Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16-03392
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Begründung:
die zahlenmäßig gestiegene Anlieferung in normalen Pkws ermöglicht nur geringe Volumen und rechtfertigt keine Gebührenerhöhung um 50%. Gleichzeitig wird diese Möglichkeit der Entsorgung oft für sperrigen Restmüll genutzt, und die Erwartung, dass davon zukünftig mehr in die heimischen Behälter entsorgt wird, ist reichlich abwegig.
Andererseits sind häufig nichtgewerbliche Entsorgungen in vollgeladenen Fahrzeugen mit deutlich mehr als 3 cbm Fassungsvermögen in den AEZ zu beobachten, deren Fahrer ebenfalls nur den Betrag von 10,-EUR entrichten. Pauschal erhöhte Gebühren werden zu mehr "wilden" Entsorgungen von Kleinmengen führen, die Beibehaltung des bisherigen Satzes ist für die meisten Nutzer verträglicher, Anlieferer von größeren Mengen sollten in eine höhere Gebührenkategorie eingestuft werden.
Der Rat der Stadt wird gebeten zu beschließen, abweichend vom Entwurf der Elften Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren die Gebühren für die Anlieferung für Privatpersonen bei 10,-EUR pro Anlieferung von Restmüll zu belassen, und statt dessen erhöhte Gebühren für die Anlieferung von mehr als 3 cbm Restmüll zu erheben.
Anlagen: