Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 26-29024
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung von Ausbildungsplätzen im Einstellungsjahr 2027
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT II - Personal-, Feuerwehr-, Ordnungs- und Digitalisierungsdezernat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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11.06.2026
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
- Die Bereitstellung von bis zu 94 Ausbildungsplätzen zum 1. August 2027 wird genehmigt.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, allen geeigneten Bewerbenden für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste, ein Einstellungsangebot für diese Laufbahn zu erteilen.
- Die Beamtennachwuchskräfte erhalten die Zusage, dass sie bei Bestehen der Laufbahnprüfung und Erfüllen der sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen (charakterliche/ gesundheitliche Eignung) nach Abschluss der Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden.
Den einzustellenden tariflichen Auszubildenden wird eine unbefristete Übernahme zugesichert, sofern sie Ausbildung/Studium erfolgreich abschließen und die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.
- Die Nachwuchskräfte, die für eine Ausbildung in Kombination mit einer anschließenden Feuerwehrausbildung vorgesehen sind, werden nach der Erstausbildung bis zum Beginn des Vorbereitungsdienstes für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Feuerwehr im Beschäftigtenverhältnis in Vollzeit übernommen, sofern sie die Abschlussprüfung bestehen und die charakterliche, gesundheitliche und sportliche Eignung für den Feuerwehrdienst gegeben ist.
- Sollte sich in einzelnen Berufen ein bisher nicht absehbarer Bedarf ergeben, wird der Verwaltung die Ermächtigung erteilt, diese Ausbildungsplätze im Rahmen der beschlossenen Ressourcen flexibel zu besetzen.
Sachverhalt
Die Stadt Braunschweig bildet seit Jahren sowohl Auszubildende in den Verwaltungsberufen als auch nach dem Berufsbildungsgesetz aus. Darüber hinaus werden verschiedene duale Studiengänge angeboten.
Die erfreuliche Entwicklung des im Jahr 2025 eingerichteten Ausbildungszentrums im Waisenhausdamm verstetigt sich weiter. Auch im laufenden Jahr zeigten sich nach den durchgeführten Auswahlverfahren mehr Bewerbende des Verwaltungsdienstes vom Ausbildungs- und Schulungskonzept im Ausbildungszentrum überzeugt, als ursprünglich Ausbildungs- und Studienplätze vorgesehen waren.
1. Einstellung von Nachwuchskräften
Für das Ausbildungsjahr 2027 wird die Bereitstellung von bis zu 42 Ausbildungsplätzen für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste - davon bis zu 10 Plätze für die Zulassung von Beamtinnen und Beamten zum Aufstieg in diese Laufbahngruppe oder zum Angestelltenlehrgang II – vorgeschlagen.
Aufgrund der Erfahrungen der Vorjahre wird weiterhin vorgeschlagen, dass alle nach dem Auswahlverfahren geeigneten Bewerbenden ein Einstellungsangebot erhalten.
Für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste wird vorgeschlagen, zur Deckung des Personalbedarfs zum 1. August 2027 bis zu 20 Nachwuchskräfte einzustellen. Hier ist die Zahl der Ausbildungsplätze von 25 Stellen im Jahr 2026 wieder auf das Einstellungsniveau der Vorjahre reduziert worden.
Der Personalbedarf ist auch in dieser Laufbahn weiterhin gegeben. Im Hinblick darauf, dass durch den Wegfall der Dienstanfängerzeit ab dem Einstellungsjahrgang 2024 im Jahr 2026 gleichzeitig zwei Einstellungsjahrgänge den Vorbereitungsdienst beenden werden, sollte für den nächsten Einstellungstermin zurückhaltend geplant werden.
Für die Ausbildung der Kaufleute für Büromanagement sind zehn Ausbildungsplätze vorgesehen. Auch in diesem Berufsbild ist weiterhin mit einem hohen Bedarf zu rechnen.
Abgesehen von altersbedingtem Ausscheiden nehmen Mitarbeitende in diesem Bereich die Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung durch einen Wechsel auf Dienstposten des allgemeinen Verwaltungsdienstes in Anspruch mit der Folge, dass Nachfolge für den Einsatz in den Vorzimmern und Sekretariaten sicherzustellen ist.
Auch wenn unter Berücksichtigung der Bedarfslage eine vollständige Besetzung dieser Ausbildungsplätze angestrebt wird, gestaltet es sich schwierig, für diesen Ausbildungsberuf alle Ausbildungsplätze zu besetzen
.
Für den Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste Bibliothek wird die Einstellung einer/eines Auszubildenden vorgeschlagen. Diese Einstellung soll eine sich zum Ausbildungsende abzeichnende Vakanz abdecken. Auch in diesem Berufsfeld besteht ein Fachkräftemangel, sodass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die freiwerdende Stelle extern besetzt werden kann.
Um dem Nachwuchskräftemangel in den akademisch-technischen Berufen entgegenzuwirken, will die Stadt Braunschweig im Einstellungsjahr 2027 bis zu 13 Studienplätze für ein duales Studium (2 Stellen Informatik, 1 Stelle Verwaltungsinformatik und 10 Stellen Soziale Arbeit) anbieten.
Das Studium Soziale Arbeit wird erst seit dem Jahr 2026 an der Ostfalia als dualer Studiengang angeboten. Die Stadt Braunschweig ist hier frühzeitig eine Kooperation mit der Ostfalia eingegangen, um das vorgeschriebene Anerkennungspraktikum im Rahmen des Dualen Studiums anbieten zu können. Darüber hinaus werden weiterhin jährlich 55 Anerkennungspraktikantinnen und -praktikanten eingestellt, um dieses Potenzial zur Deckung des Personalbedarfs an Stammkräften bestmöglich auszuschöpfen.
Wie bisher sollte auch den jetzt einzustellenden Nachwuchskräften in den Beamtenlaufbahnen zu einem frühen Zeitpunkt eine berufliche Perspektive geboten werden.
Es sollte daher wie in den Vorjahren bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Entscheidung getroffen werden, die einzustellenden Beamtennachwuchskräfte bei Bestehen der Laufbahnprüfung nach Abschluss der Ausbildung im Beamtenverhältnis zu übernehmen, sofern die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.
Es wird vorgeschlagen, auch für die tariflich Beschäftigten vor Ausbildungsbeginn die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zuzusichern, sofern die Ausbildung/das Studium erfolgreich abgeschlossen wird sowie die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.
Um Auszubildenden in den Bereichen Handwerk und Technik eine zusätzliche berufliche Perspektive zu eröffnen und dem Nachwuchsmangel bei der Berufsfeuerwehr zu begegnen, sind bereits in verschiedenen technischen Berufen nach Möglichkeit die Ausbildungsplätze in Kombination mit einer Beamtenausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst besetzt worden.
Es ist geplant, im Einstellungsjahr 2027 Ausbildungsplätze in den folgenden Berufen zu besetzen:
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Ausbildungsberuf |
Ausbildungsdauer in |
Anzahl der möglichen Ausbildungsplätze |
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1 |
Energieelektroniker/in |
3 ½ |
1 |
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2 |
IT-Systemelektroniker/in |
3 |
1 |
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3 |
Mechatroniker/in |
3 ½ |
1 |
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4 |
Notfallsanitäter/in |
3 |
3 |
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5 |
Tischler/in |
3 |
2 |
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Gesamt |
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8 |
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Für diese bis zu acht einzustellenden Nachwuchskräfte erfolgt für den Zeitraum zwischen dem Ende der Erstausbildung und dem Beginn des Vorbereitungsdienstes die Übernahme in das Beschäftigtenverhältnis unter der Voraussetzung, dass die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt wird und die charakterliche, gesundheitliche und sportliche Eignung für den Feuerwehrdienst gegeben ist.
Die Verwaltung bittet auch für das Einstellungsjahr 2027 um die Erteilung einer Ermächtigung, die zahlenmäßig zur Verfügung gestellten Ausbildungsplätze flexibel besetzen zu dürfen, sofern sich für den jeweiligen Beruf im zeitlichen Zusammenhang mit dem Ende der Ausbildungszeit ein entsprechender Personalbedarf ergibt.
Im Jahr 2026 werden auf der Grundlage dieser Ermächtigung eingestellt:
- fünf zusätzliche Stadtinspektor-Anwärter/innen
- ein Auszubildender zum Fachinformatiker
2. Finanzielle Auswirkungen
Stadtinspektor-Anwärterinnen bzw. Stadtinspektor-Anwärter
Der durchschnittliche Aufwand für die Ausbildung in der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste beläuft sich auf ca. 107.000,00 € (Bezüge, Lehrgangskosten, Umlage, Trennungsgeld, Reisebeihilfe, Beihilfe etc.). Ausgehend von 32 Kräften ergibt dies einen Gesamtbetrag von ca. 3.424.000 €, der sich auf vier Haushaltsjahre verteilt.
Aufsteigerinnen/Aufsteiger
Bezüge, Beihilfen etc. sind ohnehin für die Aufstiegsbeamtinnen/-beamten zu zahlen. Neben den ihrer Rechtsstellung entsprechenden Bezügen fallen aus Anlass des Aufstiegs und des hierbei zu absolvierenden Lehrgangsbesuches pro Aufsteigerin/Aufsteiger Entgelte i. H. v. voraussichtlich 4.300 € an. Bei maximal zehn Kräften bedeutet dies einen Aufwand von ca. 43.000 €, der sich auf drei Haushaltsjahre verteilt.
Stadtsekretär-Anwärterinnen/-Anwärter
Der durchschnittliche Aufwand für die Ausbildung in der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste beträgt ca. 66.000 € (Bezüge, Lehrgangsentgelte, Beihilfe etc.). Ausgehend von max. 20 Kräften ergibt dies einen Gesamtbetrag von ca. 1.320.000 €, der sich auf 3 Haushaltsjahre verteilt.
Duale Studiengänge
Für die dualen Studiengänge beträgt der Aufwand bei 13 Studierenden rund 1.473.000 €, der sich auf 5 Haushaltsjahre verteilt.
Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Pro Auszubildende/n für die Berufe nach dem BBiG entsteht während der Dauer der Ausbildung ein Aufwand von ca. 76.000 € bei einer dreijährigen und von ca. 88.000 € bei einer dreieinhalbjährigen Ausbildung (Ausbildungsvergütung, Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers, Versicherungsbeiträge für die VBL, Ausbildungskosten für Lehrgänge etc.). Für die dreijährige Ausbildung zur/zum Notfallsanitäter/in liegt der Aufwand aufgrund einer anderen Tarifstruktur bei ca. 84.000 €.
Bei 19 Auszubildenden bedeutet dies einen Aufwand von ca. 1.492.000 €, der sich auf fünf Haushaltsjahre verteilt.
Finanzieller Gesamtaufwand
Dementsprechend ergibt sich für die Bereitstellung der o. a. Ausbildungsplätze ein Gesamtaufwand i. H. v. ca. 7.752.000 €, der sich wie folgt auf die einzelnen Haushaltsjahre verteilen würde:
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-2027: |
ca. |
1.115.000 € |
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-2028: |
ca. |
2.680.000 € |
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-2029: |
ca. |
2.398.000 € |
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-2030: |
ca. |
1.340.000 € |
|
-2031: |
ca. |
219.000 € |
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Es ist vorgesehen, die für den Bedarfsfall vorgeschlagene flexible Besetzung von Ausbildungsplätzen durch einen Minderbedarf auszugleichen, der sich ggf. durch nicht zu besetzende Ausbildungsplätze sowie durch unvorhersehbare vorzeitige Beendigungen von Ausbildungen (z. B. durch Abbruch, endgültiges Nichtbestehen) ergibt.
Für die befristete Übernahme der acht Auszubildenden, die in Kombination mit einer anschließenden Ausbildung für den Feuerwehrdienst eingestellt werden, fallen nach der Erstausbildung bis zum Beginn des Vorbereitungsdiensts bei der Feuerwehr Personalkosten in Höhe von rund 258.000 € an.
Die jeweils notwendigen Haushaltsmittel werden im Rahmen der zukünftigen Haushaltsplanung berücksichtigt.
