Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16-03387
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Sachverhalt:
Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) hat unlängst in einem Fernsehbericht auf die Gefahr zugestellter Rettungswege und verschlossener Notausgänge in Geschäften aufmerksam gemacht. Bei einer stichprobenhaften Recherche in Hamburg konnte demnach ein Drittel aller Notausgänge nicht geöffnet werden (http://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Notausgaenge-in-Geschaeften-oft-versperrt,notausgang106.html; zuletzt abgerufen am 23. November 2016 um 14.30 Uhr). Dieses Phänomen, welches weltweit jährlich zu zahlreichen Todesfällen führt, ist somit leider auch in unserer Region bekannt.
Obwohl die gesetzlichen Vorschriften eindeutig ein ständiges Freihalten von Fluchtwegen, Notausgängen und Notausstiegen vorschreiben, führen Bequemlichkeit und fahrlässiges oder sogar vorsätzliches Handeln oftmals zu einer enormen Gefahr.
Der in dem o.g. Fernsehbericht befragte Vertreter der Feuerwehr Hamburg zeigte sich schockiert über die Ergebnisse der Recherche. Auch wir sind der Meinung, dass in einer echten Paniksituation, ausgelöst bspw. durch ein Feuer, bereits Sekunden über Leben und Tod entscheiden können. Dann dürfen Rettungswege nicht mit Ware verstellt oder Fluchtwege verschlossen sein!
Bevor gegen ein solches Fehlverhalten jedoch vorgegangen werden kann, muss dieses erst einmal bekannt sein. Darüber hinaus ist von großer Bedeutung, dass in öffentlichen Gebäuden - quasi als gutes Vorbild - eine regelmäßige Überprüfung der vollständigen Zugänglichkeit von Rettungswegen und Notausgängen erfolgt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Führt die Verwaltung regelmäßig - auch unangekündigte - Überprüfungen in Geschäften, Gaststätten, Betrieben usw. durch, um die uneingeschränkte Funktionalität von Notausgängen und Rettungswegen zu überprüfen?
2. In welcher Form wird in den öffentlichen Gebäuden der Stadt Braunschweig die uneingeschränkte Funktionalität von Notausgängen und Rettungswegen sichergestellt?
3. Sollte die Verwaltung, falls die in der ersten Frage beschriebenen Überprüfungen bisher nicht durchgeführt werden, nicht mindestens drei bis fünf Einrichtungen monatlich überprüfen, um die jederzeitige problemlose Funktion der Notausgänge zum Schutz von Leib und Leben sicherzustellen?
Anlagen:
keine
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