Rat und Stadtbezirksräte

Vorlage - 16-03061  

Betreff: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung von Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Braunschweig (Straßenreinigungsverordnung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:66.5
Federführend:66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   
Beratungsfolge:
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt Anhörung
08.11.2016 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 131 ungeändert beschlossen   
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode Anhörung
08.11.2016 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 213 ungeändert beschlossen   
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 223 Broitzem Anhörung
08.11.2016 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 223 ungeändert beschlossen   
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet Anhörung
09.11.2016 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 310 ungeändert beschlossen   
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 132 Viewegsgarten-Bebelhof Anhörung
09.11.2016 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 132 ungeändert beschlossen   
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach Anhörung
16.11.2016 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 112 ungeändert beschlossen   
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Heidberg-Melverode Anhörung
16.11.2016 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 212 ungeändert beschlossen   
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt Anhörung
16.11.2016 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 221 ungeändert beschlossen   
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel Anhörung
16.11.2016 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 321 geändert beschlossen   
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde Anhörung
17.11.2016 
Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 211 ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
22.11.2016 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
29.11.2016    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Braunschweig Entscheidung
06.12.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
16-10-31 Straßenreinigungs-VO - Satzungstext -Änderung 0300 Anlage 1
16-10-31 Straßenreinigungsverordnung 2017 Synopse - Änd. 0300 Anlage 2
16-10-01 Zu ändernde Straßen mit Erläuterungen BezR 2017 Anlage 3

Sachverhalt:

 

Erläuterung zur Änderung der Straßenreinigungsverordnung und der Anlage Straßenverzeichnis

 

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Absatz 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Vorlage um einen Verordnungsbeschluss, für den der Rat der Stadt Braunschweig beschlusszuständig ist.


 

Allgemeine Erläuterungen:

 

Die Straßenreinigungsverordnung regelt den Umfang der Reinigungspflichten in der Stadt Braunschweig. Insbesondere sind dort die Reinigungsklassen festgelegt, die bestimmen in welcher Häufigkeit die Straßen im Stadtgebiet zu reinigen sind. Zudem werden die Winterdienstpflichten der Anlieger definiert.

 

Zu der Straßenreinigungsverordnung gibt es als Anlage das Straßenverzeichnis in dem die Straßen (Wege und Plätze) verschiedenen Reinigungsklassen zugeordnet werden. Zur Straße gehören Fahrbahnen, Gehwege, Radwege und öffentliche Parkplätze. Aus der Reinigungsklasse ergibt sich die Häufigkeit der zu leistenden Reinigungen (§ 4).

 

In den allgemeinen Reinigungsklassen I bis V werden die Reinigungen mit regelmäßigen Rhythmen durchgeführt. Der Übertragungsvermerk „Ü“ hat bei diesen Reinigungsklassen zur Folge, dass die gesamte Straßenreinigung bis zur Straßenmitte (inkl. Fahrbahn) auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen ist. Das bedeutet, dass in diesen Straßen keine Gebühr für die Reinigung erhoben wird.

 

In der Innenstadt gelten die besonderen Reinigungsklassen 11 bis 29 in denen die Reinigungshäufigkeit mit der Anzahl der Reinigungen pro Jahr angegeben wird. Die ALBA Braunschweig GmbH (ALBA) führt diese entsprechend der Vorgabe aus der Straßenreinigungsverordnung nach Bedarf durch. Bei Straßen mit einem „W“-Vermerk wird durch ALBA ein Winterdienst auf Gehwegen erbracht, der über die Verpflichtungen der Anlieger hinaus geht.

 

Die Festlegung der Reinigungsklassen orientiert sich am Grad der zu erwartenden Verschmutzung. Diese ergibt sich vor allem aus der Verkehrsbelastung, Einwohnerdichte, Infrastruktur (Supermärkte und ähnliche Anziehungspunkte), Vegetation (insbes. Bäume) und der ggf. notwendigen Papierkörbe.

 

Falls eine komplette Übertragung der Reinigung an die Anlieger erfolgen soll, müssen folgende Kriterien erfüllt sein: Geringer Verschmutzungsgrad, geringe Verkehrsbelastung (Anlieger dürfen bei der Reinigung nicht durch den Verkehr gefährdet sein), kein ÖPNV.

 

Gegenstand der aktuellen Änderung im Verordnungstext:

 

Es wurden einige redaktionelle Änderungen vorgenommen, vor allem in Bezug auf den Winterdienst, um eine bessere Verständlichkeit einiger Regelungen zu erreichen und somit den Bürgerinnen und Bürgern die Durchführung zu erleichtern.

 

Zudem wurde beim Winterdienst auf den Gehwegen die Regelung in Bezug auf die Raum- und Streubreite geändert. Um für die Bürgerinnen und Bürger eine Erleichterung beim Winterdienst zu erreichen wird eine reduziert Breite von 1,20 m als ausreichend angesehen.

 

Die Anlage 1 enthält die Änderungen, die beschlossen werden, Anlage 2 die dazugehörige Teilsynopse.

 

Änderungen in der Anlage Straßenverzeichnis:

 

Eine Anpassung des Straßenverzeichnisses erfolgt turnusmäßig auf Grund verschiedener Aspekte:

-  Änderungsvorschläge von städtischen Organisationseinheiten und Bürgern.

-  Neu gewidmete Straßen

-  Nicht gewidmete Straßen, die bislang im Straßenverzeichnis aufgeführt sind.

-  Geänderte Straßenverhältnisse aufgrund von Neugestaltungen und Umbauten.

-  Korrektur von ungenauen bzw. fehlerhaften Beschreibungen von Straßenbereichen.

-  Redaktionelle Änderungen bei den Straßenabschnittsbezeichnungen

 

Die Vorschläge wurden mit ALBA abgestimmt.

 

In der Anlage 3 sind die beabsichtigten Änderungen der Anlage Straßenverzeichnis nach Stadtbezirken sortiert und einzeln erläutert.
 

 


Beschluss:


„Die als Anlage 1 beigefügte Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung von Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Braunschweig (Straßenreinigungsverordnung) wird beschlossen.“


 

 


Anlage/n:

  1. Änderung Straßenreinigungsverordnung
  2. Teilsynopse mit den Änderungen der Straßenreinigungsverordnung
  3. Erläuterung der Änderungen in den Stadtbezirken


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 16-10-31 Straßenreinigungs-VO - Satzungstext -Änderung 0300 Anlage 1 (108 KB)    
Anlage 2 2 16-10-31 Straßenreinigungsverordnung 2017 Synopse - Änd. 0300 Anlage 2 (31 KB)    
Anlage 3 3 16-10-01 Zu ändernde Straßen mit Erläuterungen BezR 2017 Anlage 3 (124 KB)    
Stammbaum:
16-03061   Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung von Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Braunschweig (Straßenreinigungsverordnung)   66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   Beschlussvorlage
16-03061-01   Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung von Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Braunschweig (Straßenreinigungsverordnung)   66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr   Beschlussvorlage

Erläuterungen und Hinweise