Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 15-00456
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Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 111 Abs. 7 NKomVG i. V. m. § 25 a Abs. 1 und 2 GemHKVO sowie dem Ratsbeschluss vom 16. Februar 2010.
Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen hat der Rat über die Annahme der Schenkung die Be-schlusszuständigkeit, da der Wert der Schenkung oberhalb der Wertgrenze liegt.
Im Rahmen des Umbaus des Autobahndreiecks BS-Südwest (A 39/A 391) hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die private Beleuchtungsanlage der Interessengemeinschaft Füllerkamp e. V. (IGF) im Bereich der Straßen Füllerkamp erweitert:
Zu den bereits vorhandenen Masten in den Gärten wurden weitere Holzmasten mit Beleuch-tungseinrichtungen installiert und ebenfalls an das private Beleuchtungsnetz (Schalteinrichtung des Vereinsheimes der IGF) angeschlossen. Diese Maßnahmen aus dem Jahr 2010 wurden in Anlehnung an die Standards für die öffentliche Beleuchtung der Stadt Braunschweig umgesetzt.
Inzwischen wurden die Straßen der IGF von der Stadt Braunschweig übernommen und gewidmet (DS-Nr.: 14806/11). Die Beleuchtungsanlage wurde weiter von der IGF betrieben.
Die IGF hat die Stadt Braunschweig gebeten, die Beleuchtungsanlage - wie auch die Straßen - in das Eigentum und den Betrieb zu übernehmen.
Diesem Anliegen zu entsprechen ist im Grundsatz geboten, da die Straßen inzwischen öffentlich gewidmet sind.
Nach Prüfung kann nicht die gesamte Anlage übernommen werden. Die Schalteinheit, die Beleuchtungseinrichtungen auf den weiterhin privaten Nebenwegen sowie die Beton- und Holzmasten der Stromversorgung (an denen auch Leuchten installiert sind) verbleiben im Eigentum der IGF bzw. im Eigentum der Braunschweiger Versorgungs-AG.
Die 9 Holzmasten, die 26 Leuchten mit den dazugehörigen Auslegern und die Leitungsanlage müssen für den Betrieb am öffentlichen Beleuchtungsnetz im Rahmen einer Schenkung von der Stadt übernommen werden. Der Wert der Beleuchtungsanlage beträgt zurzeit 26.000 €.
Für die erforderlichen Anschluss-, Installations- und Dokumentationsarbeiten sind einmalige Kosten von 8.700 € anzusetzen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel stehen unter dem Projekt 4S.660006 zur Verfügung.
Im Weiteren sind für den Betrieb der Anlage nach derzeitigem Ausbaustand Energiekosten von ca. 1.850 €/Jahr und für die Wartung ca. 350 €/Jahr zu veranschlagen. Diese Kosten werden über das jährliche Leistungsentgelt des Dienstleistungsvertrages der öffentlichen Beleuchtung mitgetragen.
Der Schenkungsvertrag ist als Anlage beigefügt.
Beschluss:
„Die Beleuchtung der gewidmeten Straßen im Gebiet Füllerkamp wird künftig als öffentliche Beleuchtung durch die Stadt Braunschweig betrieben.
Der Übernahme der Beleuchtungseinrichtungen durch die Schenkung gemäß dem beigefügten Schenkungsvertrag wird zugestimmt.“
Anlage/n:
Anlage 1: Schenkungsvertrag
Anlage 2: Inventarverzeichnis zum Schenkungsvertrag
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Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
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1 | Schenkungsvertrag Füllerkamp (72 KB) | ||
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2 | Inventarverzeichnis zum Schenkungsvertrag (53 KB) |