Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 26-29091

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH der Finanzierungsvereinbarung gemäß anliegendem Entwurf zuzustimmen.

 

  1. Dem beigefügten Entwurf der neuen Finanzierungsvereinbarung mit Stand 29. April 2026, insbesondere hinsichtlich der wesentlichen Punkte

 

der Vereinbarung einer Laufzeit ab dem 1. Januar 2027 in fünfjährigen Zyklen mit Kündigunsfristen von jeweils einem Jahr vor Ablauf eines Zyklus, somit erstmals zum 31. Dezember 2031 sowie

 

der Zahlung eines jährlichen Gesamt-Gesellschafterbeitrags von insgesamt 210.000 €,
bestehend aus einem Gesellschafterbeitrag von 160.000 € und einem Sonderbeitrag als
namensgebende Stadt von 50.000 €

 

wird zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Finanzierungsvereinbarung mit Stand des Entwurfs vom 29. April 2026 zu unterzeichnen.


 

Reduzieren

Sachverhalt

Die Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg GmbH, an der die Stadt Braunschweig mit 5,2 % beteiligt ist, hatte im Jahr 2021 eine Neuausrichtung beschlossen.

 

Es wird auf die seinerzeitige Vorlage vom 25. Juni 2021 (DS 21-16280) verwiesen, der der Rat in seiner Sitzung am 13. Juli 2021 zugestimmt hatte.

 

Die bisherige Finanzierungsvereinbarung gilt bis Ende des Jahres 2026. Nach Beratung des Gesellschafterausschusses der Gesellschaft am 23. April 2026 und im Aufsichtsrat am 20. Mai 2026 ist nunmehr eine abschließende Beschlussfassung zur neuen Finanzierungsvereinbarung in der Gesellschafterversammlung erforderlich.

 

Die Finanzierungsvereinbarung soll nahtlos an die bisherige anschließen und gilt ab dem 1. Januar 2027 mindestens wieder für 5 Jahre, mithin bis zum 31. Dezember 2031. Eine Zuschusserhöhung für die Stadt ist nicht vorgesehen, es wird wie bisher ein Zuschuss der Stadt Braunschweig in Höhe von 210.000,00 € festgelegt.

 

Mittel in dieser Höhe sind in der Mittelfristplanung des Haushaltes der Stadt berücksichtigt.

 

Wesentliche inhaltliche Änderungen ergeben sich in lediglich § 2 Abs. 2 der Finanzierungsvereinbarung. Diese Regelung wurde zur steuerrechtlichen Klarstellung eingeführt.

 

Die Finanzierungsvereinbarung mit Stand des Entwurfs vom 29. April 2026 ist als Anlage beigefügt.

 

 

 


 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

11.06.2026 - Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung - ungeändert beschlossen

Erläuterungen und Hinweise