Rat und Stadtbezirksräte

Auszug - Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 19-11874 "Änderung der Kostenpauschale für die Gruppen der Kooperativen Ganztagsschulen und der Schulkindbetreuungs-Entgelte" Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  

Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig
TOP: Ö 14.1
Gremium: Rat der Stadt Braunschweig Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 18.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 11:00 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus, Großer Sitzungssaal
Ort: Platz der Deutschen Einheit 1, 38100 Braunschweig
19-12374 Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 19-11874 "Änderung der Kostenpauschale für die Gruppen der Kooperativen Ganztagsschulen und der Schulkindbetreuungs-Entgelte"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag (öffentlich)
  Bezüglich:
19-11874
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsfrau Dr. Flake bringt den Änderungsantrag 19-12374 ein und begründet diesen. Ratsfrau Buchholz bringt den Änderungsantrag 19-12411 ein und begründet diesen. Nach Aussprache lässt stellvertretender Ratsvorsitzender Edelmann zunächst über den Änderungsantrag 19-12411 und anschließend über den Änderungsantrag 19-12374 (mit Änderung in Ziff. 4 des Beschlussvorschlages) abstimmen. Er stellt fest, dass sich mit Annahme des Änderungsantrages 19-12374 eine Abstimmung über die Vorlage 19-11874 erledigt hat.

 


Beschluss (geändert):

  1. r die Gruppen an den Kooperativen Ganztagsgrundschulen (KoGS) bis 16:00 Uhr bzw. 17:00 Uhr wird für die Ferienbetreuung und Materialaufwendungen eine Kostenpauschale von 30,00 € bzw. 60,00 € pro Kind und Monat erhoben.

 

2. Die Änderung der Entgeltstaffel des Entgelttarifs für die Kindertagesstätten sowie    Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig wird wie folgt geändert: 

Bis 15 Uhr: 0 Euro

Bis 16 Uhr: 30 Euro

Bis 17 Uhr:  60 Euro

 

3. Die Änderung der Entgeltstaffel des Entgelttarifs für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig wird entsprechend geändert.

 

4. BUT-Berechtigte zahlen wie bisher kein Entgelt. Auf gesonderten Antrag können Familien mit einem maßgeblichen Einkommen von weniger als 23.000 ebenfalls von der Entgeltzahlung befreit werden.

 

5. Die Mehreinnahmen gegenüber der bisherigen Entgeltstaffel werden zur Qualitätsverbesserung in der Schulkindbetreuung, d.h. insbesondere zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels im Rahmen der Inklusion verwendet.

 

6. Die Änderungen treten zum 1. August 2020 in Kraft.

 

7. Die Verwaltung wird beauftragt, ein mit den Einrichtungen der Schulkindbetreuung abgestimmtes Umsetzungskonzept für einen Einstieg in die Inklusion zu entwickeln, das spätestens im Jahr 2021 greift. Hierfür soll es im Frühjahr 2020 einen Workshop zur Entwicklung geben.


Abstimmungsergebnis:

bei einigen Gegenstimmen beschlossen

Erläuterungen und Hinweise