Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16-03061
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Sachverhalt:
Erläuterung zur Änderung der Straßenreinigungsverordnung und der Anlage Straßenverzeichnis
Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Absatz 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Vorlage um einen Verordnungsbeschluss, für den der Rat der Stadt Braunschweig beschlusszuständig ist.
Allgemeine Erläuterungen:
Die Straßenreinigungsverordnung regelt den Umfang der Reinigungspflichten in der Stadt Braunschweig. Insbesondere sind dort die Reinigungsklassen festgelegt, die bestimmen in welcher Häufigkeit die Straßen im Stadtgebiet zu reinigen sind. Zudem werden die Winterdienstpflichten der Anlieger definiert.
Zu der Straßenreinigungsverordnung gibt es als Anlage das Straßenverzeichnis in dem die Straßen (Wege und Plätze) verschiedenen Reinigungsklassen zugeordnet werden. Zur Straße gehören Fahrbahnen, Gehwege, Radwege und öffentliche Parkplätze. Aus der Reinigungsklasse ergibt sich die Häufigkeit der zu leistenden Reinigungen (§ 4).
In den allgemeinen Reinigungsklassen I bis V werden die Reinigungen mit regelmäßigen Rhythmen durchgeführt. Der Übertragungsvermerk „Ü“ hat bei diesen Reinigungsklassen zur Folge, dass die gesamte Straßenreinigung bis zur Straßenmitte (inkl. Fahrbahn) auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen ist. Das bedeutet, dass in diesen Straßen keine Gebühr für die Reinigung erhoben wird.
In der Innenstadt gelten die besonderen Reinigungsklassen 11 bis 29 in denen die Reinigungshäufigkeit mit der Anzahl der Reinigungen pro Jahr angegeben wird. Die ALBA Braunschweig GmbH (ALBA) führt diese entsprechend der Vorgabe aus der Straßenreinigungsverordnung nach Bedarf durch. Bei Straßen mit einem „W“-Vermerk wird durch ALBA ein Winterdienst auf Gehwegen erbracht, der über die Verpflichtungen der Anlieger hinaus geht.
Die Festlegung der Reinigungsklassen orientiert sich am Grad der zu erwartenden Verschmutzung. Diese ergibt sich vor allem aus der Verkehrsbelastung, Einwohnerdichte, Infrastruktur (Supermärkte und ähnliche Anziehungspunkte), Vegetation (insbes. Bäume) und der ggf. notwendigen Papierkörbe.
Falls eine komplette Übertragung der Reinigung an die Anlieger erfolgen soll, müssen folgende Kriterien erfüllt sein: Geringer Verschmutzungsgrad, geringe Verkehrsbelastung (Anlieger dürfen bei der Reinigung nicht durch den Verkehr gefährdet sein), kein ÖPNV.
Gegenstand der aktuellen Änderung im Verordnungstext:
Es wurden einige redaktionelle Änderungen vorgenommen, vor allem in Bezug auf den Winterdienst, um eine bessere Verständlichkeit einiger Regelungen zu erreichen und somit den Bürgerinnen und Bürgern die Durchführung zu erleichtern.
Zudem wurde beim Winterdienst auf den Gehwegen die Regelung in Bezug auf die Raum- und Streubreite geändert. Um für die Bürgerinnen und Bürger eine Erleichterung beim Winterdienst zu erreichen wird eine reduziert Breite von 1,20 m als ausreichend angesehen.
Die Anlage 1 enthält die Änderungen, die beschlossen werden, Anlage 2 die dazugehörige Teilsynopse.
Änderungen in der Anlage Straßenverzeichnis:
Eine Anpassung des Straßenverzeichnisses erfolgt turnusmäßig auf Grund verschiedener Aspekte:
- Änderungsvorschläge von städtischen Organisationseinheiten und Bürgern.
- Neu gewidmete Straßen
- Nicht gewidmete Straßen, die bislang im Straßenverzeichnis aufgeführt sind.
- Geänderte Straßenverhältnisse aufgrund von Neugestaltungen und Umbauten.
- Korrektur von ungenauen bzw. fehlerhaften Beschreibungen von Straßenbereichen.
- Redaktionelle Änderungen bei den Straßenabschnittsbezeichnungen
Die Vorschläge wurden mit ALBA abgestimmt.
In der Anlage 3 sind die beabsichtigten Änderungen der Anlage Straßenverzeichnis nach Stadtbezirken sortiert und einzeln erläutert.
Beschluss:
„Die als Anlage 1 beigefügte Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung von Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Braunschweig (Straßenreinigungsverordnung) wird beschlossen.“
Anlage/n:
- Änderung Straßenreinigungsverordnung
- Teilsynopse mit den Änderungen der Straßenreinigungsverordnung
- Erläuterung der Änderungen in den Stadtbezirken
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Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
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1 | 16-10-31 Straßenreinigungs-VO - Satzungstext -Änderung 0300 Anlage 1 (108 KB) | ||
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2 | 16-10-31 Straßenreinigungsverordnung 2017 Synopse - Änd. 0300 Anlage 2 (31 KB) | ||
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3 | 16-10-01 Zu ändernde Straßen mit Erläuterungen BezR 2017 Anlage 3 (124 KB) |
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