Rat und Stadtbezirksräte
Vorlage - 16-03389-01
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Sachverhalt:
Zur Anfrage der AfD-Fraktion vom 24.11.2016 [16-03389] wird wie folgt Stellung genommen:
Der Stadt Braunschweig werden seit Januar 2016 Asylsuchende zugewiesen. Die auf die Stadt Braunschweig fallende Verteilquote beläuft sich derzeit auf 437 Personen.
- Mit Stand 30. November 2016 stellt sich die Zahl der seit 1. Januar 2016 anerkannten und abgelehnten Asylsuchenden wie folgt dar:
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
Asylsuchende und Asylbewerber | Anerkennung als Asylbewerber bzw. Flüchtling | subsidiär Schutzbe-rechtigte | sonstiges Bleiberecht (z. B. Abschiebungsverbote) | Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umFe) | Ablehnungen |
381 |
144
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26 |
3 |
16 |
24 |
Die in Spalte 2 bis 5 aufgeführten Personen sind jeweils im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis.
Die Aufgliederung nach Staatsangehörigkeiten ist wie folgt:
Anerkennung als Asylbewerber bzw. Flüchtling
Staatsangehörigkeit | Anzahl |
Eritrea | 2 |
Irak | 10 |
Palästinensische Gebiete | 2 |
staatenlos | 1 |
Syrien | 127 |
ungeklärt | 2 |
Insgesamt | 144 |
subsidiär Schutzberechtigte
Staatsangehörigkeit | Anzahl |
Albanien | 1 |
Irak | 2 |
Syrien | 20 |
Türkei | 2 |
Staatenlos | 1 |
Insgesamt | 26 |
sonstiges Bleiberecht
Staatsangehörigkeit | Anzahl |
Mazedonien | 1 |
Somalia | 2 |
Insgesamt | 3 |
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Staatsangehörigkeit | Anzahl |
Eritrea | 1 |
Irak | 1 |
Syrien | 14 |
Insgesamt | 16 |
Ablehnungen
Staatsangehörigkeit | Anzahl |
Algerien | 3 |
Georgien | 1 |
Irak | 1 |
Iran | 7 |
Marokko | 2 |
Nepal | 1 |
Pakistan | 1 |
Sudan (Republik) | 2 |
Syrien | 4 |
Türkei | 1 |
Vietnam | 1 |
Insgesamt | 24 |
- In den für die Unterbringung von Asylsuchenden vorgesehenen Gemeinschaftsunterkünften befinden sich in der Sporthalle Arminiusstraße insgesamt 121 Personen, davon fünf anerkannte Asylberechtigte aus dem Irak, ein anerkannter Asylberechtigter aus dem Iran und ein anerkannter Asylberechtigter aus Somalia, die bisher auf dem Wohnungsmarkt noch keine eigene Wohnung gefunden haben und Leistungen vom Jobcenter beziehen. Abgelehnte Asylsuchende befinden sich dort nicht (Stand 31. Oktober 2016).
Im Standort Saarbrückener Straße befinden sich ausschließlich Asylsuchende im laufenden Asylverfahren (91 Personen, Stand 31. Oktober 2016).
In den dezentralen Wohnungen sind insgesamt 62 Personen untergebracht, davon vier anerkannte Asylberechtigte aus Syrien. Eine eigene Anmietung der Wohnung ist geplant (Stand 31. Oktober 2016).
Die verbleibende Anzahl der Asylsuchenden und –bewerber bewohnen bereits eigene Wohnungen.
- Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet über die Asylanträge. Eine Ausreiseverpflichtung tritt erst nach bestandskräftiger Entscheidung ein. Die Umsetzung der Ausreiseverpflichtung ist Aufgabe der Ausländerbehörde. Die freiwillige Rückkehr ist hierbei vorrangiges Ziel.
Derzeit sind acht Entscheidungen des BAMF aufgrund anhängiger Klageverfahren noch nicht bestandskräftig.
In vier Fällen lehnen die betroffenen Personen eine freiwillige Ausreise ab. Aufgrund fehlender Dokumente für eine Abschiebung werden hier derzeit Passersatzpapiere von den Heimatbehörden beschafft.
Zwei Personen wurden im Rahmen des Dublin-Verfahrens in andere Länder der EU überstellt, eine weitere Überstellung ist geplant.
Eine Person ist freiwillig in ihr Heimatland ausgereist.
Der Aufenthalt von drei Personen ist derzeit nicht bekannt. Der Aufenthalt wird momentan ermittelt.
Vier Personen haben ein Aufenthaltsrecht z. B. aufgrund von Heirat oder der Geburt eines deutschen Kindes erworben.
Eine Person ist ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling und steht noch unter Vormundschaft.
Anlage/n:
[Keine]
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