Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16-03150
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Sachverhalt:
Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr hat den Obengenannten als Stellvertretenden Ortsbrandmeister vorgeschlagen.
Die für die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis geforderten fachlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen werden erfüllt.
Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes.
Beschluss:
Das nachstehend aufgeführte Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Braunschweig wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen:
lfd. Nr. | Ortsfeuerwehr | Funktion | Name, Vorname |
1 | Timmerlah | Stellvertretender Ortsbrandmeister | Balke, Jörg |
Anlage/n:
Keine