Rat und Stadtbezirksräte
Auszug - Förderung der Kindertagesstätten der Träger der freien Jugendhilfe und Eltern-Kind-Gruppen; Anrechnung der Finanzhilfe des Landes für Personalkosten
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Ziffer IX „Finanzmittel des Landes" der Anlage 1 zum Ratsbeschluss vom 21. Dezember 2004 - Grundsätze zur Förderung von Kindertagesstätten der Träger der freien Jugendhilfe und Eltern Kind Gruppen -, zuletzt geändert mit Ratsbeschluss vom 4. September 2018, wird wie folgt ergänzt:
„Für Gruppen mit Kindern im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung erfolgt die Anrechnung auf Basis der erhöhten Finanzhilfesätze gem. § 16 b Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG)."
Die Ergänzung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen