Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16-03385
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Sachverhalt:
Bereits bei der Zustimmung des Rates (am 21.10.2014) zur Sanierung des Badezentrums Gliesmarode durch den Unternehmer Friedrich Knapp war das Schulschwimmen Bestandteil des Erbbaurechts. Im entsprechenden Vertrag war festgelegt, dass das Schulschwimmen ermöglicht werden sollte. Grundlage der zu entrichtenden Entgelte sollten „marktübliche Tarife“ sein.
Die Verwaltung hat nun Verhandlungen mit der Betriebsgesellschaft unter der selbstgewählten Vorgabe geführt, dass die Entgeltsumme die einzusparenden Beförderungskosten für die Schulkinder nicht übersteigen darf. Diese Vorgabe resultiert bestenfalls aus haushaltstechnischen Überlegungen, kann jedoch keine Grundlage für „marktübliche Tarife“ sein. Tatsächlich ist dieser Begriff zu ungenau, denn marktüblich nehmen private Unternehmen im Allgemeinen nicht nur kostendeckende, sondern gewinnbringende Preise. Dagegen wird die Nutzung kommunaler Bäder durch die jeweilige Defizitabdeckung subventioniert. Es gibt insofern keinen üblichen „Markt“ für die Nutzung von privat betriebenen Schwimmbädern.
Auch wenn aus Sicht der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH eher ärgerlich ist, wenn in der Wasserwelt Bahnen für den Schwimmunterricht ungenutzt bleiben, auch wenn die Verlagerung des Schwimmunterrichts von der Wasserwelt nach Gliesmarode zu Mehrbelastungen des städtischen Haushalts führt, ist die erhebliche Verminderung des Aufwands für die Lehrer/innen und Schüler/innen der benannten Schulen ausreichender Grund, diese Verlagerung zu vollziehen.
Zusätzlich zu den von der Verwaltung genannten Schulen sind in dem Beschlussvorschlag auch die IGS Volkmarode, die IGS Querum sowie die Grundschulen Volkmarode und Querum benannt. Die Volkmaroder Schülerinnen und Schüler würden auf ihrem Weg zum Schwimmunterricht in der Wasserwelt direkt am Gliesmaroder Bad vorbeifahren, so dass dadurch eine zusätzliche Fahrzeit von mindestens 15 Minuten je Richtung entsteht, insgesamt also ca. 30 Minuten, die der für den Schwimmunterricht verfügbaren Zeit verloren gehen. Ähnliche Zeitgewinnmöglichkeiten gibt es auch für die IGS und die Grundschule Querum, so dass auch diese Schulen die Möglichkeit erhalten sollten, in Gliesmarode den Schwimmunterricht zu erteilen.
Es darf nicht übersehen werden, dass der erhebliche Aufwand für die Sanierung des Gliesmaroder Bads durch Herrn Knapp den Braunschweiger Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommt, nicht zuletzt auch den Kindern des östlichen Stadtgebietes. Für dieses Engagement kann die Stadt Herrn Knapp nur dankbar sein, weil dadurch die Attraktivität der Stadt gesteigert wurde.
Bei der Betriebsgesellschaft kann allerdings davon ausgegangen werden, dass das geforderte Entgelt nicht nur die rein durch das Schulschwimmen entstehenden Aufwendungen enthält. Offensichtlich wurden hier auch ohnehin entstehende Aufwendungen für den Badbetrieb der Schulnutzung zugeordnet. Das ist zwar legitim und im unternehmerischen Sinne logisch, erscheint aber in diesem Umfang unangemessen. Denn für die Gesellschaft tritt durch die Anmietung von Bahnstunden durch die Stadt in jedem Fall eine finanzielle Entlastung ein. Es muss daher möglich sein, dass sich die Stadtverwaltung mit der Betriebsgesellschaft auf ein für beide Seiten vertretbares Entgelt verständigt.
Die Verwaltung wird gebeten, unverzüglich neue Verhandlungen mit der Bad Gliesmarode Betriebsgesellschaft mbH aufzunehmen. Ziel dieser Verhandlungen soll es sein, den Schwimmunterricht der folgenden Schulen spätestens im neuen Schulhalbjahr - also ab Februar 2017 - in Gliesmarode durchzuführen: IGS Franzsches Feld, IGS Volkmarode, IGS Querum, Neue Oberschule, Ricarda Huch-Gymnasium, Grundschule Volkmarode, Grundschule Gliesmarode, Grundschule Querum, Grundschule Comeniusstraße und Grundschule Heinrichstraße.
Die von der Stadt zu zahlenden Entgelte dürfen nicht über den tatsächlichen Aufwand der Betriebsgesellschaft hinausgehen. Ggf. damit verbundene Mehraufwendungen sind im Haushaltsplan 2017 einzuplanen.
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Anlagen: - keine -
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