Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 26-28868

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Aufnahme von zusätzlich 7 Gruppen der Betriebskita der VW Financial Service AG in die städtische Förderung (PAM) zum 1. August 2026 ab dem Kindergartenjahr 2026/2027 wird zugestimmt.

 

  1. Die voraussichtlichen Mehrbedarfe von anfänglich jährlich rd. 1.150.000 € zur Aufnahme in die Förderung und die Erträge der VW Financial Service AG in Höhe von anfänglich ca. 473.800 € jährlich werden im Rahmen der noch ausstehenden Haushaltsplanungen für die Jahre 2027 und 2028 angemeldet. Für 2026 werden die anteiligen Aufwendungen, einschließlich des Refinanzierungsbetrages, i. H. v. 282.600 € durch den FB 51 sichergestellt. Zukünftige Anpassungen und Dynamisierungen bei den Förderbeträgen wirken sich auch auf die Höhe des Refinanzierungsbetrages aus.

           

  1. Veränderungen im Hinblick auf die Bedarfe bzw. Gruppenstruktur in den Folgejahren werden im Rahmen der jährlichen Angebotsanpassungen berücksichtigt.

 

  1. Es bedarf parallel dazu keiner weiteren Folgekostenregelung für die Deckung der Kita-Bedarfe aus dem Baugebiet Wenden-West, 1. BA, sowie anteiliger Bedarfe aus dem 2. BA.

 

  1. Der erhöhte Stellenbedarf von 5 Wochenstunden g. D. wird über den Stellenplan 2027 angemeldet.

 

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Sachverhalt

Die Betriebskita Kinderhaus Frech Daxe der VW Financial Service AG (VWFS) wird seit 01.04.2008 als reine Betriebskita ohne städtische Förderung betrieben. Die Finanzierung erfolgte zu 100% durch den Betrieb. Die Betriebskita umfasst ein separates Gebäude für den Betrieb von insgesamt 10 Gruppen (Krippe, Kindergarten, integrative Kindergartengruppen und altersstufenübergreifende Gruppen). Sie liegt im Käferweg 1 im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue.

 

 

Erstmalig zur Planungskonferenz 2024 (jährliche Angebotsanpassungen im Kindertagesstättenbereich für das Kindergartenjahr 2024/2025) wurde seitens der Impuls Soziales Management GmbH & Co.KG als Träger der Betriebskita Frech Daxe von VWFS die Aufnahme einer Gruppe in die städtische Förderung beantragt. Begründet wurde der Antrag mit einer verminderten betrieblichen Nachfrage. Aufgrund der gesamtstädtischen Bedarfslage wurde zum 01.08.2024 die Aufnahme einer Kindergartengruppe zur Deckung des örtlichen Bedarfs in die städtische Förderung befürwortet und beschlossen (DS 24-23083).

 

Zur Planungskonferenz 2025 wurde seitens des Trägers die Aufnahme einer weiteren Gruppe – einer integrativen Kindergartengruppe - für das Kindergartenjahr 2025/2026 in die städtische Förderung beantragt. Mit Blick auf die unverändert hohe Bedarfssituation im integrativen Bereich und Schließung einer Betreuungsgruppe in der ev. Kita Wenden wurde die Aufnahme in die städtische Förderung ab 01.08.2025 ebenfalls befürwortet und beschlossen (DS 25-25074).

 

Im Verlauf des Jahres 2025 wurde von Seiten VWFS signalisiert, dass die Bedarfslage für betriebliche Betreuungsplätze in der Mitarbeiterschaft zunehmend stark rückläufig ist und freie Kapazitäten für öffentliche Gruppen zur Verfügung gestellt werden können.

 

Nach intensiven Gesprächen zwischen VWFS und FB 51 wurde sich darauf verständigt, dass von den verbleibenden 8 Gruppen 7 Gruppen zum Kindergartenjahr 2026/2027 zusätzlich in die städtische Förderung aufgenommen werden. Davon stehen 55 Betreuungsplätze (3 Gruppen) zur Deckung der Bedarfe betrieblicher Kinder („Belegplätze“) für Mitarbeiter*innen der VWFS zur Verfügung. Eine Krippengruppe wird geschlossen. Dies ermöglicht einen nahtlosen Betriebsübergang, ohne dass bereits in Betreuung befindliche Kinder/Familien die Einrichtung verlassen oder ein aufwändiger Trägerwechsel koordiniert werden müssen.

 

Begründung

Die Stadt Braunschweig ist verpflichtet, den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz sicherzustellen, dass gilt auch für Kinder Betriebsangehöriger mit Wohnsitz in Braunschweig. Mit Gründung der Betriebskita hat VWFS als Unternehmen daher über fast zwei Jahrzehnte nicht unerheblich zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs zu Gunsten der Kommune beigetragen und die Kosten hierfür ohne städtische Finanzierung getragen.

 

Über die Jahre hinweg hat die Stadt Braunschweig durch diese Vorgehensweise rund 14,7 Mio Euro nicht aufwenden müssen.

 

Die nun geplante Umstrukturierung und Aufnahme in die PAM-Förderung sichert den Fortbestand der Kindertagesstätte und ermöglicht eine weitergehende Integration der Einrichtung in die kommunale Bedarfsplanung, wobei gleichzeitig die Beibehaltung einer Basisversorgung für betriebliche Betreuungsbedarfe der VWFS sichergestellt wird.

 

Hierbei handelt es sich nicht um eine Unterstützung der VWFS sondern um eine Kooperation, die die Kinderbetreuungsbedarfe in dem Stadtbezirk und seinem Umkreis sicherstellt.

Mit diesem Schritt eröffnet sich für die Stadt die Möglichkeit, die den Haushalt belastenden hohen Investitionskosten für die perspektivischen Kita-Bedarfe aus dem Baugebiet Wenden-West zu vermeiden. In der bereits bestehenden Kita im Käferweg können die Kinder des Baugebiets (1. BA Gesamtbedarf und 2. BA anteilig) versorgt werden ohne hohe investive Folgekosten auszulösen.

 

 

Der Standort liegt entsprechend der geltenden Rechtslage in zumutbarer Entfernung zum Baugebiet (Obergrenze max. 5 km bzw. 30 Minuten) und wäre für Familien auch über die Anbindung des ÖPNV gut erreichbar. Zudem würden die Plätze bereits ab Bezug der ersten Hochbauten zur Verfügung stehen, so dass zuletzt entstandene Versorgungsengpässe aufgrund baulicher Verzögerungen zur Fertigstellung von Kitas ausgeschlossen werden können.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Für die Aufnahme von zusätzlich 7 Gruppen in die kommunale Förderung (PAM) sind Mittel in Höhe von rd. 1.150.000 € jährlich erforderlich. Davon entfallen anteilig rd. 480.000 € (5/12) auf das Jahr 2026. Mietzahlungen und laufende Betriebskosten (z.B. bauliche Unterhaltung, Pflege Außengelände) entstehen der Stadt nicht.

 

Im Rahmen der Refinanzierung der 55 Belegplätze für Betriebskinder ist von VWFS ein jährlicher Erstattungsbetrag von ca. 473.800 € (anteilig 197.400 € für das Jahr 2026) an die Stadt abzuführen. Zukünftige Anpassungen und Dynamisierungen bei den Förderbeträgen wirken sich auch auf die Höhe des Refinanzierungsbetrages aus.

 

Des Weiteren entstehen erhebliche Einsparungen bei den Investitionskosten für mind. 2 Gruppen aus dem Baugebiet Wenden-West, 1. BA, in Höhe von insgesamt mindestens rd. 4 Mio. € sowie perspektivisch je weiterer Gruppe aus dem Baugebiet Wenden-West in Höhe von rd. 2 Mio. €. Planerisch kann nach derzeitigem Stand davon ausgegangen werden, dass investiv voraussichtlich mindestens 10 Mio. € für den Neubau einer 5-gruppigen Kita nicht eingeplant werden müssen.

 

Sofern nach Beschluss die Nachfrage von Betreuungsplätzen – auch unterjährig – rückläufig ist, behält sich FB 51 vor, vorübergehend Gruppen zu schließen und bei anwachsenden Bedarfen wieder in die Förderung aufzunehmen. Die Förderung erfolgt unter Vorbehalt der tatsächlichen Belegung.

Durch den erhöhten Abrechnungsaufwand für die Belegplätze mit VWFS und den örtlich zuständigen Kommunen bei Belegung mit auswärtigen Kindern entsteht ein zusätzlicher Stellenbedarf von 5 Wochenstunden g. D., der über den Stellenplan für 2027 angemeldet wird. Die zusätzlichen Personalkosten werden durch den Mehrertrag bei den Kostenerstattungen anderer Gemeinden sowie bei den Entgelteinnahmen, die auf die Förderung angerechnet werden, den Refinanzierungsbetrag seitens VWFS jedoch nicht vermindern, gedeckt.

 

Zuständigkeit

 

Durch die Angebotsausweitung im Kindertagesstättenbereich wird die Etathoheit des Rates einschließlich der sich hieraus ergebender Auswirkungen auf den Haushalt und Stellenplan tangiert. Des Weiteren entscheidet der Rat nach § 5 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt in Angelegenheiten der Jugendhilfe von grundsätzlicher Bedeutung.

 

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Beschlüsse

Erweitern

19.05.2026 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue - geändert beschlossen

Erweitern

21.05.2026 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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