Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16-03134
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Sachverhalt:
Begründung:
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt am 21. Oktober 2016 den Haushaltsplanentwurf der Sonderrechnung Abfallwirtschaft als Anlage zum Haushaltsplanentwurf vorgelegt. In dem Vorbericht des Haushaltsplanentwurfs der Sonderrechnung Abfallwirtschaft werden zur Entwicklung der Abfallgebühren 2017 konstante Gebühren für die Rest- und Bioabfallbehälter prognostiziert. Dies hat sich bei der endgültigen Gebührenkalkulation bestätigt.
Im Einzelnen:
1Vorgesehene Gebühren ab 1. Januar 2017
In der folgenden Tabelle sind die wesentlichen Gebührensätze kurz dargestellt.
Die Gebührenkalkulation ist als Anlage 1 beigefügt, die vollständige Übersicht inkl.
Vergleich zum Vorjahr findet sich in der Synopse zum Gebührentarif der Satzung in
Anlage 3.
| Gebühr | Bisherige | Veränderung | Erläuterung (s. Anlage 1) |
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Restabfallbehälter | 6,43 €/100 l | 6,43 €/100 l | 0,0 % | 2.3.1 |
Bioabfallbehälter | 3,96 €/100 l* | 5,94 €/100 l | 0,0 %* | 2.3.2 |
Restabfallsäcke | 5,00 €/Stück | 5,00 €/Stück | 0,0 % | 2.3.3 |
Grünabfallsäcke | 5,00 €/Stück | 5,00 €/Stück | 0,0 % | 2.3.3 |
Sperrmüll inkl. Altgeräte | 15,00 € | 15,00 € | 0,0 % | 2.3.4 |
Gebühr bei Änderung des Behältervolumens | 20,00 € | 20,00 € | 0,0 % | 2.3.5 |
Pauschalgebühr für nicht gewerbliche Einzelanlieferung von Kleinmengen bis 3 m³ a) Restabfall b) Grünabfall |
15,00 € 10,00 € |
10,00 € 10,00 € |
50,0 % 0,0 % |
2.2.3 2.2.2.2.6 |
* Geänderte Darstellungsweise aufgrund der Verlängerung der wöchentlichen Leerung der Bioabfallbehälter, monatliche Gebühren für Behälter mit verlängerter wöchentlicher Leerung bleiben konstant.
Für einige häufig verwendete Behälter ergeben sich folgende Gebühren:
Restabfall | monatl. Gebühr | bisherige monatl. Gebühr |
wöchentliche Leerung |
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550 Liter | 153,20 € | 153,20 € |
770 Liter | 214,48 € | 214,48 € |
1 100 Liter | 306,40 € | 306,40 € |
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zweiwöchentliche Leerung |
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40 Liter | 5,58 € | 5,58 € |
60 Liter | 8,36 € | 8,36 € |
80 Liter | 11,15 € | 11,15 € |
120 Liter | 16,72 € | 16,72 € |
240 Liter | 33,43 € | 33,43 € |
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vierwöchentliche Leerung |
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40 Liter | 2,79 € | 2,79 € |
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Bioabfall | monatl. Gebühr | bisherige monatl. Gebühr |
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60 Liter | 7,72 € | 7,72 € |
120 Liter | 15,44 € | 15,44 € |
Die Pauschalgebühren für private Kleinanlieferungen bis 3 m³ pro Anlieferung werden aufgrund der Empfehlungen aus dem Abfallwirtschaftskonzept für Anlieferungen von Restabfall von 10,00 € auf 15,00 € angehoben. Für Grünabfall bleibt die Gebühr bei 10,00 €. Bei Anlieferungen von Restabfall und Grünabfall wird die Gebühr für Restabfall erhoben. Bei den weiteren Pauschalen gibt es keine Anpassungen (s. 2.2.3). Für Direktanlieferungen von Restabfall am Abfallentsorgungszentrum, die nach Gewicht abgerechnet werden (rd. 20 t in der Regel gewerbliche Anlieferungen), erhöht sich die Gebühr um 1,0 % auf 231,34 €/t (s. 2.2.1). Für Direktanlieferungen von Grünabfall, die nach Gewicht abgerechnet werden, bleibt die Gebühr bei 35,00 €/t (s. 2.2.2.2.6). Die Gebühr für die Annahme von Straßenbauabfällen (insbesondere aus städtischen Baumaßnahmen) erhöht sich um 2,1 % auf 31,23 €/t (s. 2.2.4).
2 Zusammenfassende Darstellung
Die Gebühren für die Restabfallbehälter bleiben konstant. Im Einzelnen sind folgende Punkte für die Gebührenentwicklung maßgeblich („(+)“ gebührensteigernd; „(-)“ gebührenmindernd):
(+) Erhöhung der Quersubventionierung für den Bereich Bioabfall aufgrund der Verlängerung der wöchentlichen Leerung der Bioabfallbehälter mit dem Ziel einer gleichmäßigen Gebührenentwicklung für die Bereiche Rest- und Bioabfall, um die Getrenntsammlung zu fördern (410.000 €)
(+) Höhere Aufwendungen für die an ALBA-BS zu zahlenden Leistungsentgelte aufgrund der vertraglich vereinbarten Indexanpassung und der Containersammlung bei den Elektroaltgeräten (rd. 330.000 €)
(-) Einbeziehung einer höheren Überdeckung aus Vorjahren (rd. 566.400 €)
(-) Höhere Erträge aus der Gebühr für Direktanlieferungen bis 3 m³ (160.000 €)
(-) Geringere Aufwendungen für die thermische Restabfallbehandlung aufgrund der rückläufigen Mengen (157.800 €)
Bei den Bioabfallbehältern resultieren die konstanten Gebühren aus folgenden Gegebenheiten:
(+) Erhöhung des an ALBA-BS zu zahlenden Leistungsentgeltes für die Einsammlung des Bioabfalls aufgrund der vertraglich vereinbarten Indexanpassung und der Verlängerung der wöchentlichen Leerung der Bioabfallbehälter (417.200 €)
(+) Erhöhung des an ALBA-BS zu zahlenden Leistungsentgeltes für die Verwertung des Bioabfalls aufgrund der vertraglich vereinbarten Indexanpassung und einer Vertragsanpassung (180.000 €)
(-) Erhöhung der Quersubventionierung für den Bereich Bioabfall aufgrund der Verlängerung der wöchentlichen Leerung der Bioabfallbehälter mit dem Ziel einer gleichmäßigen Gebührenentwicklung für die Bereiche Rest- und Bioabfall, um die Getrenntsammlung zu fördern (410.000 €)
(-) Einbeziehung einer höheren Überdeckung aus Vorjahren (rd. 175.000 €)
(-) Steigerung des Behältervolumens 1,1% (entspricht rd. 56.000 €)
Die in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Aufwendungen ergeben sich im
Wesentlichen aus dem mit der Remondis GmbH & Co. KG Region Nord (REMONDIS)
geschlossenen Vertrag zur thermischen Restabfallbehandlung sowie aus dem mit der
ALBA Braunschweig GmbH (ALBA-BS) abgeschlossenen Leistungsvertrag II (Abfall) bzw. aus der dazugehörigen Ergänzungsvereinbarung vom 19. Mai 2004. Zudem werden in der Kalkulation die weiteren Ergänzungsvereinbarungen hinsichtlich der Transportkosten, der Erfassung von Elektroaltgeräten, der Sperrmüllsortierung sowie der Anpassung der Entgelte auf Basis der Angemessenheitsprüfung zum 1. Januar 2011 und zum 1. Januar 2016 berücksichtigt.
Des Weiteren werden in die Kalkulation die vertragsgemäß von der Stadt für die
Entsorgung des Bio- und Grünabfalls zu entrichtenden Entgelte aus dem Entsorgungsvertrag zwischen ALBA-BS und der ALBA Niedersachsen-Anhalt GmbH (ALBA-NA; ehem. Braunschweiger Kompost GmbH) einbezogen.
Aufgrund der Einführung der Wertstofftonne werden darüber hinaus die Aufwendungen für die Einsammlung, Sortierung und Verwertung des kommunalen Anteils an der Wertstofftonne in der Kalkulation der Restabfallbehälter gesondert mit berücksichtigt.
Zudem wird die dem Rat auf Empfehlung aus dem Abfallwirtschaftskonzept vorgeschlagene Verlängerung der wöchentlichen Leerung der Bioabfallbehälter von drei auf sechs Monate berücksichtigt.
Der Kalkulationszeitraum entspricht dem Kalenderjahr.
Gemäß § 5 Abs. 2 NKAG sind entstandene Gebührenunter- bzw. -überdeckungen innerhalb der nächsten 3 Jahre auszugleichen. Dabei wird die derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche Anpassung, dass der Dreijahreszeitraum erst mit der Feststellung der Ergebnisse beginnen soll, bereits berücksichtigt, um eine möglichst gleichmäßige Gebührenentwicklung zu erhalten. Bei der Kalkulation für das Jahr 2017 werden daher die noch nicht in die Kalkulation der Vorjahre einbezogenen Ergebnisse des Jahres 2014 weitgehend berücksichtigt. Die verbleibenden Ergebnisse des Jahres 2014 werden dann in der Kalkulation 2018, die Ergebnisse des Jahres 2015 in der Kalkulation 2018 oder 2019 berücksichtigt (vgl. hierzu die Ausführungen zu den einzelnen Gebührentatbeständen, z. B. Ziffer 2.3.1.13 für die Restabfallbehälter).
Es wird eine aufgrund von § 12 Abs. 5 Niedersächsisches Abfallgesetz zulässige Quersubventionierung der Bioabfallbehälter durch die Restabfallbehälter vorgenommen, damit die Gebühren für diese beiden Leistungsbereiche in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Damit soll ein Anreiz zur sortenreinen Abfalltrennung geschaffen werden. Im Bereich der Grünabfallentsorgung wird ebenfalls eine Quersubventionierung durch die Restabfallbehälter vorgenommen.
Für die Einlagerung von belasteten Straßenbauabfällen schlägt die Verwaltung eine Anhebung der derzeitigen Gebühr vor.
Beschluss:
„Die als Anlage 2 beigefügte Elfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Braunschweig (Abfallentsorgungsgebührensatzung) wird beschlossen.“
Anlage/n:
1.Gebührenkalkulation einschließlich Erläuterungen zur Änderung der Abfallentsorgungsgebührensatzung
2.Elfte Satzung zur Änderung der Abfallentsorgungsgebührensatzung
3.Synopse zur Änderung der Abfallentsorgungsgebührensatzung
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1 | Anlagen 1-3 (444 KB) |