Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16-03387-01  

Betreff: Gefahr durch versperrte Notausgänge
Status:öffentlichVorlage-Art:Stellungnahme
  Bezüglich:
16-03387
Federführend:37 Fachbereich Feuerwehr   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Braunschweig zur Kenntnis
06.12.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

- 1 -

 

Sachverhalt:

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 23. November 2016 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Der Beitrag des NDR „Notausgänge in Geschäften oft versperrt“ bezieht sich auf Geschäfte und Kaufhäuser in Hamburg. Festgestellt wird, dass dort jeder 3. Notausgang deshalb nicht benutzbar ist, da dort Waren behindernd abgestellt oder die Notausgänge versperrt bzw. verschlossen sind.
 

In der Stadt Braunschweig kommt es gelegentlich zu Hinweisen, dass Notausgänge versperrt sind. Diesen Hinweisen gehen die Bauordnung oder der Vorbeugende Brandschutz der Berufsfeuerwehr sofort nach. Dass derartige Hinweise sehr ernst genommen werden, zeigt aktuell die Teilsperrung eines Gebäudes im Universitätsbereich.

 

Dies vorangestellt werden die Fragen der CDU-Fraktion wie folgt beantwortet:
 

Zu Frage 1:
 

Die Verwaltung ist gemäß § 27 Niedersächsisches Brandschutzgesetz verpflichtet, die Brandverhütungsschau in baulichen Anlagen, von denen eine erhöhte Brandgefahr ausgeht oder in denen im Falle eines Brandes, einer Explosion oder eines anderen Schadensereignisses eine besondere Umweltgefährdung oder eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit einer größeren Anzahl von Menschen oder für erhebliche Sachwerte ausgehen, in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Dieser Verpflichtung kommt die Verwaltung durch den Einsatz von bei der Berufsfeuerwehr beschäftigten Brandschutzprüfern nach.

 

Geschäfte und Kaufhäuser werden im dreijährigen Rhythmus von den Brandschutzprüfern begangen. Besonders geprüft wird dabei, ob Mängel vorliegen, die zu einer Brandgefahr führen und ob Mängel vorliegen, die die Rettung von Menschen gefährden oder wirksame Löscharbeiten behindern

 

Allerdings führen die Brandschutzprüfer bedarfsorientiert auch unangekündigte Überprüfungen durch; das beispielsweise immer dann, wenn andernorts spektakuläre Brände zu Opfern führten (z. B. in Diskotheken). In unserer Stadt werden zudem jährlich die so genannten „Weihnachtlichen Begehungen“ durchgeführt. Gerade in der Vorweihnachtszeit lagern die großen Kaufhäuser viel Ware für das Weihnachtsgeschäft. Um auszuschließen, dass mit Waren Notausgänge verstellt werden, führen die Brandschutzprüfer jedes Jahr im Dezember unangekündigte Begehungen durch.

 

Werden bei Brandverhütungsschauen bauliche Mängel festgestellt, werden diese dem Fachbereich Bauordnung und Brandschutz mitgeteilt. Von dort aus wird die Beseitigung veranlasst.

Darüber hinaus führt das Referat 0620 auf Basis des § 78 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) bedarfsorientiert Begehungen in baulichen Anlagen durch und ordnet die Beseitigung baurechtswidriger Zustände auf Basis des § 79 der NBauO an.
 

Zu Frage 2:
 

Dies wird im Rahmen der Brandverhütungsschau durch den Einsatz einer Brandschutzbeauftragten sichergestellt. Darüber hinaus ist jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin durch die Brandschutzordnung verpflichtet, Missstände zu beseitigen oder auf diese aufmerksam zu machen.
 

Zu Frage 3:

 

Monatlich werden bereits im zweistelligen Bereich Brandverhütungsschauen und Begehungen der Brandschutzbeauftragten durchgeführt.

 

 


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Anlage/n: keine

 

Stammbaum:
16-03387   Gefahr durch versperrte Notausgänge   0100 Steuerungsdienst   Anfrage (öffentlich)
16-03387-01   Gefahr durch versperrte Notausgänge   37 Fachbereich Feuerwehr   Stellungnahme

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