Übersichtslageplan“ im Waisenhausdamm beschlossen.
- Sollte die Landesnahverkehrsgesellschaft wider Erwarten als Oberbauform im stadteinwärtigen Gleis im Waisenhausdamm (Anlage 3) ein Rasengleis fördern, wird dieses anstelle hellen Stahlfaserbetons umgesetzt.
Sachverhalt
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 3 Satz 1 NKomVG. Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.05.2012 folgenden Vorbehaltsbeschluss gefasst: „Bei Neubauten oder grundlegenden Sanierungen von Stadtbahnstrecken mit eigenem Gleiskörper entscheidet der Rat in jedem Einzelfall darüber, ob die Strecke als Rasengleis, eingepflastert oder als Schottergleis ausgeführt wird. Vor der Entscheidung sind die Kosten und die Zuschussfähigkeit zu ermitteln.“
Hintergrund
Die Braunschweiger Verkehrs GmbH (BSVG) muss die Gleise im Zuge der Friedrich-Wilhelm-Straße/Waisenhausdamm sanieren und hat um die Herbeiführung eines Ratsbeschlusses zur Wahl des Gleisoberbaus gebeten (Anlage 1).
Planung / Oberbaubauform
Die BSVG plant in diesem Bereich eine feste Gleiseindeckung wie sie auch bereits im Bestand vorhanden ist. Dabei hat die BSVG verschiedene Varianten betrachtet und auch die Kosten aller infrage kommenden Oberbauformen (Gussasphalt und Stahlfaserbeton) ermittelt. Die Gleiseindeckung erfolgt im Zuge der Friedrich-Wilhelm-Straße zwischen den rot gepflasterten Natursteinpflasterstreifen des Bestandes und im Waisenhausdamm zwischen den Bestandborden in Mittellage. Eine Pflastereindeckung hat sich als technisch nachteilige Eindeckung erwiesen, so dass diese nicht weiter verfolgt wurde.
Eine Besonderheit im Streckenbereich ist, dass, wie im Bestand, eine hochelastische Lagerung der Gleise zum Schutz der umliegenden Gebäude zwingend erforderlich ist.
Nach Abwägung aller Belange schlägt die BSVG die Ausführung in hellem Stahlfaserbeton vor. Eine helle Eindeckung heizt sich gegenüber den heute dunklen Oberflächen im Sommer nicht so stark auf und trägt daher zu einer Verringerung der sommerlichen Temperaturen in diesem Bereich der Innenstadt gegenüber dem Bestand bei.
Option Rasengleis
Aufgrund der Vorteile eines Rasengleises für das Stadtklima in der Innenstadt hat die Verwaltung die BSVG gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, einen Teilbereich des Gleises als Rasengleis herzustellen.
Eine Oberbauform Rasengleis kommt aus technischen Gründen im Bereich der Friedrich-Wilhelm-Straße nicht in Betracht, da die gesamte Strecke von Bussen, zum Teil auch von Kfz-Verkehr, befahren werden muss.
Im Bereich des besonderen Bahnkörpers im Waisenhausdamm ist die Befahrbarkeit mit Bussen in Richtung Bohlweg in vielen, auch kurzfristig eintretenden Umleitungsszenarien erforderlich, was ein Rasengleis in dieser Fahrtrichtung ausschließt.
In Richtung Friedrich-Wilhelm-Platz ist ein Rasengleis auf einer Länge von knapp 100 m (ca. 250 m²) grundsätzlich vorstellbar, wenn der Bus zunächst auf dem Waisenhausdamm fährt und dann in die Gleistrasse ausgeschleift wird (Anlage 3). Hierbei besteht die Gefahr, dass auch der motorisierte Individualverkehr unzulässigerweise diese gegenüber der heutigen Situation attraktivere Fahrmöglichkeit (Umfahrung des Kennedyplatzes durch die Fußgängerzone) nutzen könnte. Dieses könnte zu einer Erhöhung der Verkehrsbelastung der Fußgängerzone Friedrich-Wilhelm-Straße führen.
Die BSVG beziffert die Mehrkosten eines von der BSVG kritisch gesehenen halbseitigen Rasengleises im Bereich Waisenhausdamm mit einer Größenordnung von über 200.000 Euro.
Da es derzeit noch keine erprobte technische Lösung für eine hochelastische Lagerung auf Betonlängsbalken gibt, können sich diese Kosten nach Auskunft der BSVG noch erheblich nach oben entwickeln. Eine Finanzierung dieser Mehrkosten ist nicht gesichert.
Rasengleise haben ungeachtet obiger Ausführungen jedoch einen hohen gestalterischen Wert und tragen zu einer Attraktivitätssteigerung des Stadtraumes bei.
Die einzig erkennbare Möglichkeit zur Finanzierung des halbseitigen Rasengleises wäre eine Förderung durch die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG). Bislang hat die LNVG nach Auskunft der BSVG noch kein Rasengleis gefördert, so dass mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden muss, dass die LNVG auch in diesem Fall keine Fördermittel für ein Rasengleis zur Verfügung stellen wird und ein halbseitiges Grüngleis somit nicht finanzierbar wäre.
Finanzierung
Die Kosten für die Sanierung der Gleisanlagen einschließlich der Herstellung eines Oberbaus trägt die BSVG.
Die BSVG wird bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) die Förderung der Baumaßnahme als halbseitiges Rasengleis beantragen. Sollte die LNVG wider erwarten ein Rasengleis fördern, wird anstelle einer hellen Stahlfaserbetoneindeckung der Gleisoberbau als Rasengleis realisiert.
Eine Finanzierung der Mehrkosten für das Rasengleis ist im städtischen Haushalt nicht eingeplant. Im Falle einer Förderung wird die Komplementärfinanzierung in Höhe von 10 % der Mehrkosten (ca. 20.000 - 30.000 Euro) aus dem Projekt 5S.660017 Stadtbahnbau/ Folgemaßnahmen finanziert.
Realisierung
Die Sanierung der Gleisanlagen soll in 2027 erfolgen.
Klimawirkungsprüfung
Gemäß DS 24-24424 handelt es sich bei der Planung um ein klimaschutzrelevantes Thema. Die Check-Liste zur Klimawirkungsprüfung ist als Anlage 4 beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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279,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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967,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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53,6 kB
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