Beschlussvorlage - 15-00066

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Die Widmungen der in der Anlage 1 bezeichneten Straßen sind zu verfügen und öffentlich bekanntzumachen.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die formelle Beschlusskompetenz des Bauausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 c der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Widmung von Straßen um eine Angelegenheit, für die der Bauausschuss beschlusszuständig ist.

 

Nach § 6 Abs. 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) vom 24. September 1980 in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit den hierzu erlassenen Richtlinien vom 15. Januar 1992 hat der Träger der Straßenbaulast die Widmung von Straßen zu verfügen. In der Widmungsverfügung ist anzugeben, zu welcher Straßengruppe eine Verkehrsfläche gehört und auf welche Benutzungsart oder Benutzerkreise sie beschränkt werden soll.

 

Die in der Anlage 1 und Anlage 2 aufgeführten Straßen befinden sich entweder in erschlossenen Neubaugebieten oder sind als öffentliche Verkehrsfläche im Bebauungsplan ausgewiesen und sollen entsprechend ihrer verkehrlichen Bedeutung gewidmet werden.

 

Die Zustimmung zur Widmung des jeweiligen Eigentümers für die nicht im Eigentum der Stadt Braunschweig befindlichen Straßengrundstücke liegt vor.

 

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Braunschweig.

 

Aufgrund des Umfanges der Anlage 2 wird auf deren Abdruck verzichtet, sie ist jedoch digital im Ratsinformationssystem hinterlegt.

 

Der Text für die Veröffentlichung durch zweiwöchigen Aushang am Rathaus (Hauptportal, Platz der Deutschen Einheit 1) ist als Anlage 3 beigefügt. Ein Hinweis auf die Tatsache, den Ort und die Dauer dieses Aushanges wird in der Braunschweiger Zeitung erfolgen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.06.2015 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel - zur Kenntnis genommen

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25.06.2015 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 332 Schunteraue - ungeändert beschlossen

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25.06.2015 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien - ungeändert beschlossen

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30.06.2015 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel - ungeändert beschlossen

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01.07.2015 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet - ungeändert beschlossen

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01.07.2015 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt - ungeändert beschlossen

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01.07.2015 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach - ungeändert beschlossen

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07.07.2015 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet - ungeändert beschlossen

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07.07.2015 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 132 Viewegsgarten-Bebelhof - ungeändert beschlossen

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14.07.2015 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode - ungeändert beschlossen

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16.07.2015 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde - ungeändert beschlossen

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22.09.2015 - Bauausschuss - ungeändert beschlossen