Antrag (öffentlich) - 26-29200
Grunddaten
- Betreff:
-
Deutscher Kinderschutzbund - institutionelle Förderung
Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 26-28823
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Gruppe BIBS/Robert Glogowski im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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30.06.2026
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Beschlussvorschlag
Der Beschluss der Vorlage 26-28823 wird wie folgt geändert:
Der Sperrvermerk zu FWE 092 NEU „Deutscher Kinderschutzbund" wird nicht aufgehoben.
1. Die rechtliche Zulässigkeit der institutionellen Förderung von Geschäftsführungskosten freier Träger wird rechtlich geprüft, insbesondere unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 GG) und des NKomVG.
2. Bis zur Einbringung des nächsten Doppelhaushalts wird eine Förderrichtlinie entwickelt, die verbindlich klärt, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Verwaltungs- und Strukturkosten freier Träger förderungsfähig sind.
3. Nach Vorlage der Rechtsprüfung und Verabschiedung der Förderrichtlinie wird erneut über die Aufhebung des Sperrvermerks und die dauerhafte Förderung des Deutschen Kinderschutzbundes OV Braunschweig e.V. entschieden.
Sachverhalt
Der Kinderschutzbund Ortsverband Braunschweig e.V. leistet seit über 50 Jahren unverzichtbare Arbeit für Kinder, Jugendliche und Familien in dieser Stadt. Mit dem Kinder- und Jugendtelefon, der Gewaltberatungsstelle, den Patenschaften und dem Braunschweiger Netzwerk Kinderschutz nimmt er Aufgaben wahr, die für den sozialen Zusammenhalt dieser Stadt von zentraler Bedeutung sind. Diese Arbeit verdient dauerhafte und verlässliche Unterstützung. Aus diesem Grund ist eine ordentliche Entscheidungsgrundlage die Voraussetzung für eine nachhaltige Förderung.
Zu Punkt 1 Rechtsprüfung:
Die Verwaltung hat ausschließlich den Einzelantrag des DKSB geprüft, nicht dessen stadtweite Folgewirkungen. Die Anerkennung der TVöD-Umstellung als Fördergrund sowie die anteilige Finanzierung von Geschäftsführungskosten stellen eine neue Förderkategorie dar, die bislang weder durch eine Richtlinie noch durch eine Rechtsprüfung abgesichert ist. Art. 3 GG und das NKomVG verpflichten die Stadt zur Gleichbehandlung vergleichbarer Träger. Ohne rechtliche Klärung, ob und unter welchen Bedingungen diese Förderlogik zulässig ist, und ohne Abschätzung der Folgekosten bei konsequenter Anwendung des Gleichbehandlungsgebots, ist eine verantwortungsvolle Ratsentscheidung nicht möglich. Das Klage- und Haushaltsrisiko ist real.
Zu Punkt 2 Förderrichtlinie:
Die institutionelle Förderung von Projektkosten freier Träger ist in Braunschweig etablierte Praxis. Die Förderung von Geschäftsführungskosten als dauerhafter Strukturkostenanteil ist dagegen eine neue Qualität, für die kein Regelwerk existiert. Es fehlen Kriterien für die Zuwendungsfähigkeit einzelner Kostenpositionen, für die Abgrenzung zwischen Projekt- und Strukturförderung, für den förderfähigen Anteil von Geschäftsführungstätigkeiten, für den Umgang mit TVöD-Umstellungen als Fördergrund sowie für Obergrenzen und Dynamisierung. Solange sie fehlen, ist jede Einzelfallentscheidung rechtlich angreifbar und politisch nicht konsistent vertretbar. Die Richtlinie muss vor dem nächsten Doppelhaushalt vorliegen, damit sie unmittelbar in die Haushaltsplanung einfließen kann.
Zu Punkt 3 Erneute Entscheidung:
Die Ablehnung des Sperrvermerks ist keine endgültige Absage an den Kinderschutzbund, sondern eine Verfahrensentscheidung. Sobald Rechtssicherheit besteht und eine Förderrichtlinie verabschiedet ist, soll der Rat unverzüglich erneut entscheiden. Der DKSB hat seinen Bedarf nachvollziehbar dargelegt und Kostenaufstellungen sowie Stellenpläne vorgelegt. Diese Unterlagen können unmittelbar als Grundlage für eine Entscheidung auf Basis der neuen Richtlinie dienen. Die erneute Entscheidung ist damit kein bürokratischer Umweg, sondern der direkte Weg zu einer Förderung, die rechtssicher, gleichbehandlungskonform und dauerhaft tragfähig ist – für den Kinderschutzbund und für alle vergleichbaren Träger der Stadt.
