Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16-03061-01  

Betreff: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung von Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Braunschweig (Straßenreinigungsverordnung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Aktenzeichen:66.5Bezüglich:
16-03061
Federführend:66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
29.11.2016    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
06.12.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
281116_Anlage 1, Strassenreinigungs-VO-Satzungstext-Aen
281116_Anlage 2, Strassenreinigungsverordnung2017Synops
281116_Anlage 3, ZuaenderndeStrassenmitErlaeuterungenBe

Sachverhalt:


Im Rahmen der Anhörung hat der Stadtbezirksrat 310 - Westliches Ringgebiet um die Überprüfung der folgenden Konstellation gebeten:

 

Hinsichtlich des Eckgrundstücks „Am Turmsberg/Diestelbleek“ sind auf einer Frontlänge von ca. 60 Metern Reinigungsarbeiten vorzunehmen. Das Grundstück ist zwar postalisch der Straße „Am Turmsberg“ zugeordnet, fraglich ist jedoch, ob durch die jetzt erfolgte Änderung der Anwohner, der diesen Bereich bislang gereinigt hat, zusätzlich finanziell belastet wird. Eine Klärung sollte möglichst vor der Behandlung im Verwaltungsausschuss erfolgen.

 

Stellungnahme:

 

Das Eckgrundstück „Am Turmsberg 30“ liegt mit einer Frontlänge von rund 55 Metern an der Straße „Diestelbleek“ an. Die Straße Diestelbleek war in diesem Bereich bislang in die Reinigungsklasse V Ü eingeordnet. Daher war der Grundstückseigentümer dort bislang zur Reinigung verpflichtet.

 

Aufgrund des Verkehrsflusses und der Verkehrsbelastung über die Straßen

„Am Fuhsekanal“, „Diestelbleek“ und weiter „Hainbergstraße“, von denen die Straßen

„Am Fuhsekanal“ und „Hainbergstraße“ auch bislang schon in die Reinigungsklasse IV eingeordnet waren, wurde nun auch die Straße „Dieselbleek“ im Bereich zwischen

„Am Fuhsekanal“ und „Hainbergstraße“ konsequenterweise in die Reinigungsklasse IV eingeordnet.


Daher braucht der Eigentümer des Grundstücks „Am Turmsberg 30“ nun die Reinigungstätigkeiten nicht mehr selber durchzuführen, wird aber zukünftig mit 37 Cent pro Meter und Monat Straßenreinigungsgebühren belastet. 
 

 


Beschluss:


„Die als Anlage 1 beigefügte Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung von Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Braunschweig (Straßenreinigungs-verordnung) wird beschlossen.“
 

 


Anlage/n:

1.   Änderung Straßenreinigungsverordnung

2.   Teilsynopse mit den Änderungen der Straßenreinigungsverordnung

3.   Erläuterung der Änderungen in den Stadtbezirken

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 281116_Anlage 1, Strassenreinigungs-VO-Satzungstext-Aen (108 KB)    
Anlage 2 2 281116_Anlage 2, Strassenreinigungsverordnung2017Synops (31 KB)    
Anlage 3 3 281116_Anlage 3, ZuaenderndeStrassenmitErlaeuterungenBe (124 KB)    
Stammbaum:
16-03061   Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung von Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Braunschweig (Straßenreinigungsverordnung)   66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   Beschlussvorlage
16-03061-01   Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung von Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Braunschweig (Straßenreinigungsverordnung)   66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   Beschlussvorlage

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