Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 26-28241-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Beschluss des Stadtbezirksrats vom 04.02.2026 (Vorschlag gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

"Die Verwaltung wird gebeten, in der Neunkirchener Straße sowie in der Straße "Alte Landwehr" an unterschiedlichen geeigneten Stellen, verdeckt, die Geschwindigkeiten zu erfassen und die Ergebnisse dem Bezirksrat zu übermitteln."

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung nimmt verdeckte Geschwindigkeitsmessungen mit Hilfe von Seitenstrahlradargeräten vor. Diese werden in der Regel an Verkehrsschildern in einer Höhe von 0,50 m montiert.

In beiden o. g. Straßen konnten wegen nicht vorhandener Anbríngungsmöglichkeiten die Geschwindigkeiten nicht verdeckt erfasst werden.

Die Verwaltung hat daher in beiden Straßen einen Geschwindigkeitsmessdisplayeinsatz mit Aufzeichnung der Geschwindigkeiten in beide Fahrtrichtungen vorgenommen. Diese Displays werden an vorhandenen Straßenlaternen verkehrssicher in einer Höhe von mindestens 2,25 m (ab Unterkante Gerät zur Fahrbahn) befestigt.

Das Geschwindigkeitsmessdisplay in der Straße Alte Landwehr (Hausnummer 4) wurde in der Zeit vom 21.04.2026 bis 28.04.2026 in Fahrtrichtung Celler Heerstraße und in der Zeit vom 28.04.2026 bis 05.05.2026 in Fahrtrichtung Hinter dem Turme sowie in der Neunkirchener Straße (Hausnummer 69)  in der Zeit vom 28.04.2026 bis 05.05.2026 in Fahrtrichtung Saarlouisstraße und in der Zeit vom 05.05.2026 bis 12.05.2026 in Fahrtrichtung Saarstraße installiert.

Die Messergebnisse sind als Anlage beigefügt.

Insgesamt ist festzustellen, dass sich der überwiegende Teil der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer an die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gehalten hat. Sofern es zu Geschwindigkeitsübertretungen kam, bewegten sich die Überschreitungen weit überwiegend in einem Bereich bis zu zu 10 km/h.

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Anlagen

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