Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16-03146
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Sachverhalt:
Die vom Rat beschlossene Stadionordnung für das Eintracht-Stadion wurde im Amtsblatt für die Stadt Braunschweig vom 5. September 2013 Nr. 10 Seite 33 veröffentlicht. § 7 Abs.1 regelt, welche Gegenstände von Besuchern des Stadions nicht mitgeführt werden dürfen.
Nach der bisherigen Fassung des Buchstaben l) sind „Tiere mit Ausnahme von Blindenhunden;“ im Stadion verboten.
Der Begriff „Blindenhunde“ soll auf Beschluss des Rates vom 15. Juli 2014 durch „Assistenzhunde“ ersetzt werden. Assistenzhunde umfassen entsprechend § 4 Nr. 8 der Hundesteuersatzung der Stadt Braunschweig in der aktuell gültigen Fassung alle Hunde, die zur Hilfe blinder, tauber oder sonstiger hilfloser Personen unentbehrlich sind, insbesondere solcher, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“, „GL“ oder „H“ besitzen.
Die Änderung der Stadionordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Beschluss:
„Die Erste Satzung zur Änderung der Stadionordnung für das Eintracht-Stadion vom 29. August 2013 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.“
Anlage/n:
Satzungsentwurf
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Anlagen: | ||||
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1 | Veröffentlichungstext2016 (11 KB) |