Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16-03387  

Betreff: Gefahr durch versperrte Notausgänge
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage (öffentlich)
Federführend:0100 Steuerungsdienst   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Braunschweig zur Beantwortung
06.12.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) hat unlängst in einem Fernsehbericht auf die Gefahr zugestellter Rettungswege und verschlossener Notausgänge in Geschäften aufmerksam gemacht. Bei einer stichprobenhaften Recherche in Hamburg konnte demnach ein Drittel aller Notausgänge nicht geöffnet werden (http://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Notausgaenge-in-Geschaeften-oft-versperrt,notausgang106.html; zuletzt abgerufen am 23. November 2016 um 14.30 Uhr). Dieses Phänomen, welches weltweit jährlich zu zahlreichen Todesfällen führt, ist somit leider auch in unserer Region bekannt.

Obwohl die gesetzlichen Vorschriften eindeutig ein ständiges Freihalten von Fluchtwegen, Notausgängen und Notausstiegen vorschreiben, führen Bequemlichkeit und fahrlässiges oder sogar vorsätzliches Handeln oftmals zu einer enormen Gefahr.

Der in dem o.g. Fernsehbericht befragte Vertreter der Feuerwehr Hamburg zeigte sich schockiert über die Ergebnisse der Recherche. Auch wir sind der Meinung, dass in einer echten Paniksituation, ausgelöst bspw. durch ein Feuer, bereits Sekunden über Leben und Tod entscheiden können. Dann dürfen Rettungswege nicht mit Ware verstellt oder Fluchtwege verschlossen sein!

Bevor gegen ein solches Fehlverhalten jedoch vorgegangen werden kann, muss dieses erst einmal bekannt sein. Darüber hinaus ist von großer Bedeutung, dass in öffentlichen Gebäuden - quasi als gutes Vorbild - eine regelmäßige Überprüfung der vollständigen Zugänglichkeit von Rettungswegen und Notausgängen erfolgt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Führt die Verwaltung regelmäßig - auch unangekündigte - Überprüfungen in Geschäften, Gaststätten, Betrieben usw. durch, um die uneingeschränkte Funktionalität von Notausgängen und Rettungswegen zu überprüfen?

2. In welcher Form wird in den öffentlichen Gebäuden der Stadt Braunschweig die uneingeschränkte Funktionalität von Notausgängen und Rettungswegen sichergestellt?

3. Sollte die Verwaltung, falls die in der ersten Frage beschriebenen Überprüfungen bisher nicht durchgeführt werden, nicht mindestens drei bis fünf Einrichtungen monatlich überprüfen, um die jederzeitige problemlose Funktion der Notausgänge zum Schutz von Leib und Leben sicherzustellen?

 

ALLRIS net Ratsinformation

Anlagen:
keine

Stammbaum:
16-03387   Gefahr durch versperrte Notausgänge   0100 Steuerungsdienst   Anfrage (öffentlich)
16-03387-01   Gefahr durch versperrte Notausgänge   37 Fachbereich Feuerwehr   Stellungnahme

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