Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16-03282
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Sachverhalt:
Ergebnishaushalt
1. Teilhaushalt Finanzen
Zeile 15Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt4E.21NEU Gebäude Naumburgstraße 23 / Umbau für FB 37
Sachkonto421110 Grundstücke und bauliche Anlagen/Instandhaltung
Bei dem o. g. Projekt wird ein außerplanmäßiger Aufwand in Höhe von 717.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2016:0,00 €
außerplanmäßig beantragt:717.000,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel:717.000,00 €
Wegen des Zustroms unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge nach Braunschweig sollte ursprünglich das Gebäude Naumburgstr. 23 für deren Unterbringung hergerichtet werden. Hierfür hatte der Rat der Stadt 2015 insgesamt 1,6 Mio. € bereitgestellt. Da sich die Flüchtlingssituation inzwischen merklich entspannt hat, besteht kein Bedarf mehr das Gebäude Naumburgstr. 23 entsprechend auszubauen.
Allerdings muss es nunmehr für die Laufbahnausbildung der Berufsfeuerwehr Braunschweig hergerichtet werden. Für etwa 60 Mitarbeiter (je Jahrgang 24 Auszubildende und Ausbilder) müssen u. a. Lehrsäle, Lager für die persönliche Schutzausrüstung und Sanitäranlagen geschaffen werden.
Diese Nutzung ist notwendig, da die Mitarbeiterzahl des FB 37 stetig steigt. Verantwortlich dafür ist die verlängerte Ausbildungszeit von 24 Monaten nach der „Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen der Fachrichtung Feuerwehr (APVO-Feu)“ und die darin enthaltene 38 Wochen dauernde Rettungsdienstausbildung, die ursprünglich von der Rettungsdienstschule des Städtischen Klinikums Braunschweig durchgeführt werden sollte, nun aber aus personellen Gründen von der Berufsfeuerwehr Braunschweig selber durchgeführt werden muss. Hinzu kommt der steigende Bedarf weiterer Büro-Arbeitsplätze. Im Jahr 2016 sind 6 neue Planstellen hinzugekommen (u.a. zwei Stellen im Vorbeugenden Brandschutz für die Erhöhung der Kapazitäten der Brandverhütungsschauen nach § 27 NBrandSchG).
Dieser Raumbedarf kann durch die vorhandenen Standorte Hauptfeuerwache und Süd-wache nicht gedeckt werden, da beide Liegenschaften maximal ausgelastet sind. Auf beiden Wachen wurden bereits zusätzliche Raumkapazitäten in Containern geschaffen.
Der Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss (DS 16-03281) ist zur Beratung im Bauausschuss am 22.11.2016 vorgesehen. Die hier beantragte außerplanmäßige Mittelbereitstellung erfolgt vorbehaltlich des Beschlusses des Bauausschusses. Sollte der Beschluss des Bauausschusses nicht erfolgen, würde auch die außerplanmäßige Mittelbereitstellung nicht mehr erforderlich werden.
Deckung:
Art der Deckung | / Kostenart | Bezeichnungen | Betrag - € - |
-Minderaufwendungen | 4S.210080 /421110 | UmF Unterbringung / Umbau Naumburgstraße 23 | 717.000 |
2. Teilhaushalt Fachbereich Soziales und Gesundheit
Zeile 13Aufwendungen für aktives Personal
Produkt1.31.3517.20 Leistungen des Büro für Migrationsfragen
Sachkonto401910 Beschäftigungsentgelte
Bei der o. g. Kontierung werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 76.400,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 20160,00 €
überplanmäßig beantragt76.400,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel:76.400,00 €
Im Teilhaushalt Ref. 0500 – Sozialreferat - sind 2016 für Beschäftigungsentgelte 89.500 Euro veranschlagt, außerdem wurde ein Haushaltsrest aus 2015 in Höhe von 13.000 Euro übertragen, d.h. für 2016 standen zu Beginn des Haushaltsjahres 102.500 Euro zur Verfügung. Die Mittel sind wie auch in den Vorjahren vorgesehen für Honorare zur Betreuung des Interkulturellen Gartens sowie zur Durchführung von Sprachförderungsmaßnahmen für Migranten. Beide Aufgaben werden vom Büro für Migrationsfragen koordiniert. Im April 2016 wurde das Büro für Migrationsfragen aus dem Sozialreferat herausgelöst und dem Fachbereich 50 - Soziales und Gesundheit - zugeordnet. Dies hat zur Folge, dass die jeweiligen Aufgaben übergegangen sind und die dazugehörigen Finanzmittel in den Teilhaushalt des Fachbereichs 50 übertragen werden müssen. Von den o.a. Mitteln 2016 wurden bis zur Organisationsänderung 19.059,99 Euro für Beschäftigungsentgelte und 6.985,00 Euro für ehrenamtlich Tätige aus dem Teilhaushalt Ref. 0500 kassenwirksam verausgabt. Die restlichen Mittel in Höhe von 76.400 Euro müssen überplanmäßig in den Teilhaushalt FB 50 umgesetzt werden. In Höhe von 57.172,34 Euro (davon 45.170,34 Euro für Beschäftigungsentgelte und 12.002,00 Euro für ehrenamtlich Tätige) wurden hier bereits Zahlungen vorfinanziert, die restlichen Zahlungen werden bis Jahresschluss zu leisten sein. Die Vorfinanzierungsbeträge müssen spätestens zum Jahresende wieder für Zahlungen des geplanten Zwecks zur Verfügung stehen. Andernfalls würde im Teilhaushalt FB 50 eine ungedeckte Überschreitung entstehen.
Deckung:
Art der Deckung | Produkt / Kostenart | Bezeichnungen | Betrag - € - |
- Minderaufwendungen - | 1.31.3119.40/ 401910 | Leistungen des Sozialreferates / Beschäftigungsentgelte | 76.400,00 € |
3. Teilhaushalt Fachbereich Soziales und Gesundheit
Zeile 18Transferaufwendungen
Produkt1.31.3517.20 Leistungen des Büro für Migrationsfragen
Sachkonto431810 Zuschuss an übrige Bereiche
Bei der o. g. Kontierung werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 195.400,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 20160,00 €
überplanmäßig beantragt195.400,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel:195.400,00 €
Im Teilhaushalt Ref. 0500 – Sozialreferat - sind 2016 für Zuschüsse zur Förderung der Integration, an die Flüchtlingshilfe Refugium e.V., das Haus der Kulturen und die Projekte Nähwerk statt Flickwerk, Heidberg AKTIV sowie Demokratie Leben! Mittel in Höhe von 333.500 Euro veranschlagt. Diese Zuschüsse werden vom Büro für Migrationsfragen koordiniert. Im April 2016 wurde das Büro für Migrationsfragen aus dem Sozialreferat herausgelöst und dem Fachbereich 50 - Soziales und Gesundheit - zugeordnet. Dies hat zur Folge, dass die jeweiligen Aufgaben übergegangen sind und die dazugehörigen Finanzmittel in den Teilhaushalt des Fachbereichs 50 übertragen werden müssen. Von den o.a. Mitteln 2016 wurden bis zur Organisationsänderung 138.090,00 Euro aus dem Teilhaushalt Ref. 0500 kassenwirksam verausgabt. Die restlichen Mittel in Höhe von 195.400 Euro müssen überplanmäßig in den Teilhaushalt FB 50 umgesetzt werden. In Höhe von 157.298,00 Euro wurden hier bereits Zahlungen vorfinanziert, die restlichen Zahlungen werden bis Jahresschluss zu leisten sein. Die Vorfinanzierungsbeträge müssen spätestens zum Jahresende wieder für Zahlungen des geplanten Zwecks zur Verfügung stehen. Andernfalls würde im Teilhaushalt FB 50 eine ungedeckte Überschreitung entstehen.
Deckung:
Art der Deckung | Produkt / Kostenart | Bezeichnungen | Betrag - € - |
- Minderaufwendungen - | 1.31.3119.40/ 431810 | Leistungen des Sozialreferates / Zuschuss an übrige Bereiche | 195.400,00 € |
Beschluss:
„Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG
wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.“
Anlage/n:
keine