Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 26-28480
Grunddaten
- Betreff:
-
Mittelbewirtschaftung; Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Rat der Stadt, Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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05.03.2026
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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10.03.2026
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Beschlussvorschlag
- Der Förderkreis Gut Steinhof e. V. wird auf Grundlage des vorgelegten Kosten- und Finanzierungsplans vom 20.02.2026 mit einem städtischen Zuschuss in Höhe von 70.000 € bei der geplanten Sanierung des Rinderstalldaches sowie der Dachrinne am Speicherhaus des Landtechnik-Museums Gut Steinhof unterstützt.
- Den unter Nummer 1 genannten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen wird zugestimmt.
- Überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von bis zu 80.000 € zur Förderung eines weiteren Nachbarschaftszentrums (Produkt 1.31.3517.10) wird zugestimmt.
- Die Deckung der in den Nummern 1 bis 3 genannten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen erfolgt unter Inanspruchnahme der im Teilhaushalt „Allgemeine Finanzwirtschaft“ ausgewiesenen Deckungsreserve zur Flexibilisierung der Bewirtschaftung für Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Höhe von bis zu 150.000 €.
Sachverhalt
Zur Bedeutung der Deckungsreserve zur Flexibilisierung der Bewirtschaftung für Aufwendungen im Ergebnishaushalt und zum Verfahren der Verwendung der Deckungsreserve wird auf die ausführlichen Erläuterungen zum Sachverhalt im interfraktionellen Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU (Drs. 26‑28476) verwiesen.
Das Landtechnik-Museum Braunschweig Gut Steinhof wird rein ehrenamtlich geführt. Trägerverein ist der Förderkreis Gut Steinhof e. V. Der Verein und das Museum existieren seit 41 Jahren. Bei der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft (AfKW) am 25.05.2023 stellte der Vorsitzende des Förderkreises Gut Steinhof e. V. die Arbeit des Fördervereins und des Landtechnik-Museums Braunschweig ausführlich vor. Die Präsentation ist dem Protokoll der AfKW-Sitzung beigefügt und über das Ratsinformationssystem einsehbar. Das Landtechnik-Museum nutzt drei Gebäude, die ehemalige Scheune, das ehemalige Speicherhaus und den ehemaligen Rinderstall des Gutes Steinhof. In der AfKW-Sitzung wurde ausgeführt, dass sich die überdachte Ausstellungsfläche auf 1.400 qm belaufe, hinzu kämen 800 qm Lagerfläche bzw. weitere Ausstellungsfläche unter freiem Himmel. In der Sitzung wurde auch ausgeführt, dass man sich eine Unterstützung der Stadt bei der denkmalschutzgerechten Sanierung des Rinderstalldaches wünsche. Inzwischen hat der Verein Angebote zur Sanierung des Rinderstalldaches und zur Reparatur der Dachrinne des Speicherhauses eingeholt und einen Kosten- und Finanzierungsplan vorgelegt (siehe Anlage). Wenn man von den voraussichtlichen Gesamtkosten von 215.000 € die eingeplanten Eigenmittel des Fördervereins und die in Aussicht gestellten Zuschüsse von Stiftungen abzieht, verbleiben 70.000 €, die der Verein bei der Stadt Braunschweig beantragt. Der Förderkreis Gut Steinhof e. V. erhält über den Fachbereich 41 einen sogenannten verdeckten Zuschuss von 26.700 € p. a. für die Nutzung der im Eigentum der Stadt stehenden Gebäude auf Gut Steinhof; die im Haushaltsplan ausgewiesenen sog. verdeckten Zuschüsse bilden die unentgeltliche oder vergünstigte dauerhafte und ausschließliche Nutzung städtischer Mietobjekte/Grundstücke bzw. den Verzicht oder Teilverzicht auf erzielbaren Erbbauzins ab (Haushaltsplan, Kapitel 2.2.3.2). Die Pflicht zur Unterhaltung der Gebäude in Dach und Fach liegt beim Verein, der jedoch für die anstehende denkmalschutzgerechte Dachsanierung trotz Einbringung von Eigenmitteln und Eigenleistungen sowie von nicht unerheblichen Drittmitteln auf die weitere finanzielle Unterstützung der Stadt angewiesen ist. Daher soll ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 70.000 € gewährt werden.
Nachbarschaftszentren sind wichtige Anlaufpunkte in den Quartieren, um das Gemeinwesen und den sozialen Zusammenhalt dort zu stärken. Sie dienen als Kommunikationsorte und Treffpunkte. Hier können wichtige soziale Dienstleistungen wie Beratung und Information regelmäßig angeboten werden. Über die Nachbarschaftszentren können und sollen die Angebote im Quartier vernetzt werden. Sie sind Anlaufstellen für bürgerschaftliches Engagement. Gerade in der heutigen Zeit sind Einrichtungen zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts wichtige Pfeiler auch zur Stärkung des demokratischen Gemeinwesens (weitere Erläuterungen finden sich in der Mitteilung der Verwaltung zu Nachbarschaftszentren, Drs. 22-19739). Der Rat hat daher in seiner Sitzung am 12.06.2018 die Verwaltung beauftragt, einen „Bedarfsplan Nachbarschaftszentren“ zu erarbeiten (Drs. 18-08424) und eine Prioritätenliste zur Weiterentwicklung vorhandener oder Schaffung neuer Nachbarschaftszentren vorzulegen. Mittlerweile wurden sechs Nachbarschaftszentren auf Grundlage des genannten Ratsbeschlusses in die Förderung aufgenommen. Zur bisherigen Priorisierung und zur Planung des weiteren Ausbaus wird auf die Mitteilungen der Verwaltung vom August 2022 (Drs. 22-19319) und vom Januar 2023 (Drs. 22-19739, 22‑19739-01) verwiesen. In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit (AfSG) am 15.01.2026 hat die Verwaltung (unter TOP 3.4) den Sachstand zur Umsetzung des Bedarfsplans Nachbarschaftszentren dargestellt, die Erfahrungen aus dem bisherigen Prozess erläutert und einen Ausblick auf die weitere Entwicklung und die weitere Priorisierung gegeben. Auch wurde ausgeführt, dass aktuell keine Haushaltsmittel für weitere Nachbarschaftszentren zur Verfügung stehen. – Die Stadtverwaltung hat am 17.02.2026 in der Informationsveranstaltung zu den Ergebnissen aus der Prozessanalyse zur Haushaltsplanung ausgeführt, dass sich aufgrund der Kommunalwahl im September 2026 und der Neukonstituierung des Rates im November 2026 die Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2027/2028 bis in das Frühjahr 2027 hinziehen werden und eine Freigabe des Haushalts voraussichtlich frühestens im Sommer 2027 stattfinden kann. Zudem sieht der aktuelle Doppelhaushalt 2025/2026 nur die zusätzliche Förderung von zwei Nachbarschaftszentren vor, die bereits umgesetzt wurde (SQUAT/Refugium und das „Quartier:PLUS“ am Schwarzen Berg). Damit das Ausbauprogramm für Nachbarschaftszentren auch nur annähernd wie geplant (Drs. 22-19739-01) fortgesetzt werden kann, ist die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für 2026 erforderlich. Der übliche Jahresförderbetrag von 120.000 € wurde für den vorliegenden Antrag auf acht Monate, mithin 80.000 €, umgerechnet, weil ein entsprechender Ratsbeschluss frühestens am 10.03.2026 gefasst werden kann und folglich der Förderzeitraum für 2026 praktisch nicht mehr als acht Monate betragen kann. Die Beschlussfassung über die konkrete Verwendung der Mittel erfolgt separat unter Berücksichtigung der angesprochenen Priorisierung und nach weiteren Beratungen im AfSG, im VA und im Rat.
Die genannten Maßnahmen sind aus Sicht der antragstellenden Fraktionen prioritär umzusetzen und dulden keinen Aufschub bis zum Inkrafttreten des nächsten (Doppel-) Haushalts, da hiermit eine Verzögerung bis weit in das Jahr 2027 verbunden wäre. Eine darüber hinausgehende Priorisierung, wie in der E-Mail der Verwaltung (Dez. VII) vom 26.01.2024 angesprochen, ist entbehrlich, da die Deckungsreserve von 1,0 Mio. € durch die vorliegenden Anträge nicht vollständig in Anspruch genommen wird.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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